Fan-Gewalt und Öffnungszeiten: Darum geht es bei den Abstimmungen im Kanton Luzern
Kanton Luzern: Fan-Gewalt
Darum geht es: Die Volksinitiative der Mitte verlangt, dass Gewalt und Sachbeschädigungen rund um Fussball- und Eishockeyspiele der jeweils obersten Liga der Männer strenger geahndet werden. Vorgesehen wären Identitätskontrollen beim Stadioneinlass und Fantransporten. Strengere Vorgaben würden auch für die An- und Rückreise der Gästefans gelten.
Die Initiative wurde durch den Kantonsrat als teilweise ungültig erklärt, weil manche Forderungen gegen übergeordnetes Recht verstossen. Davon betroffen sind die Speicherung und Herausgabe von Besucherdaten, personalisierte Tickets sowie automatische Geisterspiele.
Der Gegenentwurf wurde vom Kantonsrat als Änderung des Polizeigesetzes beschlossen. Die Änderung soll an die bestehenden Massnahmen anknüpfen und diese gezielt verschärfen. Zudem sind für Risikospiele klare Bewilligungsregeln, Sicherheits- und Präventionsmassnahmen sowie Videoüberwachungen bei Fanmärschen und Stadioneinlass vorgesehen.
Die Resultate:
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Initiative
«Fangewalt-Initiative»
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Gegenentwurf
Gegenentwurf «Fangewalt-Initiative»
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Stichfrage
Stichfrage
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Kanton Luzern: Ruhetage und Öffnungszeiten
Darum geht es: Der Kantonsrat möchte das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz sowie das Gastgewerbegesetz ändern. Neu sollen kleine Selbstbedienungsgeschäfte und Hofläden ohne Personal mit einer Fläche von bis zu 30 Quadratmeter von 5 bis 22 Uhr öffnen dürfen. Zudem sollen Läden frühestens ab 6 Uhr und Selbstbedienungsgeschäfte und Tankstellenshops ab 5 Uhr öffnen dürfen.
Das bisherige Verbot, an hohen Feiertagen und am Aschermittwoch die Öffnungszeiten zu verlängern, soll aufgehoben werden. Damit könnten Gastbetriebe auch an diesen Tagen Ausnahmen erhalten.
Die Regelung zu den Alkoholtestkäufen wird aufgehoben, weil diese seit 2024 bereits durch die Lebensmittelgesetzgebung des Bundes geregelt werden.
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Ladenöffnungszeiten
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Kanton Luzern: Wirtschaftsförderung
Darum geht es: Um die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Luzern und die Lebensqualität der Bevölkerung zu stärken, soll die Standortförderung weiterentwickelt werden. Das Massnahmenpaket umfasst rund 250 Millionen Franken. Es beinhaltet unter anderem Förderbeiträge für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen. Die Gesetzesänderung schafft dafür die notwendigen rechtlichen Grundlagen.
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Standortförderung
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Kanton Luzern: Umnutzung Kantonsschule Reussbühl
Darum geht es: Die Kantonsschule Reussbühl ist mit rund 800 Schülerinnen und Schülern die drittgrösste Kantonsschule des Kantons Luzern. Da die Schule an ihre Kapazitätsgrenzen stösst, soll sie erweitert und umgenutzt werden. Geplant sind ein Neubau mit zusätzlichen Unterrichts- und Fachräumen, ein Mehrzweckraum, eine Dreifachsporthalle sowie Anpassungen an den bestehenden Gebäuden. Zudem werden die Aussenräume mit neuen Sportplätzen und Grünflächen neugestaltet. Der Kantonsrat bewilligte für das Projekt einen Sonderkredit von 81,4 Millionen Franken.
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Erweiterung Kantonsschule Reussbühl
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(nib)
Nationale Vorlagen
Neutralitätsinitiative
Neutralitätsinitiative
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Darum geht es: Die Schweizer Neutralität ist bereits in der Verfassung verankert. Nun will diese Initiative der SVP diese ausbauen. Hinzugefügt werden soll, dass die Neutralität «immerwährend» und «bewaffnet» sei. Die Schweiz soll sich zudem verpflichten, keinem Militärbündnis beizutreten, solange sie nicht angegriffen wird. Weiter soll sich die Schweiz auch nicht an EU-Sanktionen gegen andere Staaten beteiligen.
Ernährungsinitiative
Ernährungsinitiative
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Darum geht es: Diese Initiative fordert, dass die Schweiz mehr Lebensmittel für den eigenen Gebrauch im Inland produziert. So soll der eigene Konsum zu 70 Prozent über in der Schweiz hergestellte Nahrung gedeckt werden. Dafür soll die Schweizer Landwirtschaft stärker auf pflanzliche und weniger auf tierische Lebensmittel setzen.
