Drohen rechtliche Konsequenzen? Amherds F-35-Truppe am Pranger
Niemand will die Verantwortung für das Debakel rund um die F-35-Kampfjets übernehmen. Nur ein kleiner Kreis der Beteiligten hat den Vertrag zur Beschaffung tatsächlich gelesen, wie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats in ihrer Untersuchung zum vermeintlichen Fixpreis festhält. Mittlerweile hat ein Grossteil der damaligen Verantwortlichen den Bund verlassen.
Die Details der Beschaffung kannte vor allem einer: Darko Savic, Projektleiter des F-35-Beschaffungsprogramms. Er hatte den Vertrag mit den USA verhandelt und war mit deren Vorbehalten zum vermeintlichen Fixpreis konfrontiert. Ob Savic diese Hinweise weitergab, ist unklar. Er hat das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) Anfang 2025 nach 16 Jahren verlassen und arbeitet heute beim Flugzeughersteller Pilatus.
Auch andere Schlüsselpersonen wie der damalige Luftwaffenchef Peter Merz und Rüstungschef Martin Sonderegger arbeiten nicht mehr in ihren früheren Funktionen. Einzig der Armasuisse-Vizedirektor Peter Winter blieb beim Bund und leitet heute das Armasuisse-Büro in Washington.
«Riesige Verantwortungsdiffusion»
«Es herrschte eine riesige Verantwortungsdiffusion», sagt SVP-Nationalrat und GPK-Mitglied Benjamin Fischer. «Während der Untersuchung wollte keiner für das Debakel geradestehen.» Der letzte in der Kette sei Savic gewesen – dieser habe sich aber auf den Standpunkt gestellt, dass alles von oben abgesegnet gewesen sei. «Da beisst sich die Schlange in den Schwanz.»
Parlamentarier und Parlamentarierinnen wollen die Männertruppe rund um die damalige Verteidigungsministerin Viola Amherd aber nicht so einfach davonkommen lassen. Die GPK hat zwar keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden. Doch damit ist die Sache nicht erledigt: Nun soll geprüft werden, ob die Verantwortlichen haftungsrechtlich belangt werden können.
Das fordert etwa SVP-Nationalrat und Anwalt Rémy Wyssmann. Er verweist auf das Verantwortlichkeitsgesetz, das auch für Bundesangestellte gilt. Demnach haften sie dem Bund für Schäden, die sie durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer Dienstpflicht verursachen.
Mit dem GPK-Bericht hat sich laut Wyssmann der Verdacht erhärtet, dass solche grobfahrlässigen Verletzungen der Dienstpflicht vorliegen könnten – er will deshalb sicherstellen, dass allfällige haftpflichtrechtliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen nicht verjähren. Dies sei oft innert drei Jahren, nachdem die zuständige Stelle Kenntnis vom Schaden hat, der Fall. Im Bundeshaus gibt diese Möglichkeit der Haftung zu reden.
Grobe Fahrlässigkeit vorausgesetzt
Phil Baumann, Assistenzprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Basel, hält eine vermögensrechtliche Haftung gegenüber dem Bund grundsätzlich für möglich. Die Hürden dafür seien jedoch hoch: Erforderlich seien Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. «Vereinfacht gesagt muss eine elementare Sorgfaltspflicht verletzt worden sein, deren Beachtung sich unter den konkreten Umständen geradezu aufgedrängt hätte.»
Ob diese Schwelle erreicht sei, lasse sich nur im Einzelfall beurteilen. Beim früheren Projektleiter Darko Savic stelle sich etwa die Frage, welche Informationen ihm die amerikanische Seite tatsächlich mitgeteilt habe – und ob er diese zwingend hätte weitergeben müssen. Grundsätzlich könne das Zurückhalten einer für ein Beschaffungsprojekt wesentlichen Information eine grobfahrlässige Dienstpflichtverletzung darstellen, sagt Baumann. Ob dies hier zutreffe, lasse sich aufgrund der bekannten Fakten nicht beurteilen. Zudem müsste nachgewiesen werden, dass dem Bund gerade dadurch ein konkreter Vermögensschaden entstanden ist. Dieser Kausalzusammenhang dürfte im F-35-Fall schwer zu belegen sein.
Savic ist also weg vom Bund – aber damit nicht zwingend aus dem Schneider. (schweizheute.ch)
