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Tesla-Verkäufer wegen Raserei verurteilt, obwohl er Beifahrer war

Tesla-Verkäufer wird wegen Raserei verurteilt – obwohl er auf dem Beifahrersitz sass

Erstmals wurde in der Schweiz ein Beifahrer wegen eines Raserdelikts verurteilt. Er hatte den Fahrer ermuntert, aufs Gas zu drücken.
17.07.2026, 09:3417.07.2026, 09:34

Das Bundesgericht in Lausanne hat einen Tesla-Verkäufer wegen Raserei verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Das Raserdelikt liegt neun Jahre zurück, wie der Tages-Anzeiger schreibt. Damals unternahm der Verurteilte mit einem potenziellen Käufer eine Probefahrt mit einem Tesla in Schaffhausen. Im Herblingen-Quartier, wo Tempo 50 gilt, drückte der Fahrer ordentlich drauf. Mit bis zu 133 km/h raste er mehrmals durch die Strasse.

Die Polizei hielt den Wagen schliesslich an, nachdem sich Anwohnende gemeldet hatten. Der Fahrer, dessen Kinder ebenfalls im Auto mitfuhren, musste seinen Führerausweis noch vor Ort abgeben. Er wurde später wegen grober Verkehrsverletzung bestraft und erhielt eine mildere Strafe als nun sein Beifahrer. Das Gericht konnte ihm keinen Vorsatz nachweisen.

Der Autoverkäufer auf dem Beifahrersitz wurde allerdings ebenfalls von der Justiz unter die Lupe genommen. Auf Videos, die von den Kindern des Fahrers aufgezeichnet worden waren, ist ersichtlich, dass der Verkäufer ihn zum Beschleunigen ermuntert hatte, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt. Er könne das Gaspedal richtig durchdrücken, habe er gesagt.

Vor Gericht beteuerte er, dass er die Beschleunigung des Teslas habe demonstrieren wollen. Den Tacho habe er nicht sehen können. Und seine Aufforderung soll auch nicht bedeutet haben, die Höchstgeschwindigkeit massiv zu überschreiten. Dennoch folgte das Bundesgericht dem Urteil der Vorinstanzen und sprach den Verkäufer schuldig.

Damit fällte es zugleich ein wegweisendes Urteil. Noch nie war bisher ein Beifahrer wegen Raserei verurteilt worden, schreibt die Zeitung. Das Gericht erklärt damit, dass der Tatbestand nicht bloss von der ausführenden, am Steuer sitzenden Person begangen werden kann. «Das Urteil macht deutlich, dass Verantwortung bei Raserdelikten nicht am Lenkrad endet», teilt denn auch die Stiftung Road Cross mit. (vro)

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Chalbsbratwurst
17.07.2026 10:10registriert Juli 2020
Ich finde das irgendwie komisch.

Ein LKW-Chauffeur ist auch für seine Ladung verantwortlich, wenn ein anderer ihm diese aufgeladen hat.

Warum soll ein Fahrer nicht für sein Geschwindigkeit verantwortlich sein nur weil ihm ein anderer sagt er solle Vollgas geben?

Gilt das auch, wenn ein Kind unter 10 Jahren auf dem Rücksitz sagt, Papa soll schneller fahren?
Wäre eine tolle Ausrede weil das Kind noch strafunmündig ist 😉
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Kinan
17.07.2026 10:07registriert Januar 2022
Das öffnet Tür und Tor!
Meine Kinder haben bei einer Autofahrt auch schon geschrien: SCHNELLER SCHNELLER!
Sind sie jetzt Schuld wenn ich die Geschwindigkeit übertrete?
—-> Glaube nicht.
Das Strom/Gas Pedale bediene immer noch ich!
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So öppis aber au
17.07.2026 10:38registriert September 2025
Zu wünschen wäre, dass in Zukunft auch Fahrzeughalter verurteilt werden können, die einem 18-jährigen ein 500 PS-Auto zum Gebrauch zur Verfügung stellen.
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