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Corona-Demos: 18 Teilnehmer müssen 4900 Franken zahlen

18 Teilnehmer von Berner Corona-Demos müssen 4900 Franken zahlen

07.04.2025, 13:5007.04.2025, 13:50
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Die Stadt Bern hat insgesamt 18 Massnahmenkritiker zur Kasse gebeten, die bei Corona-Demos im Jahr 2021 straffällig wurden. Ihnen wurden insgesamt 4900 Franken der Polizeikosten in Rechnung gestellt. Das schrieb der Gemeinderat in seinem am Montag veröffentlichten Begründungsbericht auf eine Interfraktionelle Motion.

Diese drehte sich um die Möglichkeit, Polizeikosten an Demo-Veranstalter und gewalttätige Teilnehmer zu überwälzen, wenn die Kundgebung aus dem Ruder läuft. Der Kanton Bern lässt das zu. Die Stadt Bern verzichtet darauf aber in der Regel, weil der Stadtrat das so im Kundgebungsreglement verankert hat.

Allerdings betreffe das nur grundrechtlich geschützte Kundgebungen, rief der Gemeinderat in Erinnerung. Wenn bei einer Kundgebung die Gewalt derart eskaliere, dass die meinungsbildende Komponente völlig in den Hintergrund trete, könne der Grundrechtsschutz nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts entfallen.

Genau dies sei bei den Demonstrationen gegen die Corona-Politik im Jahr 2021 der Fall gewesen. Die Stadt habe bisher 18 Demo-Teilnehmer zur Kasse gebeten, die beispielsweise wegen Landfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung, Gewalt gegen Beamte oder Sachbeschädigung verurteilt worden seien.

Die Höhe der weiterverrechneten Kosten bewegte sich zwischen 200 und 1000 Franken pro Person. Insgesamt kamen so 4900 Franken zusammen. Gemäss früheren Angaben verursachte jede unbewilligte Corona-Demo im Herbst 2021 Polizeikosten zwischen 100'000 und 200'000 Franken.

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit sei gewahrt, schrieb der Gemeinderat. Dies zeige sich auch daran, dass 17 von 18 Personen die Kostenüberwälzung akzeptiert hätten. Nur eine Person habe sie mittels Beschwerde angefochten. (sda)

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5 Kommentare
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ch.vogel
07.04.2025 14:58registriert Mai 2014
Nicht mal 5% der Polizeikosten werden dadurch gedeckt, aber dafür wurden jetzt Jahre lang Prozesse geführt?

Müssen die Gebüssten wenigstens auch für die Prozesskosten aufkommen? Ansonsten wäre das Ganze einfach Beschäftigungstherapie gewesen und würde höchstens als Präzedenzfall was taugen...
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DocAc
07.04.2025 15:42registriert September 2022
Absolut lächerlich diese "Bussen" gemessen an den verursachten Kosten! 🤬
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ELMatador
07.04.2025 14:08registriert Februar 2020
Also nicht mal ein Tropfen auf dem heissen Stein....
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