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Oensinger Raser muss 6 Monate ins Gefängnis

Bei ihm habe es «Klick» gemacht – Raser mit 57km/h zu viel muss sechs Monate ins Gefängnis

Ein Deutscher wurde in Oensingen innerorts mit über 100 km/h geblitzt. 57 km/h zu schell fuhr Sigi M.* mit einem Mercedes auf der Lehngasse. Der Raser muss nun 6 Monate ins Gefängnis. Zu seiner Verhandlung am Montagmorgen kam er zu spät.
26.09.2016, 19:5526.09.2016, 20:07
Erwin von Arb / Oltner Tagblatt

Sechs Minuten zu spät erschien am Montagmorgen Sigi M. * zu seiner auf 8.30 Uhr ansetzten Verhandlung vor Amtsgericht Thal-Gäu. Dem gebürtigen Deutschen war anzusehen, dass ihn dieser Gerichtstermin stresst.

Augenfällig wurde dies insbesondere bei seiner Kleidung. Sigi M. hatte in der Eile sein ziemlich zerknittertes, graues T-Shirt verkehrt herum angezogen. Und an seinen Händen und Armen waren zudem noch Spuren von weisser Farbe zu erkennen.

Mit leerem Blick hörte sich der 31-jährige Mann die von Amtsgerichtspräsident Guido Walser verlesene Anklage an. Verantworten musste sich Sigi M. wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 30. April 2016, um 15.41 Uhr, in der 50er-Zone auf der Lehngasse in Oensingen.

Mit 117 km/h bretterte der damals im Thal wohnhafte Mann mit einem 224 PS-starken Mercedes in Richtung Solothurnstrasse, als er von einer mobilen Radaraanlage geblitzt wurde. Abzüglich der Toleranz von 6 km/h resultierte eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 57 km/h.

Insgesamt 15 Monate beantragt

Das sei eine krasse Missachtung der Verkehrsregeln, befand der Amtsgerichtspräsident. Sigi M. nickte nur mit gesenktem Haupt, worauf sich Walser erkundigte, ob er sich bewusst sei, wie unverantwortlich sein Verhalten gewesen sei. Walser erwähnte auch die zahlreichen Vorstrafen wegen zu schnellem Fahren. Diese füllten schon fast einen ganzen Aktenordner, bemerkte der Amtsgerichtspräsident mit dem Verweis auf die von der Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

«Dieses Strafmass ist ein grober Wink mit dem Zaunpfahl. Haben Sie das begriffen?»
Guido Walder, Amtsgerichtspräsident

Sechs Monate davon unbedingt, neun Monate bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von vier Jahren. «Dieses Strafmass ist ein grober Wink mit dem Zaunpfahl. Haben Sie das begriffen?», fragte Walser. Sigi M. bestätigte mit leiser Stimme, dass es bei ihm «Klick» gemacht habe.

Dies hatte der Beschuldigte auch gegenüber den Ermittlungsbehörden beteuert, wie Staatsanwältin Claudia Wittmer vor Gericht ausführte. Der Angeklagte sei sehr kooperativ gewesen und habe die ihm zur Last gelegte qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrregeln nicht bestritten.

Dies sei auch der Grund, warum sie sich in diesem Fall für ein abgekürztes Verfahren entschieden habe. In einem solchen einigen sich Staatsanwaltschaft und Anwalt des Beschuldigten im Vorfeld des Gerichtstermins auf ein Strafmass. Das Gericht muss in der Folge nur noch darüber befinden, ob dieser «Deal» in Bezug auf das Delikt angemessen ist.

Kein Spielraum beim Strafmass

Staatsanwältin Claudia Wittmer betonte in ihrer Begründung für das beantrage Strafmass, dass es bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h keinen Spielraum gebe. Ein Jahr Freiheitsentzug sei das Minimum für eine grobe qualifizierte Verletzung der Verkehrsregeln dieser Grössenordnung.

Strafverschärfend sei das lange und einschlägige Strafregister des Beschuldigten. Dieses werfe auf die Prognose, wie es mit Sigi M. weiter gehen könnte, einen Schatten. Die Freiheitsstrafe von 15 Monaten, wovon 6 Monate unbedingt, halte sie für angemessen, so Claudia Wittmer.

Dominik Schnyder erklärte sich in seiner Eigenschaft als amtlicher Verteidiger in allem Punkten einverstanden mit den Ausführungen der Staatsanwältin. Er liess ferner verlauten, dass Sigi M. in der Zeit, als die Anklageschrift aufgesetzt wurde, neuerlich in einer Radarakontrolle hängen geblieben ist, diesmal im Kanton Bern.

Sigi M. hinterfragt Gefängnisstrafe

In Kenntnis dieses hängigen Verfahrens stimmte Amtsgerichtpräsident Guido Walser dem von beiden Parteien beantragten Strafmass zu. Gleichzeitig wurde eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 40 Franken aus einem Urteil vom 29. September 2014 widerrufen.

Am Rande der Gerichtsverhandlung erwähnte der inzwischen im Oberaargau wohnhafte Sigi M., dass er es nicht als sinnvoll empfinde, nun ins Gefängnis gehen zu müssen. Er habe seine Lehren aus der Sache gezogen.

Nun will der 31-Jährige möglichst schnell den Strafvollzug antreten. Seine sechs Monate werde er wohl in Halbfreiheit absitzen, das heisst, tagsüber arbeiten und am Abend geht es dann zurück in die Zelle.

Jetzt auf

Der Anwalt von Sigi M. ist überzeugt, dass sein Mandant die Schwere seiner Tat eingesehen hat und nicht mehr rückfällig wird. Die Zeit im Gefängnis werde diese Erkenntnis seines Mandanten festigen.

* Name von der Redaktion geändert (aargauerzeitung.ch/gin)

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