Kein Feuerwerk am 1. August: In diesen Schweizer Kantonen gilt ein Verbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle, die kommende Woche erwartet wird, verhängen verschiedene Schweizer Kantone neben Feuerverboten insbesondere auch Feuerwerksverbote. Betroffen ist auch der Nationalfeiertag.
Absolutes Feuerwerksverbot
Ein absolutes Feuerwerksverbot gilt in folgenden Kantonen: Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Glarus, Luzern, Solothurn und Schaffhausen. Ein absolutes Feuerverbot gilt zudem in Freiburg, Graubünden, Jura, Neuenburg, St.Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis.
In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden gilt ein absolutes Verbot für Feuerwerke jeglicher Art. Raketen, Vulkane oder auch kleine Böller dürfen wegen der anhaltenden Trockenheit nicht gezündet werden. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer oder das Steigenlassen von Himmelslaternen. In den anderen Ostschweizer Kantonen wie Glarus ist Feuerwerk ebenfalls bis auf Weiteres verboten. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Ebenfalls verboten sind Feuerwerke und 1.-August-Feuer in Luzern und Solothurn. In der Zentralschweiz hat auch der Kanton Uri ein Feuerwerksverbot für den Nationalfeiertag erlassen.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Kantonsgebiet in Schaffhausen verboten. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer. Aufgrund der ausserordentlichen Trockenheit wird für das Grossfeuerwerk «Fire on the rocks» keine Ausnahmebewilligung erteilt, schreiben die Behörden. Auch das beliebte Rheinfall-Feuerwerk fällt der Trockenheit zum Opfer.
Hier gibt es eine Chance auf Feuerwerk
Es gibt Kantone, in denen zwar ein kantonales Feuerwerksverbot für Privatpersonen gilt, bewilligte Grossfeuerwerke aber weiterhin stattfinden.
Im Kanton Thurgau gilt seit Mitte Juli ein absolutes Feuerwerksverbot. Ausgenommen sind bereits bewilligte Grossfeuerwerke, teilten die Behörden mit. Auch im Kanton St.Gallen gilt bis auf Widerruf ein Feuerwerksverbot. Bereits bewilligte Grossfeuerwerke bleiben jedoch erlaubt. Dies betrifft konkret die Feuerwerke in Rorschach am 31. Juli 2026 anlässlich der Bundesfeier sowie jenes in Rapperswil-Jona am 7. und 8. August 2026. Dort findet dann das Seenachtsfest statt.
Auch in Basel bleiben die Feuerwerksverbote in Kraft. Die offiziellen Feuerwerke anlässlich des Nationalfeiertages am Rhein, auf dem Bruderholz und in Riehen dürfen aber durchgeführt werden, wie es in der Mitteilung des Kantons Basel-Stadt weiter hiess.
In Bern gilt seit Donnerstag ein sofortiges Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet. Somit darf am Nationalfeiertag kein Feuerwerk abgebrannt werden. Erlaubt sind hingegen Feuerwerke auf Seen, wie die beiden am Thunersee, die von Fachpersonen gezündet und überwacht werden.
In Uri sind ebenfalls bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli, erlaubt.
Teilweise Feuerverbote
Ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe oder teilweise Feuerverbote herrschen in den Kantonen Aargau, Genf, Jura, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Zürich.
Feuerwerksverbote auf Gemeindeebene
Auch auf Gemeindeebene gelten Feuerwerksverbote, weshalb sich ein Blick auf die jeweilige Gemeindewebseite lohnt. Die Stadt Chur hat bereits in der letzten Woche ein Feuerwerksverbot auf Stadtgebiet für den 1. August ausgesprochen. Die Gemeinde Riehen BS hat wegen anhaltender Trockenheit bereits am Dienstag eine Alternative zum traditionellen Feuerwerk zum 1. August beschlossen. Statt eines Höhenfeuerwerks wird es ein bodennahes, kaltsprühendes geben, wie es in einer Mitteilung heisst.
(kek mit Material der sda)
