Im November 1989 kam es zum Familienzug. Die Mutter und ihr fünf Monate alter Sohn zogen vom Kosovo zum Vater in den Kanton Tessin. Im Erwachsenenalter geriet der Sohn auf die schiefe Bahn. Er wurde strafrechtlich verurteilt und verlor die Aufenthaltsbewilligung. Nach zahlreichen Rekursen wurde er im Juli 2023, 14 Jahre später, in sein Heimatland ausgeschafft. Dagegen hat sich der Mann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewehrt.
Am 19. Oktober 2008 schlug er zwei Personen spitalreif. Sie erlitten ein Schädel-Hirn-Trauma und andere Verletzungen. In einem anderen Fall sprach er Todesdrohungen gegen einen Minderjährigen aus und nötigte ihn, die Liebesbeziehung zu seiner Freundin zu beenden. Am 25. Juni 2009 wurde der Kosovare zu 26 Monaten Gefängnis verurteilt, unter anderem wegen mehrfacher Tätlichkeiten, wiederholter Nötigung, einfacher Körperverletzung und Komplizenschaft bei Diebstahl.
Ein Jahr davon musste er absitzen. Das Tessiner Migrationsamt entzog ihm im September 2009 die Niederlassungsbewilligung. Der Lerneffekt blieb vorerst aus. Am 26. Juni 2010 raste er mit 104 km/h durch eine 50er-Zone.
Er leidet seit Geburt an einem angeborenen Herzfehler. 2009 erhielt er eine Herzklappenimplantation, alle sechs Monate muss er sich zur Kontrolle begeben. Der Kosovare argumentierte, in seinem Herkunftsland sei seine medizinische Versorgung nicht sichergestellt. Keine einzige Klinik sei in der Lage, eine notfallmässige Operation durchzuführen, etwa bei einer Herzklappenentzündung. Sein Leben sei in Gefahr.
Während Jahren ging das Dossier zwischen Migrationsamt, Tessiner Regierung, Tessiner Verwaltungsgericht und dem Bundesgericht hin und her. Es musste immer wieder neu geprüft werden. Nach 14 Jahren kam schliesslich das Bundesgericht zum Schluss: Die Tessiner Migrationsbehörden haben dem Kosovaren die Niederlassungsbewilligung zu Recht aberkannt.
Sie stellten sich auf den Standpunkt, er könne die nötigen Medikamente im Kosovo besorgen, die medizinische Versorgung sei gewährleistet. Ausserdem besuche er das Land trotz der geltend gemachten Gesundheitsprobleme regelmässig in den Ferien. Ausserdem verfüge er dort über ein Netzwerk und beherrsche die Sprache. In der Schweiz sei er sozial nicht gut integriert und wirtschaftlich von seinen Eltern abhängig.
Das Bundesgericht gab schliesslich grünes Licht für die Wegweisung, weil die Gesundheit des Kosovaren nicht akut in Gefahr sei. Der Grund: Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit einer Vorgeschichte wie er notfallmässig operiert werden muss, liege bei 0,7 bis 1 Prozent.
Körperlich geht es dem Mann laut Bundesgericht gut. Zwar dauert es nach einer Anstrengung lange, bis sich sein Pulsschlag wieder erholt. Das Alltagsleben könne er aber problemlos meistern. Das Bundesgericht kritisierte sein Sportprogramm: Er setze zu stark auf Kraft-, anstatt wie empfohlen auf Ausdauertraining.
Dass die Schweiz dem Kosovaren die Niederlassungsbewilligung zu Unrecht entzogen hat. Die Richter in Strassburg stellten eine Verletzung des Rechtes auf Achtung des Familien- und Privatlebens fest. Der Mann habe sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht, seine familiären und gesellschaftlichen Wurzeln seien hier. Ein soziales Netzwerk im Kosovo sei nicht belegt. Nach den Verurteilungen im Erwachsenenalter habe er sich tadellos verhalten. Seine Nichtintegration in die Arbeitswelt sei auf seinen ausländerrechtlichen Status zurückzuführen.
Die Frage, ob die medizinische Infrastruktur im Kosovo genügt, liess der Gerichtshof offen – weil durch die Verletzung des Familienartikels bereits feststand, dass er nicht hätte weggewiesen werden dürfen. Als Genugtuung und Entschädigung für die Gerichtskosten hat Strassburg dem Kosovaren 19'000 Euro zugesprochen.
Die Schweizer Behörden müssen den Fall neu prüfen. Angesichts des Entscheids des Gerichtshofs für Menschenrechte ist der Ausgang klar: Der Mann darf in die Schweiz zurückkehren und erhält wieder ein legales Aufenthaltsrecht. (bzbasel.ch)
Solche Leute will man hier nicht haben, also raus mit ihnen.
Wenn es wegen der EMRK und dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht möglich ist, muss man das Abkommen halt kündigen.
SVP bald 50%, oder?
Das in seinem Herkunftsland die medizinische Versorgung schlechter ist als hier, muss für alle rechtschaffenen Menschen in Drittweltländern wie ein Hohn klingen.
Ein übler Schläger darf in der Schweiz bleiben aber ein unbescholtener Bürger mit Herzfehler darf nicht in die CH kommen?
Es gibt Millionen, welche unsere medizinischen Dienstleistungen eigentlich benötigen würden…
Schwere Straftäter gehören ausgeschafft - ohne wenn und aber. Alles andere schadet der Akzeptanz unserer Migrationspolitik und unterstützt weiter die unsägliche SVP.