So funktioniert die neue Zoll-App für Schweizer Einkaufstouristen
Wer kennt es nicht? Schnell zum Einkaufen über die Grenze nach Deutschland und dabei Geld sparen. Nur eines ist dabei lästig: das Anstehen am Zoll und das Abstempeln der Ausfuhrscheine. Dabei lässt sich die deutsche Mehrwertsteuer ab einem Einkaufswert von 50 Euro zurückfordern. Je nach Produkt können so bis zu 19 Prozent des Kaufpreises gespart werden. Laut einer Umfrage von SRF unter Einkaufstouristen in Konstanz (DE) stehen Konsumentinnen und Konsumenten aber bislang ca. 35 bis 40 Minuten beim Schalter an.
Nicht nur für Einkaufstouristinnen und Einkaufstouristen ist dies mühsam und zeitaufwendig, sondern auch für den deutschen Zoll. Antje Bendel, Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach, sagt dazu gegenüber SRF: «Wir setzen etwa 200 Beschäftigte entlang der Schweizer Grenze ein, die ausschliesslich Ausfuhrbelege stempeln.»
Entlastung gibt es nun aber für beide Seiten: Seit dem 16. Juni testet der deutsche Zoll eine neue App für Mehrwertsteuer-Rückerstattungen: dAKZ steht dabei für digitaler Ausfuhrkassenzettel. Mit der dAKZ-App lässt sich die Mehrwertsteuererstattung beim Einkauf in Deutschland einfacher und digital abwickeln. Sie ersetzt den klassischen Ausfuhrschein (Ausfuhrkassenzettel) teilweise durch ein digitales Verfahren.
Wer kann die App nutzen?
Nutzen können die App Privatpersonen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz ausserhalb der EU haben – also auch in der Schweiz.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Pilotphase betrifft ausgewählte Grenzzollstellen und Unternehmen. Die App funktioniert derzeit in vier Unternehmen: G-Star, Humanic, Sportscheck und Lidl.
G-Star
- Dreiländergalerie, Europaplatz 1, 79576 Weil am Rhein
- Kornhaus, Münsterplatz 11, 79098 Freiburg
- Cano Center, Bahnhofstrasse 29, 78224 Singen (Hohentwiel)
Humanic
- Bodanstr. 1, 78462 Konstanz
Lidl
- Maggistr. 20, 78224 Singen
- Stockenweg 4, 78244 Gottmadingen
- Hauptstr. 5, 78244 Gottmadingen
- Im Rheinauer 7, 78262 Gailingen
- Höristr. 3a, 78337 Öhningen
- Max-Stromeyer-Str. 15, 78467 Konstanz
- Kreuzlingerstr. 24, 78467 Konstanz
- Am Wollmatinger Ried 2, 78479 Reichenau
- Tumringer Str. 290, 79539 Lörrach
- Weiler Strasse 26, 79540 Lörrach
- Im Kränzliacker 6, 79576 Weil am Rhein
- Europaplatz 1, 79576 Weil am Rhein
- Im Schlöttle 1, 79588 Efringen-Kirchen
- Güterstrasse 16, 79618 Rheinfelden
- Markgragenstr. 61, 79639 Grenzach-WyhlenTullastr. 10, 79713 Bad Säckingen
- Laufenpark 6, 79725 Laufenburg
- Hebelstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen
- Robert-Gerwig-Str. 9, 79761 Waldshut-Tiengen
- Riedstr. 11, 79787 Lauchringen
- Hauptstrasse 29, 79790 Küssaberg-Kadelburg
- Schaffhauser Str. 41, 79798 Jestetten
- Industriestr. 36, 79807 Lottstetten
- Industriestr. 30, 79807 Lottstetten
- Kemptener Str. 17, 88131 Lindau-Reutin
SportCheck
- Lago Shopping-Center, Bodanstrasse 1–3, 78462 Konstanz
Wo gibt es die App?
Die Apps dAKZ und Zoll-Ident können im Apple App Store oder im Google Play Store heruntergeladen werden. Vor dem ersten Einkauf braucht es eine Erstregistrierung im Zoll-Portal.
Wer die App erstmals nutzt, muss sich einmalig registrieren. Dafür wird ein Benutzerkonto erstellt, das mit der Zoll-Ident-App verknüpft wird. Anschliessend werden die Ausweisdaten erfasst. Danach kann die App für die digitale Abwicklung der Mehrwertsteuerrückerstattung genutzt werden.
Wie funktioniert die App?
Beim Einkauf wird an der Kasse die digitale dAKZ-Karte in der App vorgezeigt. Das Geschäft scannt den Code, worauf die Einkaufsdaten automatisch in die App übertragen werden. Vor der Ausreise können die gekauften Waren ausgewählt und die Ausfuhr beim Zoll digital angemeldet werden.
Wer die App erstmalig nutzt, muss nach der Registrierung bei einer zugelassenen Grenzzollstelle persönlich vorbeigehen, wo die Ausweisdokumente überprüft und mit den hinterlegten Angaben abgeglichen werden.
Was muss nach der Erstnutzung beachtet werden?
Zeigt die App bei späteren Einkäufen ein grünes Ausreisesymbol an, ist kein Halt mehr beim Zoll nötig. Die Ausreise kann dann direkt über eine für das dAKZ-Verfahren zugelassene Grenzzollstelle erfolgen. Welche Grenzübergänge dafür infrage kommen, zeigt die App an. An anderen Grenzübergängen oder bei der Ausreise über Feld- oder Wanderwege kann die digitale Ausfuhrbestätigung nicht ausgestellt werden.
In einigen Fällen kann in der App eine Kontrollaufforderung angezeigt werden. In diesem Fall muss die Ware bei einer teilnehmenden Grenzzollstelle vorgezeigt werden. Nach der Kontrolle können Konsumentinnen und Konsumenten weiterreisen. Die Warenausfuhr wird per Standortfeststellung beim Grenzübertritt in der App automatisch erfasst. Dafür muss beim Smartphone das Standort-Tracking aktiviert werden. Nach der Ausreise wird der Ausfuhrkassenzettel in der App ausgestellt.
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt nicht über die dAKZ-App, sondern direkt über das jeweilige Geschäft oder den entsprechenden Dienstleister. Bei Fragen zur Auszahlung ist deshalb das Unternehmen der richtige Ansprechpartner.
Wie ist das Vorgehen bei technischen Problemen?
Kommt es beim Einkauf zu technischen Problemen, kann weiterhin das bisherige Papierverfahren genutzt werden. Das Geschäft stellt in diesem Fall den klassischen Ausfuhrschein aus.
Kommt es bei der Anmeldung der Ausfuhr oder bei der Ausreise zu technischen Problemen, etwa weil das Smartphone nicht funktioniert oder keine Bestätigung eingeht, muss eine für das dAKZ Verfahren zugelassene Grenzzollstelle aufgesucht werden.
Bei sonstigen technischen Störungen wie Störungen im System dAKZ soll mittels Kontaktformulars der Service Desk Zoll kontaktiert werden. Die Kontaktdaten gibt es mittels Chatbot.
Wann wird die App offiziell lanciert?
Wann die App offiziell lanciert wird, ist noch unklar. Derzeit gibt es noch technische Probleme. Ein Reporter von SRF benötigte beispielsweise mehrere Versuche, bis die App seinen Grenzübertritt korrekt erkannte. Auch eine Journalistin der «Basler Zeitung» stiess beim Test auf Schwierigkeiten. Wegen technischer Störungen musste sie unter anderem zu einer anderen Grenzzollstelle ausweichen. Zudem dürfte es noch etwas dauern, bis Zollbeamtinnen und Zollbeamte sowie die Mitarbeitenden der teilnehmenden Geschäfte mit dem neuen Ablauf vertraut sind.
Unzufrieden sind zurzeit noch die Schweizer Händler. Sie fordern eine weitere Reduktion der Zollfreigrenze von 150 auf 50 Franken. Patrick Erny, Direktor der Swiss Retail Federation, meint gegenüber dem SRF: «Damit wird die Lücke geschlossen von all jenen, die in Deutschland für über 50 Euro einkaufen, aber unter den 150 Franken bleiben und somit weder in der Schweiz noch im Ausland Mehrwertsteuer bezahlen.»
