Feuerverbote verschärft: Was in welchen Kantonen noch erlaubt ist
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle, die kommende Woche erwartet wird, verhängten weitere Schweizer Kantone ein Feuerverbot. Wo Feuer verboten ist, sind auch keine Feuerwerke erlaubt. Betroffen ist auch der Nationalfeiertag. Allerdings gilt nicht überall das Gleiche – einige Kantone verbieten Feuer(werke) bis anhin lediglich in Waldesnähe.
Der Überblick über den kantonalen Flickenteppich:
Absolutes Feuerverbot
Ein absolutes Feuerverbot gilt (Stand: Samstag Vormittag) in 13 Kantonen. Ein Feuerverbot im Wald oder in Waldnähe (bis zu 50 Meter) gilt in den restlichen Kantonen, mit Ausnahme des Kantons Graubünden, wo die Gemeinden jeweils einzelne Regelungen kennen.
Mit einem absoluten Feuerverbot ist in der Regel Folgendes verboten:
- im Freien ein Feuer zu entfachen
- Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen
- Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen oder auf Einweggrills
- Feuerwerke
- das Steigenlassen von Heissluftballons und «Himmelslaternen»
Was meist noch erlaubt ist, ist das Grillieren im Siedlungsgebiet auf Gas- und Elektrogrills.
Kein kantonales Feuerverbot, aber keine Feuerwerke erlaubt
Für einige Kantone, die zwar kein kantonales Feuerverboten erlassen haben, gilt trotzdem ein Feuerwerksverbot.
So gilt zum Beispiel im Kanton Genf ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe, gleichzeitig ist privates Feuerwerk nur in abgesperrtem und von Einsatzkräften überwachtem Bereich möglich. In den Kantonen Bern, Ob- und Nidwalden, Luzern, Solothurn, Schaffhausen, Thurgau und den beiden Appenzells gilt zwar nur ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe, allerdings wurde ein Feuerwerksverbot auf gesamtem Kantonsgebiet erlassen.
Einzig die Kantone Zug, Zürich und Aargau haben (noch) kein flächendeckendes Feuerwerksverbot erlassen. Es gilt allerdings auch hier ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (und dort damit auch ein Feuerwerksverbot).
Feuerwerksverbote auf Gemeindeebene
Auch auf Gemeindeebene gelten Feuerwerksverbote, weshalb sich ein Blick auf die jeweilige Gemeindewebseite lohnt. Die Stadt Chur hat bereits in der letzten Woche ein Feuerwerksverbot auf Stadtgebiet für den 1. August ausgesprochen. Die Gemeinde Riehen BS hat wegen anhaltender Trockenheit bereits am Dienstag eine Alternative zum traditionellen Feuerwerk zum 1. August beschlossen. Statt eines Höhenfeuerwerks wird es ein bodennahes, kaltsprühendes geben, wie es in einer Mitteilung heisst.
(lak/kek)
