Nicht alle kennen die neue Regelung, die ab diesem Jahr gilt, wie eine Nachfrage von Tele M1 auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Deutschland zeigt. Zollfrei eingeführt werden dürfen nur noch Waren im Wert von 150 Franken, statt wie bis anhin 300 Franken. Bei einem Gespann aus dem Aargau klärt die Mutter ihre Tochter darüber auf. Sie ist ein gebranntes Kind und hatte die Änderung deshalb auf dem Schirm. «Ich wurde schon erwischt und musste zahlen», sagt Angelika Kaufmann.
Ein Schicksal, das Grenzgänger wegen der tieferen Freigrenze nun öfter ereilen könnte? Aktuell werden an der Grenze nicht extra vermehrt Kontrollen durchgeführt, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf Nachfrage erklärt. «Die Kontrollen werden wie bisher mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt und es ist keine Intensivierung geplant», so Mediensprecher David Venetz.
Am grundsätzlichen Verfahren am Zoll hat sich also nichts geändert. Nur der Freibetrag wurde vom Bund angepasst. «Es ist also wichtig zu wissen, dass die Wertfreigrenze nun tiefer liegt», sagt Venetz weiter. Man kontrolliere weiterhin risikobasiert, ob die Limite eingehalten werde. Wer beim Einkauf darüber liegt und dies nicht ordnungsgemäss angemeldet hat, muss nicht nur die Abgaben nachzahlen, sondern auch mit einer Busse rechnen.
Ob es nun aber in den ersten Tagen im neuen Jahr mehr Überschreitungen gegeben hat als üblich, kann der Sprecher nicht sagen. «Im Reiseverkehr werden die Gründe, die zu einer Busse führen, nicht erhoben», erklärt Venetz. Und ohnehin sei es noch zu früh für eine Bilanz.
Den meisten Einkaufstouristen vor den Geschäften in Deutschland bereitet die neue Freigrenze wenig Sorgen. Wer nah an der Grenze wohnt, löst die Sache pragmatisch: Man fährt einfach häufiger zum Einkaufen nach Deutschland, teilt den Grosseinkauf also auf mehr Fahrten auf.
Oder man wendet einen kleinen Trick an. «Kind und Kegel mitnehmen und wenn es gehen würde auch noch den Hund», lacht Rainer Ackermann aus Kaisten. So kann der Einkauf nämlich auf mehrere Köpfe aufgeteilt werden. Denn die Zollfreigrenze zählt pro Kopf und Tag.
Die Meinungen darüber, ob die ab 2025 gültige Änderung Sinn macht, sind geteilt. «Ein Schuss ins eigene Bein», findet einer. «Es macht schon Sinn, wenn man so den Einkaufstourismus ein wenig einschränkt», meint ein anderer. Und ein Ehepaar sieht es locker: «Wir brauchen sowieso nie mehr, für uns spielt das keine Rolle.»
Schwieriger wird es bei Waren, die man nicht einfach aufteilen kann und mit denen man nun schneller mal über die Zollfreigrenze hinaus kommt. Carina Gerspach zeigt ein Brautkleid, das sie in ihrem Laden in Bad Säckingen noch vor dem Jahreswechsel verkauft hat. «189 Euro, das hat noch gepasst», sagt sie. Ab 2025 ist das nun anders. Da ihre Kundschaft grösstenteils aus der Schweiz kommt, bibbert sie um die Auswirkungen der höheren Zollfreigrenze.
Umsonst Sorgen macht sich vor einem Einkaufszentrum hingegen Rainer Ackermann. Die «zwei Liter Milch zu viel», die er nach seinem Wissensstand eingekauft hat, werden ihm an der Grenze keine Probleme machen. Seit 10 Jahren darf man so viele Milchprodukte kaufen, wie man will – jedenfalls bis zum neuen Grenzbetrag von 150 Franken.
Übrigens: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit empfiehlt, die App QuickZoll zu nutzen. Diese rechnet automatisch aus, ob Abgaben geschuldet sind. Ist dies der Fall, lassen sich diese direkt digital bezahlen. «Die App ist einfach zu bedienen und spart Zeit», betont Venetz. Es ist nicht mehr nötig, an der Grenze anzuhalten.
Nein, auch mit 150.-- wird sich nichts ändern. Das Einkaufsverhalten ist an die Kaufkraftsabschöpfung gekoppelt. Das wissen alle, nur will die Politik das auf keinen Fall ändern.
Aus Sicht der schweizerischen Zollbehörde, weiss ich nicht ob sich die Umstellung auf einen tieferen Zollfreibetrag lohnt.
Sicher ist, dass dadurch mehr Verkehr generiert wird. In dem überlasteten Grenzverkehr, aus Umweltgründen auch nicht gerade förderlich.
Zudem finde ich es von der Regierung kleinlich, da sie sich weltweit für zollfreie Märkte bemüht.