Fisch im Migros-Käsesandwich? Das steckt dahinter
Am Mittag schnell ein Käsebrötchen von Migros Daily – das dachte sich auch ein hungriger Migros-Kunde. Beim Überfliegen der Zutaten- und Allergenliste stutzte er jedoch: Dort stand unter anderem der Hinweis «Kann Fisch enthalten». Da stellt sich die Frage: Was hat Fisch in einem Käsesandwich zu suchen?
Von der Migros Zürich heisst es auf Anfrage dazu:
Dies diene insbesondere dem Schutz von Personen mit einer Fischallergie und bedeute nicht, dass Fisch als Zutat im Rezept des Käsesandwiches enthalten sei, betont die Migros Zürich.
Allergene in Lebensmitteln
Das Migros-Sandwich ist natürlich nicht das einzige Produkt mit einer solchen Angabe. Allergene Zutaten, die Konsumentinnen und Konsumenten oftmals gar nicht mit dem betreffenden Produkt verbinden, werden meistens mit dem Satz «Kann Spuren von xy enthalten» deklariert. Dies wird optisch hervorgehoben, wie etwa durch einen Stern oder fettgedruckte oder unterstrichene Buchstaben. Dies ist vor allem für Personen essenziell, die auf bestimmte Zutaten allergisch reagieren.
Die sogenannten Spuren können bei den verschiedenen Phasen des Herstellungsprozesses in die Produkte gelangen, wenn verschiedene Produkte ähnlich verarbeitet werden und somit die gleichen Maschinen verwendet werden.
Wo beispielsweise Haferflocken auch so schon glutenfrei sind, werden diese eventuell in Maschinen verarbeitet, durch die auch glutenhaltiges Getreide läuft. Bei besagtem Käsebrötchen kann beispielsweise im gleichen Betrieb etwa ein Lachsbrötchen hergestellt werden, weshalb so Spuren von Fisch in das Sandwich gelangen könnten.
Rechtliche Absicherung
Die Hersteller sind nach dem Schweizer Gesetz verpflichtet, mögliche Verunreinigungen über einem bestimmten Schwellenwert auf der Verpackung zu kennzeichnen. Der Hinweis «Kann Spuren von xy enthalten» kann jedoch auch bei möglichen Allergenen unter dem gesetzlichen Grenzwert genutzt werden. So sichern sich die Betriebe rechtlich ab, auch wenn gar nichts von besagten Zutaten enthalten ist.
Bei bestimmten Lebensmitteln muss zudem immer ein Hinweis stehen, unabhängig von der Menge. Diese sind:
- Glutenhaltiges Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme)
- Krebstiere
- Eier
- Fische
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch (einschliesslich Lactose)
- Hartschalenobst (Nüsse): Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse und Queenslandnüsse
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO²
- Lupinen
- Weichtiere
