Mit Kameras die Patienten überwachen? Expertin pfeift Schweizer Spital zurück
Wer im Spitalbett liegt, will von Menschen gepflegt werden – und nicht von Kameras oder Sensoren überwacht. Gleichzeitig setzen immer mehr Spitäler auf digitale Systeme, um die Sicherheit der Patienten zu verbessern und effizienter zu werden.
Die Entwicklung löst trotz der Chancen Unbehagen aus. Denn es geht um Menschen in einer vulnerablen Situation und sensible Gesundheitsdaten. Entsprechend umstritten ist etwa die geplante KI-Überwachung am Zürcher Unispital, wie die Aargauer Zeitung kürzlich berichtete.
Nun schaltet sich die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) in die Diskussion ein. Ihre Ethikkommission hat Empfehlungen formuliert. Sie lesen sich wie eine Warnung vor einem Wildwuchs.
Digitale Überwachung dürfe «nicht routinemässig bei allen Patienten» eingesetzt werden, sondern «nur in vordefinierten und begründeten Einzelfällen», schreiben die Ethikerinnen und Ethiker. Zudem müsse der Eingriff so wenig invasiv wie möglich sein. Im Klartext: Radarsensoren sind Videoaufnahmen vorzuziehen. Braucht es die Kamera dennoch, muss der Einsatz punktuell sein. Genügt das Bild, bleibt das Mikrofon ausgeschaltet.
Spital läutete «neue Zeitepoche» ein
Besonders kritisch beurteilt die Ethikkommission den Einsatz von Bild- und Tonsystemen über längere Zeiträume ohne Anonymisierung. Das stelle den «schwersten Eingriff» dar. Mit Blick auf die Grundrechte des Einzelnen und den Datenschutz seien dafür «kaum Rechtfertigungsgründe denkbar».
Die Worte dürften sich nicht zuletzt an das Luzerner Kantonsspital richten, das im Bereich der Videosysteme zu den Vorreitern zählt. Vor einem Jahr kündigte es das Programm «Virtual Care» an, das eine «kontinuierliche medizinische und pflegerische Betreuung von Patientinnen und Patienten» ermöglichen soll. Im Spital beginne «eine neue Zeitepoche», sagte der Projektleiter damals.
Teil des Programms sind roboterartige Wagen mit Bildschirm, Mikrofon und Kamera. Werden sie aktiviert, können Pflegende die Patienten von einem anderen Raum aus überwachen. Von dereinst bis zu 20 Patienten pro sogenannter «Virtual Nurse» war die Rede. Das rief die Ethikkommission der SAMW auf den Plan, weil sie den Eindruck eines breit angelegten und überhasteten Einsatzes der Technologie hatte.
Auf Anfrage erklärt das Luzerner Kantonsspital, man analysiere derzeit die konkreten Auswirkungen der neuen Empfehlungen. Die wesentlichen angesprochenen Aspekte berücksichtige man jedoch bereits heute. «Der Einsatz von ‹Virtual Care› erfolgt nicht flächendeckend oder dauerhaft, sondern gezielt in definierten Fällen und ausschliesslich mit der vorgängigen Einwilligung der Patientinnen und Patienten.» Zudem würden keine Bild- und Tondaten gespeichert.
Wie oft die videogestützte Echtzeitübertragung effektiv eingesetzt wird, will das Spital nicht sagen, weil die Pilotphase noch läuft. Erst auf Nachfrage nennt es zudem konkrete Anwendungsgebiete: «bei Bedarf etwa bei Delir, Weglaufgefährdung oder Sturzrisiko». Dies stets unter Berücksichtigung der medizinischen Situation und des Prinzips der Verhältnismässigkeit.
Das wären die konkreten Alternativen
Regina Aebi-Müller findet alle drei Beispiele «nicht überzeugend». Die Rechtsprofessorin von der Universität Luzern war Vorsitzende der Arbeitsgruppe, welche die Stellungnahme der SAMW erarbeitet hat. Patienten im Delir, also einem akuten Verwirrtheitszustand, seien regelmässig auf persönliche Betreuung angewiesen, sagt sie. «Eine Fernüberwachung kann sogar delirfördernd sein, weil ein Überwachungssystem verunsichernd wirkt.» Zudem fehle Patienten im Delir die Urteilsfähigkeit – und damit die Voraussetzung für eine Einwilligung in die Überwachung.
Bei Weglaufgefahr findet Aebi-Müller eine Videoüberwachung ebenfalls unverhältnismässig. «Hier wäre als mildere Alternative eine Trittmatte vor dem Bett möglich, wie sie auch in anderen Spitälern eingesetzt wird.» Die Matte löst Alarm aus, sobald jemand aufsteht. Bleibt noch die Sturzprävention. Auch hier gebe es mit Radarsystemen Alternativen, die weniger tief in die Persönlichkeitsrechte des Patienten eingreifen, so die Rechtsexpertin.
Die Uneinigkeit zeigt exemplarisch, dass die Schweiz beim Einsatz digitaler Überwachung im Gesundheitswesen Neuland betritt. Wie weit Spitäler gehen dürfen – und sollen –, wird erst jetzt abgesteckt. Klar ist aber: Die Vorgänge geraten zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit und der Datenschützer.
So hatte das Luzerner Kantonsspital die kantonale Datenschutzbeauftragte Natascha Ofner im Vorfeld nicht über das Überwachungssystem informiert. Sie erfuhr erst im Februar 2026 durch einen Bericht des «Blicks» davon. Wenige Tage später war die Datenschutzbeauftragte bereits vor Ort, um mit den Verantwortlichen zu sprechen und sich die Technologie anzuschauen, wie sie dieser Zeitung bestätigt.
Im Nachgang verlangte sie schriftlich die Einreichung einer Datenschutz-Folgeabschätzung. Dabei geht es um eine Risikobeurteilung. Etwa um die Frage, nach welchen Kriterien eine Überwachung im Einzelfall legitimiert wird. Die Frist zur Einreichung läuft noch – ebenso wie die Kameras.
(aargauerzeitung.ch)

