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Trotz Erdbebengefahr – Bundesrat erlaubt das Fracking weiterhin

Bohrturm auf dem Areal des Werkhofes Kleinhueningen der Industriellen Werke Basel, aufgenommen am Dienstag, 16. Januar 2007. Der Bohrturm gehoert zum Energieforschungsprojekt Deep Heat Mining, welches ...
Das Aufbrechen des Gesteins kann Erdbeben auslösen, so wie in Basel im Dezember 2006 im Zusammenhang mit einer Geothermie-Bohrung ein Erdbeben mit der Stärke 3,2 mit dem Epizentrum neben dem Bohrloch registriert worden ist.Bild: KEYSTONE

Trotz Erdbebengefahr – Bundesrat erlaubt das Fracking weiterhin

03.03.2017, 11:0003.03.2017, 11:26

Trotz Erdbebengefahr und anderer Risiken will der Bundesrat das Fracking nicht verbieten. Im Vordergrund steht die Gewinnung von Erdwärme. Die Gasförderung lehnt die Regierung aus klimapolitischen Gründen ab.

Das sind die wichtigsten Erkenntnsse des Berichts «Fracking in der Schweiz», den der Bundesrat im Auftrag des Nationalrats erstellt und am Freitag verabschiedet hat. Beim Fracking wird das Gestein im tiefen Untergrund hydraulisch aufgebrochen, um die Durchlässigkeit zu erhöhen. Die Regierung sieht keinen Grund, diese Technologie grundsätzlich zu verbieten.

Doch die Risiken sind vielfältig. Das Aufbrechen des Gesteins kann Erdbeben auslösen, so wie in Basel im Dezember 2006 im Zusammenhang mit einer Geothermie-Bohrung. Gemäss dem Bericht können chemische Zusatzstoffe zur Fracking-Flüssigkeit Grund- und Oberflächenwasser verschmutzen. Eine weitere Gefahr sind Schadstoffe wie Schwermetalle oder radioaktive Substanzen, die aus der Tiefe gefördert werden können.

Risiko begrenzen

Der Bundeserat ist jedoch überzeugt, dass diese Risiken auf ein vertretbares Mass gesenkt werden können. Voraussetzung dafür sei, dass die bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften korrekt vollzogen würden. Darüber hinaus hat er im Bericht Grundsätze für das Fracking festgelegt.

Beispielsweise sollen Fracking-Flüssigkeiten keine schwer abbaubaren Schadstoffe enthalten. Weiter sollen alle eingesetzten Stoffe und die verwendeten Mengen deklariert werden. Schliesslich müssen hohe Standards beim Risikomanagement sowie das Verursacherprinzip gelten.

Der Bundesrat will auch die Grundlagen für eine einheitliche Vollzugspraxis durch die Kantone schaffen. Die Nutzung des Untergrunds liegt in deren Zuständigkeit. (whr/sda)

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