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Unterhaltsstiftungen: Die Bürgerlichen wollen sie wieder legalisieren

Der Parteipraesident der FDP, Thierry Burkart bei seiner Rede anlaesslich der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz vom Samstag, 20. Januar 2024 im Freiraum in Zug.(KEYSTONE/Urs Flueeler).
FDP-Präsident und Ständerat Thierry Burkart reichte eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, das Verbot der Unterhaltsstiftung aufzuheben.Bild: keystone

Deutliches Ja im Parlament: Bürgerliche wollen verbotene Stiftungen für Reiche zurück

Seit über hundert Jahren sind sie in der Schweiz verboten: Stiftungen, die zur Vermögensweitergabe an die Nachkommen benutzt werden. Eine bürgerliche Mehrheit im Parlament will, dass sie wieder erlaubt werden.
28.02.2024, 05:4628.02.2024, 13:58

Was sind diese Stiftungen?

Das Konstrukt mit dem etwas sperrigen Namen Familienfideikommiss gab es bereits seit dem 17. Jahrhundert. Damals dienten sie dem Adel, oder den Superreichen, um im Grunde ihre Vermögen zu sichern. Mit dem Familienfideikommiss konnten die Familien ihre Vermögenswerte und Ländereien nämlich an ihren Namen binden und so selbst entscheiden, wer was und wie viel erben durfte – die faktische Enterbung von unliebsamen Erben, die den Namen nicht trugen, inklusive.

Später hiess das Rechtskonstrukt, das eine Art Unterkategorie der Familienstiftung darstellt, «Unterhaltsstiftung». Diese wurde allerdings 1907 in der Schweiz verboten.

Warum wurden sie verboten?

Die Unterhaltsstiftung galt als undemokratisch. Im Grunde diente sie lange einfach dazu, Familienvermögen voraussetzungslos an Erben weiterzugeben und deren Unterhalt bedingungslos zu finanzieren. In der Schweiz befand man, dass sie ungerechte Strukturen befeuerte. Ausserdem wurde befürchtet, dass sich Erben so einfach auf die faule Haut legen würden.

Allerdings: Familienstiftungen sind nicht grundsätzlich verboten. Zu bestimmten Zwecken sind sie erlaubt, dazu zählen die Erziehung oder die Unterstützung von Angehörigen.

Das Parlament will Unterhaltungsstiftungen nun wieder erlauben und damit das Stiftungsrecht, unter welches diese Regelungen fallen, lockern.

Warum wollen die Bürgerlichen Unterhaltsstiftungen wieder erlauben?

In den Augen der Befürworter fehlt in der Schweiz ein geeignetes Instrument für die Vermögens- und Nachlassplanung von Familien. Die Schweiz habe kein taugliches Instrument, um einen Nachlass «dosiert» an die Nachkommen weitergeben zu können, anstatt es «auf einen Schlag» an die Erbinnen und Erben auszuzahlen, sagt FDP-Präsident Thierry Burkart.

Im Parlament argumentierte Burkart, heute dürften Familienstiftungen gemäss Zivilgesetzbuch nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, etwa zur Deckung von Bildungskosten von Familienmitgliedern. Viele Schweizer Familien wichen deshalb auf ausländische Stiftungen aus, wenn sie einen Nachlass «dosiert» an Nachkommen weitergeben wollten. Der FDP-Präsident verwies dabei auf angelsächsische «Trusts» oder liechtensteinische Stiftungen. Es gelte, das «aus der Zeit gefallene» Schweizer Verbot von Unterhaltsstiftungen aufzuheben.

Doch auch kleineren und mittleren Familienunternehmen soll die Unterhaltsstiftung etwas bringen. Bei der Übergabe von Eltern an ihre Kinder gebe es Handlungsbedarf, sagt zum Beispiel Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy.

Was sind die Gegenargumente?

Die Argumente der Gegner tönen ähnlich wie die Argumente damals, als die Unterhaltsstiftungen verboten wurden: Diese Art von Stiftung diene nur den Reichen und helfe ihnen bei der Steueroptimierung sowie dem Erhalt ihres Reichtums. Es sei ein «Steueroptimierungsvehikel aus dem Ancien Régime», so die linke Minderheit rund um den Genfer SP-Nationalrat und Rechtsanwalt Christian Dandrès.

Christian Dandres, SP-GE, spricht zum Mietrecht, an der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 7. Maerz 2023 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Genfer SP-Nationalrat und Rechtsanwalt Christian Dandrès.Bild: keystone

Den Allermeisten stelle sich das Problem der Nachlassregelung in dieser Form nicht, sondern nur den Reichsten, sagte zum Beispiel Heidi Z'graggen von der Mitte-Partei im Ständerat. Der Finanzplatz Schweiz stehe unter Beobachtung verschiedener Staaten, gab sie zu bedenken. Es gebe zahlreiche offene Fragen, etwa, ob es für Familienstiftungen ein eigenes Gesetz brauche.

Viele sehen bei Unterhaltsstiftungen auch eine Missbrauchsgefahr. So sagte der SP-Nationalrat Dandrès, mit der Unterhaltsstiftung könne ein Patriarch vor seinem Tod genau bestimmen, was mit dem Erbe geschieht und zum Beispiel erneut Nachkommen davon ausschliessen, die den Familiennahmen nicht tragen – «namentlich Frauen». Er fügte hinzu: «Die FDP liquidiert damit die Reste ihres liberalen Erbes.»

Ein weiteres Argument ist die Wirkung im Ausland. So sagt Hans Michael Riemer, emeritierter Rechtsprofessor der Universität Zürich, gegenüber SRF: «Es besteht die Gefahr, dass unerwünschtes Vermögen angezogen wird, sei es zum Zwecke der Steuerhinterziehung, Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung.»

Wie verlief die Abstimmung?

Mit 116 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Nationalrat am Dienstag einer entsprechenden Motion des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart zugestimmt. Die Pro-Stimmen kamen von der FDP, SVP und der Mitte-Partei. Dagegen gab es Stimmen aus den Reihen der SP, Grünen und Grünliberalen an. Enthalten haben sich zwei EVP-Nationalräte sowie ein Grünliberaler.

Weil auch der Ständerat zum Vorstoss bereits Ja gestimmt hat, darf der Bundesrat ihn nicht lediglich prüfen, was er eigentlich gerne getan hätte. Er muss dem Parlament jetzt einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Der Bundesrat hatte nämlich die Ablehnung der Motion Burkart empfohlen. Allerdings schrieb er, er stehe der Legalisierung von reinen Unterhaltsstiftungen zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich offen gegenüber.

Dies könne jedoch nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts vollzogen werden, da das Verbot von reinen Unterhaltsstiftungen nicht isoliert und ohne weitere Anpassungen aufgehoben werden könne.

Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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