Schweiz
Auto

40 Franken Busse wegen Falschparken vor Bundesgericht abgewendet

Ein Mitarbeiter des Polizeilichen Assistenzdienstes (PAD) verteilt am 4. August 2004 in Zuerich Strafzettel wegen Falschparkens. Der Polizeiliche Assistenzdienst ist eine Dienstabteilung der Zuercher  ...
Auf öffentlich zugänglichen Besucherparkplätzen darf laut Bundesgericht parkiert werden.Bild: KEYSTONE

Parkieren auf Besucherparkplatz: Bundesgericht wendet Strafe ab

Das Bundesgericht hat eine Busse gegen einen Autofahrer aufgehoben, der auf einem Besucherparkplatz parkiert hatte. Eine solche Beschilderung allein begründet ohne offizielles Parkverbotssignal keine strafbare Handlung nach Strassenverkehrsgesetz.
17.07.2026, 12:0017.07.2026, 13:02

Ein Autofahrer wurde zu einer Busse von 40 Franken verurteilt, weil er im Oktober 2023 sein Fahrzeug auf einem für Besucher reservierten Parkplatz abgestellt hatte. Der Mann wohnte in der Liegenschaft und wurde nicht das erste Mal gebüsst, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Die Busse muss er nun nicht bezahlen. Das höchste Schweizer Gericht hat festgehalten, dass das Parkieren auf einem nur für «Besucher» signalisierten Feld keine strafbare Verletzung der Verkehrsregeln darstellt. Es wäre am betreffenden Ort ein offizielles Signal «Parkieren verboten» notwendig gewesen.

Die kantonale Vorinstanz war davon ausgegangen, die Kombination einer Zusatztafel, welche die Plätze für Besucher reservierte, und einer entsprechenden Bodenmarkierung stelle eine verbindliche Verhaltensregel dar. Wer diese missachte, mache sich strafbar. Das ist laut Bundesgericht nicht so. Es bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung in einem vergleichbaren Fall aus dem Jahr 2018. (Urteil 6B_829/2025 vom 16.6.2026) (sda)

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