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Rehkitz stirbt nach Hundebiss – St. Galler Hundehalterin bestraft

Bildnummer: 56016317 Datum: 10.06.2006 Copyright: imago/blickwinkel
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Die Hundehalterin musste sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten und erhielt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei (Symbolbild).Bild: imago

Rehkitz stirbt nach Hundebiss – St. Galler Hundehalterin bestraft

29.08.2026, 09:0729.08.2026, 09:07

An einem Waldrand bei St. Gallen hat eine Hündin ein Rehkitz gewittert und das kleine Tier gebissen. Das Rehkitz starb wenig später. Die Hundehalterin musste sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten und erhielt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei.

Nachdem sie ihr Auto bei einem Wald parkiert hatte, liess eine Frau aus St. Gallen ihre Hündin ohne Leine aus dem Fahrzeug. «Plötzlich» witterte die Hündin ein Rehkitz und lief auf dieses zu, heisst es in einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen. Die Hundebesitzerin sah, wie das Tier auf der Wiese ein Rehkitz biss.

«Das Rehkitz erlitt Verletzungen am Hinterlauf und wurde kurze Zeit später – an einer anderen Örtlichkeit – tot aufgefunden», schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Weil damals noch Brut- und Setzzeit war, hätten Hunde in Wäldern und am Waldrand stets an der Leine geführt werden müssen.

Wäre die Hündin angeleint gewesen, hätte sie gemäss der Staatsanwaltschaft kein anderes Tier beissen können. Die Frau sei ihrer Sorgfaltspflicht als Hundehalterin nicht genügend nachgekommen.

Halterin muss 1000 Franken bezahlen

Zur fahrlässigen Tierquälerei kommt das fahrlässige Wildernlassen eines Hundes hinzu, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Eine Busse gibt es zudem, weil die Frau ihre Hündin nicht wie vorgeschrieben in der Hundedatenbank «Amicus» registrierte beziehungsweise nicht anmeldete, nachdem sie das Tier übernommen hatte.

Für die fahrlässige Tierquälerei spricht die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Obendrauf kommt eine Busse von 300 Franken.

Insgesamt 300 Franken Busse werden zudem für die fehlende Registrierung bei «Amicus» sowie für das Wildernlassen des Hundes fällig. Zusammen mit weiteren Gebühren hat die Frau 1000 Franken zu bezahlen. (sda)

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