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Fedpol setzt auf Gesichtserkennung und schweizer NGO AlgorithmWatch warnt

Die Gesichtserkennung ermöglicht es, im öffentlichen Raum in Echtzeit biometrische Daten zu erfassen. (Symbolbild)
Die Gesichtserkennung ermöglicht es, im öffentlichen Raum in Echtzeit biometrische Daten zu erfassen. (Symbolbild)
Bild: Shutterstock
Interview

Fedpol setzt ab 2027 auf Gesichtserkennung – deshalb warnt eine Medien-Expertin

Italien hat kürzlich die Gesichtserkennung erlaubt. In der Schweiz wird die umstrittene Technologie bereits genutzt – allerdings in anderer Form. Doch auch diese «Light»-Version wirft laut einer NGO mehrere Probleme auf.
Cet article est également disponible en français. Lisez-le maintenant!
08.08.2026, 11:5608.08.2026, 11:57
Alberto Silini

Italien stattet seine Sicherheitskräfte mit Systemen zur Gesichtserkennung aus. Die Technologie ermöglicht es, eine Person anhand ihrer biometrischen Daten (Gesicht, Augen oder Stimme) automatisch zu erkennen. Diese werden mit Bildern in einer Datenbank verglichen. Deshalb steht die Technologie regelmässig in der Kritik, Grundrechte zu gefährden.

Ein am Mittwoch vom Ministerrat verabschiedetes Dekret sorgte bei den Oppositionsparteien für Kritik. Der Grund: Es sieht die Möglichkeit vor, biometrische Daten in Echtzeit im öffentlichen Raum zu erfassen. Das bedeutet, dass die Polizei in bestimmten Fällen die Daten aller Personen erfassen und speichern könnte, die einen bestimmten Ort passieren – etwa eine Strasse, einen Platz oder ein Stadion. Diese Informationen sollen allerdings nicht, wie ursprünglich angekündigt, automatisiert verarbeitet werden.

Übersetzung

Dieser Text wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie geschrieben, wir haben ihn für euch übersetzt.

Damit schliesst sich Italien anderen Ländern an, in denen diese Technologie bereits eingesetzt wird. Wie sieht die Situation in der Schweiz aus? Wir haben Estelle Pannatier, Senior-Policy-Managerin bei AlgorithmWatch, gefragt. Die NGO setzt sich in der Schweiz für die Regulierung von Algorithmen und künstlicher Intelligenz ein.

Das von der italienischen Regierung beschlossene Dekret ermöglicht die Erfassung biometrischer Daten in Echtzeit im öffentlichen Raum. Ist das in der Schweiz derzeit möglich?
Estelle Pannatier:
Dafür gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage. Einige Polizeien nutzen jedoch eine Form der nachträglichen Gesichtserkennung.

Wie funktioniert diese Methode?
Die Polizei vergleicht das Bild einer Person, die eine Straftat begangen hat, mit einer Bilddatenbank, um sie zu identifizieren. Diese Methode wird als «Eins zu viele» – oder auf Englisch «one-to-many» – bezeichnet. Sie unterscheidet sich vom in Italien geplanten System, das als «Viele zu viele» oder «many-to-many» bezeichnet wird. Bei dieser Methode werden die biometrischen Daten einer grossen Zahl unbekannter Personen in Echtzeit oder nachträglich mit einer Datenbank verglichen, um ihre Identität festzustellen.

Wer nutzt in der Schweiz Gesichtserkennung?
Nach Informationen aus Medienberichten haben die Kantonspolizeien Waadt, Neuenburg, Aargau und St.Gallen bereits Eins-zu-viele-Systeme eingesetzt.

«Auch die Nachrichtendienste sollen ein Gesichtserkennungssystem nutzen, dazu sind jedoch nur sehr wenige Informationen verfügbar.»

Ab nächstem Jahr wird letztlich auch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ein Eins-zu-viele-System zur Gesichtserkennung einführen.

Estelle Pannatier
Estelle Pannatier.bild: David Bächtold, CC BY 4.0

Wie steht AlgorithmWatch zur Methode, die in der Schweiz derzeit erlaubt ist?
Technologien zur Gesichtserkennung, die darauf abzielen, Personen im öffentlichen Raum zu identifizieren, bergen erhebliche Risiken für die Grundrechte. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz der Eins-zu-viele-Erkennung ist derzeit nicht ausreichend:

«Die gesetzlichen Grundlagen werden häufig infrage gestellt; es ist unklar, woher die verwendeten Bilder stammen, und es gibt keine Pflicht zur Analyse der Risiken für die Grundrechte.»

Was den Many-to-many-Ansatz betrifft, setzen wir uns für ein Verbot ein, weil er grundsätzlich nicht mit den Grundrechten vereinbar ist und zahlreiche Probleme aufwirft.

Welche?
Diese Methode beeinträchtigt die Privatsphäre und kommt einer Massenüberwachung gleich. Wenn Menschen wissen, dass sie im öffentlichen Raum überwacht werden, könnten sie ihr Verhalten vorsorglich ändern. Sie könnten beispielsweise bestimmte Orte meiden oder nicht an einer Demonstration teilnehmen.

«Dadurch werden Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit unverhältnismässig eingeschränkt.»

Diese Technologie birgt zudem das Risiko von Diskriminierungen. So ist bekannt, dass biometrische Erkennungssysteme Personen mit rassifizierten Merkmalen und Frauen häufig weniger gut identifizieren können. Dies kann zu Fehlidentifikationen mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Personen führen. Dieses Problem besteht unabhängig von der Art der eingesetzten Gesichtserkennung.

Fedpol erklärt, dass der Abgleich von Gesichtsbildern nur nach einer begangenen Straftat eingesetzt werden kann. Wo liegt dann das Problem?
Man muss zwischen einer präventiven Nutzung und der Strafverfolgung unterscheiden. Die Gesellschaft hat ein Bedürfnis nach Sicherheit und danach, Straftäter zu verfolgen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Grundrechte der gesamten Bevölkerung geschehen.

«Es ist wichtig, den Einsatz dieser Technologien auf schwere Straftaten zu beschränken.»

Zudem bestehen Graubereiche. Im März hatte die Berner Polizei unverpixelte Bilder einer propalästinensischen Demonstration veröffentlicht, um Personen zu identifizieren, die Straftaten begangen hatten. Privatpersonen sollen Verdächtige mithilfe von Online-Datenbanken und Gesichtserkennungstools identifiziert haben, die von den Behörden nicht genutzt werden dürfen. Dieses Vorgehen wirft Fragen auf.

Oft wird gesagt, dass Gesichtserkennung ein Einstieg in die Massenüberwachung sei. Wie beurteilen Sie das?
Eine «Light»-Version der Gesichtserkennung wie der Eins-zu-viele-Vergleich kann dazu führen, dass andere Nutzungen legitimiert werden. Bei Sicherheitsfragen besteht oft die Tendenz, zusätzliche Massnahmen einzuführen, ohne sie infrage zu stellen oder wieder rückgängig zu machen. Deshalb braucht es auf nationaler Ebene eine gesellschaftliche Diskussion, damit die Einführung dieser Technologie nicht durch die Hintertür erfolgt.

«Damit liesse sich auch klären, welche Dienststellen die Technologie nutzen dürfen, wo rote Linien verlaufen und welche Schutzvorkehrungen notwendig sind.»

2023 hatten mehrere Städte und Kantone Stellung gegen Gesichtserkennung bezogen. Hatte das Auswirkungen?
Die Kantonsparlamente und einige Städte sind für diese Fragen sensibilisiert, die auch in der Bevölkerung Sorgen auslösen. Sie haben mit Verboten der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ein klares Signal gesetzt. Gleichzeitig gibt es immer mehr Stimmen, die der Polizei mehr Mittel geben und den Einsatz von Gesichtserkennung ausweiten wollen, insbesondere bei Demonstrationen. Entsprechende Vorstösse wurden beispielsweise im Bundesparlament eingereicht.

Beeinflussen die heutzutage häufig zu hörenden sicherheitspolitischen Argumente diese Fragen?
Ja, denn solche Aussagen gehen oft mit einer technikzentrierten Sichtweise einher. Es wird angenommen, dass gesellschaftliche Probleme einfach mit technologischen Werkzeugen gelöst werden können. Diese Herausforderungen benötigen jedoch deutlich komplexere Lösungen, und verfügbare Studien zeigen nicht immer eindeutig positive Effekte.

«Mit anderen Worten: Gesichtserkennung senkt die Kriminalität nicht zwangsläufig.»

Das zeigt, wie wichtig es ist, über Daten zu verfügen und sich auf Fakten zu stützen statt auf Wahlkampfaussagen, wie sie teilweise zu hören sind.

Was sagt das Fedpol?
Auf Anfrage verweist das Bundesamt für Polizei (Fedpol) lediglich auf seine Website. Dort wird festgehalten, dass der Abgleich von Gesichtsbildern «ausschliesslich» mit Bildern aus dem eigenen System durchgeführt werde. Diese würden aus Personenanfragen stammen. Bilder aus sozialen Netzwerken oder Identitätsdokumenten «dürfen nicht verwendet werden».

«Der Gesichtsbildabgleich erfolgt immer im Einzelfall und nach einer Tat», heisst es weiter. «Die automatische Überwachung von Personen in Echtzeit (Live Scan) – etwa durch Kameras im öffentlichen Raum – ist ausgeschlossen.»

Zu den Delikten, die einen Einsatz dieser Technologie rechtfertigen können, erklärt Fedpol: «Gemäss Gesetz können die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die erkennungsdienstliche Erfassung anordnen, beispielsweise bei Vergewaltigung, Mord, Einbruchdiebstahl oder Entführung.»

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141 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Statler
08.08.2026 15:35registriert März 2014
«aber, aber, ich hab' doch nichts zu verbergen!» /s
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Freiheit und Toleranz
08.08.2026 14:45registriert Oktober 2018
Eine "präventive" anlasslose Überwachung mit Speicherung der Daten steht klar gegen den Verfassungsgrundsatz der Wahrung der Privatsphäre und die allgemeingültige Unschuldsvermutung.
Überwachung darf nur bei konkretem Verdacht und richterlichem Beschluss erfolgen. Alles andere ist mE ein No-Go.
Den anderen Trackingmechanismen bzgl Social Media, Tesla und Co kann man sich entziehen, indem man bewusst bestimmte Dienste/Produkte meidet.
Doch ein anlassloses Tracking ohne Wahlmöglichkeit ist strikt abzulehnen, ausser wir wollen hierzulande explizit chinesische od amerikan. Verhältnisse.
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Outlook
08.08.2026 15:18registriert Februar 2022
Es gibt verschiedenste Kreise, die bei Demos oder Fanzügen verhüllte Mitwirkende akzeptieren, schützen und auch Straftäter (Verschandeln und Zerstören von öffentlichem und privatem Eigentum IST eine Straftat) in den eigenen Reihen schützen.

Würden die sich selber regulieren, dem Verhüllungsverbot nachkommen und v.a. Straftaten aktive verhindern und bei der Aufklärung helfen, wäre Gesichtserkennung evt. nicht oder nur in reduziertem Mass nötig.
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