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Basel

Basler 1. Mai-Polizeikessel: Demonstrant kriegt bedingte Geldstrafe

Schild des Gerichtes fuer Strafsachen in Basel, am Freitag, 4. Februar 2022. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Das Gericht verurteilte den 28-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu 70 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren.Bild: KEYSTONE

Basler 1. Mai-Polizeikessel: Demonstrant kriegt bedingte Geldstrafe

15.09.2026, 13:0515.09.2026, 13:05

Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Dienstag einen 28-jährigen Mann wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er war an der 1. Mai-Demonstration 2023 eingekesselt und stemmte sich gegen die vorrückende Polizeikette.

Ob dieser Polizeieinsatz überhaupt rechtens war, muss das Verwaltungsgericht entscheiden – ein entsprechendes Verfahren ist noch hängig. Parallel dazu findet beim Strafgericht eine ganze Prozessreihe zum 1. Mai 2023 statt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zahlreiche Strafbefehle an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demo geschickt. Mehrere von ihnen fochten diese an, weswegen es zu Verhandlungen kommt.

Das Gericht verurteilte den 28-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu 70 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren. «Ihr Verschulden wiegt leicht», sagte die Gerichtspräsidentin. Der Mann habe bei der Ausübung seiner Grundrechte Grenzen überschritten. Auf Videoaufnahmen sei ersichtlich, dass er sich zur Polizeikette begab, als sich diese in Bewegung setzte.

«Kein passiver Widerstand»

Er stemmte sich gemäss Urteil zusammen mit anderen Personen gegen die Schilder der Polizei, worauf diese Pfefferspray einsetzte. «Dieses Verhalten kann man nicht als passiven Widerstand beschreiben, sondern als aktive Handlung», sagte die Gerichtspräsidentin. Die Durchsage, Platz zu machen für die Polizeikette, sei auf den Videos dokumentiert.

Der Demonstrant sagte vor Gericht, er habe keine verständliche Anweisung vonseiten der Polizei bekommen. Er sei später zur Demo gestossen, in den Kessel geraten und nicht mehr herausgelassen worden.

Auch sein Anwalt hielt fest, dass für die Eingekesselten unklar gewesen sei, was vor sich geht. Es sei einzig klar, dass der Kessel immer enger gezogen wurde und die Polizei «progressiv, wenn nicht sogar aggressiv» aufgetreten sei. Daraus könne kein Vorsatz zu einer Hinderung der Amtshandlung abgeleitet werden. Er forderte einen Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis Ende Jahr sind am Strafgericht noch fünf weitere Prozesse mit der Anklage der Hinderung der Amtshandlung am 1. Mai 2023 hängig.

Bei der bewilligten Kundgebung trennte die Polizei in der Elisabethenstrasse die Spitze des Demozugs und kontrollierte 317 Personen. Als Grund für diesen Kessel nannte sie damals die Anwesenheit von Vermummten und ihre Einschätzung, dass es zu Sachbeschädigungen und Gewalt kommen könnte. (sda)

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