Mit 238 km/h auf der Autobahn – Bundesgericht bestätigt Höchststrafe für Glarner Raserin
Eine heute 25-jährige Glarnerin muss wegen mehrerer massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen für vier Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigte ein entsprechendes Urteil des Glarner Obergerichts, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Die Frau war im Juni 2021 kurz vor 23 Uhr mit dem Sportwagen ihres Vaters auf der A3 unterwegs. Auf Höhe Lachen SZ beschleunigte sie auf 238 km/h – erlaubt waren 120 km/h. Damit war sie 118 km/h zu schnell unterwegs.
Insgesamt wurden der Frau acht Geschwindigkeitsüberschreitungen aus dem Jahr 2021 zur Last gelegt. Sieben davon beging sie auf Autobahnen. Fünf Fälle wurden als Raserdelikte eingestuft, weil sie die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 80 km/h überschritt.
Wegen Video aufgeflogen
Aufgeflogen war die Frau nicht durch eine Radarkontrolle, sondern durch Videos auf ihrem eigenen Handy. Die Aufnahmen zeigten sie bei den Fahrten am Steuer. Sie waren im Rahmen eines anderen Strafverfahrens gegen ihren Ex-Freund bei der Polizei gelandet.
Vor Gericht erklärte die Frau laut dem Bericht, sie habe sich damals wegen ihres Ex-Freundes in einer emotional schwierigen Phase befunden. Die schnellen Fahrten hätten ihr geholfen, Emotionen herauszulassen. Ihre Verteidigung argumentierte, sie habe sich inzwischen von der Autoposer-Szene distanziert.
Die Richter überzeugte das nicht. Sie hielten der Frau unter anderem vor, dass sie kurz vor dem Prozess auf der Autobahn mit mutmasslich überhöhter Geschwindigkeit in eine Leitplanke gefahren sei.
Für das schwerste Delikt allein hätte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten ausgesprochen. Weil weitere massive Tempoüberschreitungen dazukamen, erhöhte sich die Gesamtstrafe auf vier Jahre. Wie ein auf Strassenverkehrsrecht spezialisierter Anwalt zum «Tagesanzeiger» sagte, könnte es sich um die höchste Strafe handeln, die in der Schweiz je wegen eines reinen Raserdelikts ausgesprochen wurde.
(kma)
