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Migration

In Moesa GR gibt es die B-Bewilligung nur noch mit Strafregisterauszug

In Moesa GR gibt es die B-Bewilligung nur noch mit Strafregisterauszug

03.08.2026, 08:5703.08.2026, 08:57

In der Region Moesa GR wird bei Neuerteilungen von L-, B- oder G-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige neu ein Strafregisterauszug verlangt. Die Massnahme gilt vorübergehend bis Ende Jahr und soll bei der Mafiabekämpfung helfen.

Der zuständige Bündner SP-Regierungsrat Peter Peyer hatte Mitte Juni gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA angekündigt, dass der Kanton diese regionale Lösung prüfe. Nun wird die Massnahme vorerst befristet bis Ende Jahr gemäss einer Kantonsmitteilung vom Montag tatsächlich umgesetzt.

Mit der Massnahme soll die organisierte Kriminalität in der Moesa bekämpft werden. Ende Februar dieses Jahres wurden im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion in Frankreich und Italien insgesamt sieben Personen verhaftet. Darunter waren vier in Roveredo angemeldete ausländische Staatsangehörige mit mutmasslichem Bezug zur organisierten Kriminalität.

Die Massnahme wird Ende Jahr ausgewertet. Dann sollen die Auswirkungen auf die administrativen Abläufe der betroffenen Gemeinden und des zuständigen Amts für Migration und Zivilrecht (AFM) unter die Lupe genommen werden.

Forderung aus der Region erfüllt

Mit der Umsetzung der Massnahme erfüllt der Kanton eine entsprechende Forderung, die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Misox bei Gesprächen mit Kantonsvertretern gestellt hatten.

Das AFM rechnet aufgrund der Massnahme mit einem erheblichen Mehraufwand. Zu erwarten ist gemäss Mitteilung, dass sich die Bearbeitungsdauer der Gesuche auf gesamtkantonaler Ebene verlängert und die Anzahl der hängigen Dossiers zunimmt. «Angesichts des vorübergehenden Charakters der Massnahme und des damit verbundenen Erkenntnisgewinns erscheint dieser Mehraufwand jedoch vertretbar», schreibt der Kanton.

Der Kanton Tessin wendet diese Massnahme bereits seit mehreren Jahren im ganzen Kanton an. Peyer betonte verschiedentlich, dass diese nicht im Einklang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen stehe. Für eine regionale Lösung beurteilte er die Lage allerdings Mitte Juni anders: «In einer ausserordentlichen Situation können Massnahmen ergriffen werden. Wenn wir im Misox sehen, dass die Sicherheit gefährdet ist, könnten wir systematisch einen Auszug von Personen verlangen, die sich dort niederlassen wollen», erklärte Peyer damals gegenüber Keystone-SDA. (dab/sda)

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RafaNadal22
03.08.2026 09:03registriert August 2024
Wir haben sehr warscheinlich mehr Mafiamitglieder in der ganzen Schweiz als wir denken.
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winglet55
03.08.2026 09:11registriert März 2016
Einen aktuellen Strafregisterauszug vorzulegen ( oder vom Amt einzuholen), wäre bei allen Aufenthaltsbewilligungen Schweizweit eine dringende Notwendigkeit.
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Snowy
03.08.2026 09:41registriert April 2016
Immer wenn vermeintliche "Verschärfungen" im Bereich Migration bekannt werden, bin ich entsetzt, dass dies nicht längst Standard ist.

So auch in casu.
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