«Shrinkflation»: Reinigungskraft vergleicht 35 Jahre alten Mars-Riegel
Eine Mitarbeiterin des britischen Reinigungsunternehmens Pocket Rockets hat beim Ausmisten eines Hauses eine ungewöhnliche Entdeckung gemacht. Zwischen dem Müll in dem Messie-Anwesen fand die 44-jährige Victoria Gordon einen noch verpackten Mars-Riegel.
Auf der Verpackung war noch das Ablaufdatum zu sehen: Februar 1991. Die Reinigungsfirma teilte ein Video vom Fundstück und schrieb darüber: «Wie gross ist dieser Mars-Riegel von 1991?» Die Finderin äusserte sich in der britischen «Daily Mail»: «Auch wenn ich wusste, dass er gross ist, war ich beim Vergleich überrascht. Das ist wirklich eine Schande», so Gordon gegenüber der Tageszeitung «Daily Mail».
Damit sprach sie an, was vielen Verbrauchern ein Ärgernis ist: Produkte werden kleiner, in Flaschen und Beuteln ist weniger Inhalt als zuvor. Der Fachbegriff dafür lautet «Shrinkflation», vom englischen wort «shrink», auf Deutsch «schrumpfen» und dem Wort Inflation. Gorden veröffentliche einen Grössenvergleich: Hersteller Mars hat seinen Riegel von 62,5 Gramm auf 51 Gramm reduziert. Und der Preis haben sich seit 1991 sogar verdreifacht, obwohl weniger Inhalt geboten wird, rechnete die österreichische «Kronen-Zeitung» aus.
Österreich hat bereits Gesetz zu Mogelpackungen
In Österreich ist im April 2026 ein Gesetz gegen Mogelpackungen in Kraft getreten. Dadurch müssen versteckte Preiserhöhungen durch «Shrinkflation» in Supermärkten und Drogerien gekennzeichnet werden.
«Shrinkflation» beschreibt die Praxis, die Füllmenge eines Produkts zu verringern, während der Verkaufspreis gleich bleibt und die Verpackung nahezu unverändert aussieht. Als Beispiel: War ein Müsli bislang mit 200 Gramm befüllt und wird der Inhalt auf 180 Gramm reduziert – ohne dass sich der Verkaufspreis ändert – so steigt der Grundpreis. Sieht die Verpackung auf den ersten Blick gleich aus, bleibt die verringerte Füllmenge bzw. der gestiegene Preis oft unbemerkt. Das sorgt bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten für Ärger. In Frankreich müssen Supermärkte per Gesetz Artikel am Regal kennzeichnen, bei denen die Füllmenge reduziert wurde.
So ist die Lage in der Schweiz
Doch wie sieht es in der Schweiz aus? «Im strafrechtlichen Sinne ist es kein Betrug, es ist jedoch eine hinterlistige Täuschung», sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in der SRF-Sendung «Kassensturz». Der «Kassensturz» zeigte 2024 gemeinsam mit RTS auf, wie dreist Grossverteiler wie Migros oder Coop vorgehen.
Spezifische Regelungen gibt es nicht. Die Stiftung für Konsumentenschutz sei angewiesen, dass entsprechende Produkte gemeldet werden. «In der Schweiz sind von Shrinkflation betroffene Produkte relativ gut kaschiert.»

