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Kasachstan-Affäre: Christa Markwalder hat das Kommissionsgeheimnis nicht verletzt

Kasachstan-Affäre: Christa Markwalder hat das Kommissionsgeheimnis nicht verletzt

01.06.2015, 13:2001.06.2015, 16:20
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Bild: KEYSTONE

Aufatmen bei Christa Markwalder. Laut der APK hat sie das Kommissionsgeheimnis nicht verletzt. Es wird auf eine Strafanzeige verzichtet. 

Der Entscheid fiel einstimmig, wie APK-Präsident Carlo Sommaruga (SP/GE) am Montag vor den Medien sagte. Die Kommission geht davon aus, dass die Weitergabe der Dokumente keine Verletzung des Kommissionsgeheimnisses darstellt, da die Informationen bereits in Form einer Antwort auf eine Interpellation von Markwalder veröffentlicht worden waren. 

Laut der Bundesanwaltschaft (BA) bestand hinreichender Verdacht, um eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Am Freitag übergab die BA der Immunitätskommission des Nationalrats Gesuche zur Aufhebung der Immunität von Markwalder und Müller. BA-Sprecher André Marty bestätigte am Samstag auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung».

Gegen Markwalder seien vergangenen Mittwoch zwei Strafanzeigen bei der BA eingegangen. Diese stammen laut Marty von Privatpersonen und werfen der Berner Nationalrätin einen ganzen Katalog von möglichen Straftaten vor – von Vorteilsannahme im Amt über Amtsgeheimnisverletzung bis zu politischem Nachrichtendienst für einen fremden Staat. 

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Bereits zuvor hatte die Juso eine Anzeige gegen Walter Müller eingereicht. Nach Ansicht der Juso hatte sich der St.Galler Nationalrat bestechen lassen. Müller hatte sich im Mai 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen lassen. 

Die Bundesanwaltschaft hat die Vorwürfe aus den Strafanzeigen bisher nicht näher abgeklärt, auch wurde bisher kein Strafverfahren eröffnet. Weil die Nationalräte durch die parlamentarische Immunität geschützt sind, kann die BA nur aktiv werden, wenn die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat Müllers und Markwalders Immunität aufheben. 

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