Krankenkassen-Kadermitglieder sollen künftig nicht mehr als ein Bundesrat verdienen
Für Kadermitglieder von Krankenkassen will der Bundesrat künftig Höchstentschädigungen festlegen. Er unterstützt eine Vorlage der zuständigen Parlamentskommissionen, spricht sich aber für einen vereinfachten Mechanismus aus.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat eine Vorlage zur Begrenzung von Entschädigungen bei Krankenkassen ausgearbeitet. Kernpunkt ist die Einführung einer Obergrenze für die Mitglieder der leitenden Organe der Versicherer für ihre Tätigkeiten im Bereich der Grundversicherung.
Höchste Lohnklasse in der Bundesverwaltung als Referenzwert
Diese vom Bundesrat festzulegende Obergrenze soll sich gemäss dem Gesetzesentwurf am Maximalbetrag der höchsten Lohnklasse in der Bundesverwaltung orientieren. Der Lohndeckel soll an die Teuerung angepasst und sowohl den Versichertenbestand als auch die durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person berücksichtigen.
Um die Einhaltung dieser neuen Regeln überprüfen zu können, ist gemäss dem Gesetzesentwurf vorgesehen, die Bestimmungen zur Transparenz der Entschädigungen zu verschärfen. Künftig sollen die Grundversicherer verpflichtet werden, die Entschädigungen und den Beschäftigungsgrad aller Leitungs- und Verwaltungsorgane zu veröffentlichen, dies unter Nennung der Namen der einzelnen Mitglieder.
Höchstens ein Bundesratslohn
Der Bundesrat unterstützt das Ziel einer Obergrenze, wie er am Mittwoch in seiner Stellungnahme zur Vorlage festhielt. Er plädiere jedoch für eine einfachere Lösung. Demnach soll die Begrenzung der Entschädigungen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder der Krankenversicherer auf die Höhe des Lohnes eines Mitglieds des Bundesrates festgelegt werden. Somit wäre laut der Landesregierung auch der Teuerungsausgleich bereits berücksichtigt.
Heute verfügen die Krankenkassen bei der Festlegung der Höhe der Entschädigungen für die Mitglieder ihrer Leitungsorgane über eine grosse Autonomie. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist kein entsprechender Lohndeckel vorgesehen.
Prämien dürften dadurch nicht sinken
Laut dem Bundesrat würde eine Lohnobergrenze zwar kaum zu einer Senkung der Verwaltungskosten der Versicherer und der Krankenkassenprämien führen. Der Vorschlag trage aber der Belastung der Schweizer Bevölkerung durch die stetig steigenden Prämien und dem damit verbundenen Unmut über hohe Entschädigungen für die Mitglieder der leitenden Organe der Versicherer Rechnung.
Die Krankenkassen sind in einem stark regulierten Umfeld tätig und finanzieren sich über die obligatorischen Prämien der Versicherten. «Es ist für den Bundesrat deshalb nachvollziehbar, diese Entschädigungen zu regulieren», hiess es in der Stellungnahme der Landesregierung. Zudem sei die in der Vorlage vorgesehene Ausweitung der Offenlegungspflichten ausdrücklich zu begrüssen. Es bedürfe «völliger Transparenz», was zu einer erhöhten Zurückhaltung bei der Festlegung der entsprechenden Entschädigungen beitragen könne.
Kurswechsel der Landesregierung
Als Nächstes wird sich die SGK-N erneut mit der Vorlage befassen. Danach kommt diese ins Parlament.
Übermässige Entschädigungen an Krankenkassen-Kader sind schon seit Jahren ein Thema. Im Sommer 2023 hatte es der Ständerat abgelehnt, die Löhne von Krankenkassen-Geschäftsleitungsmitgliedern auf maximal 250'000 Franken pro Jahr zu beschränken. Die Mehrheit fand damals, die in der entsprechenden Motion genannten Höchstbeträge seien zu starr.
Auch der Bundesrat sprach sich damals dagegen aus. Krankenkassen seien privatrechtliche Unternehmen. Schweizer Krankenkassenchefs verdienten Anfang der 2020er-Jahre bis zu einer Million Franken, wie damals mehrere Medien gestützt auf Geschäftsberichte, übereinstimmend meldeten. (sda)
