Grüne Rösti-Kritikerin Aline Trede boxt Windkraft per Verordnung durch
Christian Bracher ist Gemeindepräsident von Bargen. Ein überschaubares Dorf im Berner Seeland. Drei Restaurants, acht Vereine, 1113 Einwohnerinnen und Einwohner. Per Zufall hat er letzte Woche erfahren, dass die Berner Regierung die Gemeinden in einer wichtigen Frage entmachten will: Sie sollen das Vetorecht verlieren beim Bau von Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse.
Die neue Regelung soll ab dem 1. November dieses Jahres gelten. Aline Trede, die ehemalige Fraktionschefin der Grünen im Bundeshaus und neue Berner Regierungsrätin, hat es eilig. So eilig, dass sie die Gemeindeautonomie nicht per Gesetzesänderung einschränken will – sondern auf dem Weg einer dringlichen Verordnung. Das heisst, die Berner Regierung entscheidet in Eigenregie, ohne das kantonale Parlament einzubeziehen und ohne öffentliche Vernehmlassung. Tempo vor Demokratie, monieren die Kritiker.
Die Gegner von Windrädern sprechen gar von einem Putsch. Bracher äussert sich gemässigter. Er sagt:
Eine kontroverse Massnahme werde durch die «Hintertüre» eingeführt. Für Bracher geht es um eine politische Grundsatzfrage, wie man mit schwierigen Themen umgeht und die Bevölkerung einbezieht – und nicht um eine Frage der Windenergie.
In Luzern hatte das Volk das letzte Wort
Tatsächlich hat Trede einen aussergewöhnlichen Weg gewählt. Der Kanton Luzern hat die Mitsprache der Standortgemeinden bei Windrädern ebenfalls gestrichen. Aber mittels Gesetzesänderung – inklusive einer Volksabstimmung mit knapp 70 Prozent Zustimmung. Trede hat die Änderung aber nicht öffentlich angekündigt, sondern eine Konsultation gezielter Kreise gestartet. Die Unterlagen dazu sind öffentlich nicht zugänglich.
Die Windkraft ist für die Winterstromversorgung wichtig, politisch aber besonders umstritten. Um den Ausbau zu beschleunigen, hat das Parlament vor Jahresfrist die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse gestrafft. Bei der Mitsprache der Gemeinden entschied es sich für einen Kompromiss: Ihre Zustimmung ist erforderlich, «soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt».
Die Berner Regierung will nun das kantonale Recht ändern. Klar ist, dass die Kantone Plangenehmigungsverfahren vorerst per Verordnung regeln können. So steht es im Gesetz. Strittig ist, ob der Regierungsrat auf diesem Weg zugleich den weitreichenden Entscheid fällen darf, auf die Zustimmung der Gemeinden zu verzichten. Für Bracher ist der Fall klar: «Das ist nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers, der festgelegt hat, dass im Regelfall die Zustimmung der Gemeinde nötig ist.»
Zudem hält er fest, dass kein Regulierungsvakuum bestehe, das eine dringliche Verordnung rechtfertige, da bis zu einer kantonalen Regelung bundesrechtliches Ersatzrecht greife. «Es gibt weder eine Dringlichkeit, noch ist der Erlass notwendig. Zudem verstösst die Aufhebung der Gemeindeautonomie im geplanten Verfahren gegen die Kantonsverfassung.»
Auch bei Nationalstrassen haben die Gemeinden nichts zu sagen
Tredes Direktion hält die Voraussetzung für den Verordnungsweg jedoch für erfüllt. Auf Anfrage schreibt sie:
Das Vorgehen entspreche dem politischen Willen, Vorhaben von nationalem Interesse rasch zu ermöglichen. Eine Verletzung der verfassungsmässig garantierten Gemeindeautonomie verneint die Direktion: «Auch andere Infrastrukturvorhaben von nationaler Bedeutung – beispielsweise Nationalstrassen – werden in Plangenehmigungsverfahren vom Bund bewilligt, ohne dass die Zustimmung der betroffenen Gemeinden vorgeschrieben ist.»
Auch den Vorwurf der Geheimniskrämerei weist Tredes Direktion zurück. Man habe nach dem üblichen Vorgehen dieselben Gemeinden zur Stellungnahme eingeladen wie bei förmlichen Vernehmlassungen. Doch eine Konsultation ausgewählter Kreise ist nicht dasselbe wie eine Vernehmlassung. Bei einer Konsultation werden keine Unterlagen im Internet veröffentlicht, bei der Vernehmlassung schon. Zudem dürfen sich alle Behörden, Organisationen und Privatpersonen daran beteiligen. Pikant: Die bernische Verordnung sieht bei Erlassen mit erheblichen Auswirkungen auf die Gemeinden ein formelles und öffentliches Vernehmlassungsverfahren vor.
Was ist eine Vernehmlassung?
Eine Vernehmlassung ist ein in der Schweiz für wichtige Vorhaben gesetzlich vorgeschriebenes, vorbereitendes Verfahren.
Wozu ist das gut? Bevor der Bundesrat oder eine parlamentarische Kommission dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf oder eine wichtige Verfassungsänderung vorlegt, wird der Entwurf veröffentlicht, um die Meinungen kantonaler, politischer und gesellschaftlicher Akteure einzuholen.
Wer darf sich äussern? Kantonsregierungen, politische Parteien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Städte, Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise.
Was ist das Ziel? Es soll geprüft werden, wie gut ein Entwurf in der Praxis umsetzbar ist und ob er politisch mehrheitsfähig ist. Dies dient der Vorbereitung der politischen Willensbildung und soll helfen, allfällige Referenden zu verhindern.
Was passiert danach? Der Bundesrat wertet alle eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen aus, überarbeitet den Gesetzesentwurf gegebenenfalls und verfasst eine Botschaft zuhanden des eidgenössischen Parlaments.
Auf den Spuren von Bundesrat Albert Rösti
Die Pointe der Geschichte ist: Aline Trede kennt die demokratiepolitischen Einwände gegen solche Verordnungen genau. Sie und ihre Grünen-Kolleginnen und -Kollegen im Bundeshaus kritisieren Bundesrat Albert Rösti immer wieder, weil er gerne und oft über Verordnungen Politik macht.
Noch im vergangenen Jahr kritisierte Trede Rösti etwa dafür, die Regeln zu Tempo 30 auf Verordnungsstufe zu ändern. Der Bundesrat entziehe damit Gemeinden Kompetenzen und verhindere ein Referendum, schrieb sie damals. Nun verteidigt ihre eigene Direktion ein Vorgehen, das eine ähnliche Frage aufwirft. Die Fälle sind nicht identisch. Doch Tredes damalige Frage stellt sich auch heute: Ist es demokratisch, einen derart weitreichenden Entscheid auf Verordnungsstufe zu fällen? (schweizheute.ch)

