Schweiz
Abstimmungen 2025

Abstimmungen im Kanton St.Gallen vom 18. Mai 2025 live

Abstimmungen in der Schweiz am 22. September 2024: Die Resultate aus dem Kanton St. Gallen.
Bild: keystone/watson

Ladenöffnungszeiten und Finanzausgleich: So hat der Kanton St.Gallen abgestimmt

Am 18. Mai 2025 wird im Kanton St.Gallen abgestimmt. Auf nationaler Ebene gibt es zwar keine Vorlagen, dafür aber diverse auf kantonaler. Hier findest du alle Informationen und Ergebnisse aus dem Kanton St.Gallen dazu.
18.05.2025, 13:4018.05.2025, 17:04
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Kanton St.Gallen: Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz

Die Resultate:

V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz

Ausgezählt: 75/75 | Stand: 17:24 Uhr

42,1% Ja

57,9% Nein

V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz

Ausgezählt: 75/75 | Stand: Schlussresultat

42,1% Ja

57,9% Nein

Gemeinde

Der Finanzausgleich bezweckt die Verminderung der finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden, die auf weniger Steuereinnahmen oder auf hohe Belastungen zurückzuführen sind. Bisher erhielten 65 von 75 Gemeinden einen Ausgleichsbeitrag.

Soziodemographischer Sonderlastenausgleich
Der soziodemographische Sonderlastenausgleich umfasst die Bereiche (1) Familie und Jugend, (2) Sozialhilfe und (3) stationäre Pflege. Der Kanton gleicht mit seinen Beiträgen überdurchschnittlich hohe Kosten in diesen Bereichen aus, sogenannte Sonderlasten. Momentan werden die Sonderlasten zu 60 Prozent verrechnet. Einige Gemeinden haben in den Bereichen tiefere Kosten als der Durchschnitt, also Minderlasten. Gemeinden mit Minderlasten erhalten tiefere Beiträge. Die Minderlasten werden momentan mit 20 Prozent verrechnet.

Vorgeschlagen wurde nun eine Anpassung des Beitragssatzes der Minderlasten (Gleicher Beitragssatz für Sonder- und Minderlasten) sowie eine künftige Berücksichtigung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige. Weiter sollte der Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen temporär um jährlich 3,7 Mio. Franken erhöht werden.

Der Kompromiss zwischen Gemeinden und Regierung beinhaltete eine Erhöhung der Zahlungen für vier Jahre von jeweils zusätzlichen 3,7 Millionen Franken. Der revidierte Finanzausgleich scheiterte mit 44'700 Ja-Stimmen (42,08 Prozent) gegen 61'523 Nein-Stimmen (57,92 Prozent). Nur drei von 75 Gemeinden stellten sich hinter die Vorlage, darunter die Stadt St.Gallen.

In den letzten Wochen kamen ablehnende Stimmen aus Gemeinden dazu, die aus dem soziodemografischen Lastenausgleich weniger Geld erhalten hätten.

Nur die SVP-Fraktion hatte die Vorlage im Kantonsrat bekämpft. Zuerst setzte sie das Ratsreferendum durch und siegte nun auch im Abstimmungskampf. Damit muss die Regierung eine neue Vorlage ausarbeiten.

Kanton St.Gallen: Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Die Resultate:

III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Ausgezählt: 75/75 | Stand: 17:24 Uhr

35,2% Ja

64,8% Nein

III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Ausgezählt: 75/75 | Stand: Schlussresultat

35,2% Ja

64,8% Nein

Gemeinde

Im Kanton St.Gallen haben die Stimmberechtigten eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten deutlich abgelehnt. Die Liberalisierung der Ladenschlusszeiten wurde mit 38'166 Ja-Stimmen (35,2 Prozent) gegen 70'246 Nein-Stimmen (64,8 Prozent) abgelehnt. Nur Rapperswil-Jona stimmte dafür. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 33 Prozent, wie die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen am Sonntag mitteilte.

Die verlängerten Ladenschlusszeiten hatten zuerst FDP und SVP mit Hilfe der GLP im Kantonsrat durchgesetzt. Dagegen wehrten sich im Parlament SP, Grüne und eine Mehrheit der Mitte, die über das Ratsreferendum eine Volksabstimmung erzwangen.

Gegen die Vorlage hatte es auch Widerstand aus dem kantonalen Gewerbeverband gegeben. Argumentiert wurde, dass von der Liberalisierung nur die Grossverteiler profitieren würden.

Vierte Abstimmung, viertes Nein

Am Sonntag war im Kanton St.Gallen bereits zum vierten Mal über Änderungen bei den Ladenöffnungszeiten abgestimmt worden. Auch die drei Vorlagen von 1995, 2002 und 2004 waren an der Urne gescheitert.

Die Läden dürfen heute von Montag bis Freitag jeweils von 06.00 bis 17.00 Uhr offen haben. Am Samstag, am Gründonnerstag sowie am 24. und 31. Dezember dürfen sie von 06.00 bis 17.00 Uhr geöffnet haben. Pro Woche ist ein Abendverkauf bis 21.00 Uhr erlaubt. Zurzeit gibt es erweiterte Öffnungszeiten für Läden mit weniger als 120 Quadratmeter Verkaufsfläche, mit vor allem Lebensmitteln im Angebot.

Neu sollten alle Läden des Detailhandels von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr geöffnet werden dürfen. Erweiterte Öffnungszeiten sollte es nicht mehr geben. Verkürzte Öffnungszeiten an Gründonnerstag, am 24. und 31. Dezember sowie der Abendverkauf sollten wegfallen.

Die Logos von den Supermaerkten Coop und Migros fotografiert am Freitag, 20. September 2024 in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Die Ladenöffnungszeiten können nicht angepasst werden.Bild: keystone

Wie heute sollten die Läden an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, mit Ausnahme der Läden mit weniger als 120 Quadratmetern, welche vor allem Lebensmittel anbieten. Diese sollten von 05.00 bis 22.00 Uhr offen haben dürfen. Neu sollten für Selbstbedienungsläden ohne Personal keine Öffnungszeiten mehr gelten.

(kek)

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Das waren die bisher knappsten Abstimmungen in der Schweiz
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Das waren die bisher knappsten Abstimmungen in der Schweiz
Bundesbeschluss über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Abgestimmt am: 06.12.1992
Ergebnis: abgelehnt
Stimmenunterschied: 23'836
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