Tesla-Verkäufer wird wegen Raserei verurteilt – obwohl er auf dem Beifahrersitz sass
Das Bundesgericht in Lausanne hat einen Tesla-Verkäufer wegen Raserei verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Das Raserdelikt liegt neun Jahre zurück, wie der Tages-Anzeiger schreibt. Damals unternahm der Verurteilte mit einem potenziellen Käufer eine Probefahrt mit einem Tesla in Schaffhausen. Im Herblingen-Quartier, wo Tempo 50 gilt, drückte der Fahrer ordentlich drauf. Mit bis zu 133 km/h raste er mehrmals durch die Strasse.
Die Polizei hielt den Wagen schliesslich an, nachdem sich Anwohnende gemeldet hatten. Der Fahrer, dessen Kinder ebenfalls im Auto mitfuhren, musste seinen Führerausweis noch vor Ort abgeben. Er wurde später wegen grober Verkehrsverletzung bestraft und erhielt eine mildere Strafe als nun sein Beifahrer. Das Gericht konnte ihm keinen Vorsatz nachweisen.
Der Autoverkäufer auf dem Beifahrersitz wurde allerdings ebenfalls von der Justiz unter die Lupe genommen. Auf Videos, die von den Kindern des Fahrers aufgezeichnet worden waren, ist ersichtlich, dass der Verkäufer ihn zum Beschleunigen ermuntert hatte, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt. Er könne das Gaspedal richtig durchdrücken, habe er gesagt.
Vor Gericht beteuerte er, dass er die Beschleunigung des Teslas habe demonstrieren wollen. Den Tacho habe er nicht sehen können. Und seine Aufforderung soll auch nicht bedeutet haben, die Höchstgeschwindigkeit massiv zu überschreiten. Dennoch folgte das Bundesgericht dem Urteil der Vorinstanzen und sprach den Verkäufer schuldig.
Damit fällte es zugleich ein wegweisendes Urteil. Noch nie war bisher ein Beifahrer wegen Raserei verurteilt worden, schreibt die Zeitung. Das Gericht erklärt damit, dass der Tatbestand nicht bloss von der ausführenden, am Steuer sitzenden Person begangen werden kann. «Das Urteil macht deutlich, dass Verantwortung bei Raserdelikten nicht am Lenkrad endet», teilt denn auch die Stiftung Road Cross mit. (vro)
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