Schweiz
Gesellschaft & Politik

Mann bei Aargauer Polizeieinsatz 2024 verstorben – Strafverfahren

Die Kantonspolizei Aargau musste am Montagabend zu einem Polizei-Einsatz in Suhr ausr
Gemäss einem rechtsmedizinischen Gutachten starb der Mann durch ein lagebedingtes Ersticken.Bild: sda

Bis jetzt nicht bekannt: Mann starb 2024 bei Polizeieinsatz durch lagebedingtes Ersticken

08.07.2026, 03:4208.07.2026, 06:47

Bei einem Polizeieinsatz im Kanton Aargau ist ein Mann im Dezember 2024 gestorben. Gemäss einem rechtsmedizinischen Gutachten starb der Mann durch ein lagebedingtes Ersticken. Der in der Öffentlichkeit bislang unbekannte Fall wurde durch einen Entscheid des Obergerichts publik.

Bei der Staatsanwaltschaft läuft seither ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts hervorgeht.

Zum aussergewöhnlichen Todesfall kam es demnach am 17. Dezember 2024. Gegen 02.00 Uhr kontaktierten die Nachbarn des Mannes die Polizei, nachdem sie vom Lärm aus dessen Wohnung aufgeweckt worden waren.

Nach Darstellung der Oberstaatsanwaltschaft waren Angehörige der Kantonspolizei zuerst am Einsatzort. Sie seien im Treppenhaus der Liegenschaft auf den Mann getroffen. Dieser sei ausser sich gewesen, habe getobt und Schaum vor dem Mund gehabt.

Er habe nicht auf die Polizisten reagiert, als sie ihn angesprochen hätten. Als es eine geeignete Möglichkeit gegeben habe, hätten sie ihn überwältigt und seine Hände in Handfesseln gelegt. Zwischenzeitlich seien auch Angehörige der Regionalpolizei Muri eingetroffen.

Mann wehrte sich stark

Der Mann habe sich stark gewehrt, weshalb man sich entschieden habe, ihm Fussfesseln anzulegen und später auch noch einen Spuckschutz aufzusetzen. Die Ambulanz sei umgehend verständigt worden, weil sich der Mann in einem Ausnahmezustand befunden habe.

Als die Ambulanz eingetroffen sei, sei er ruhig gewesen. Die Rettungssanitäter hätten umgehend mit der Reanimation begonnen, dann aber den Tod des Mannes festgestellt.

Wie aus den Erwägungen der Beschwerdekammer weiter hervorgeht, stellte das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau (IRM) fest, «dass in der Zusammenschau aus Angaben und Befunden an einem Tod durch ein lagebedingtes Ersticken keine begründeten Zweifel bestünden».

Rechtsmedizinisches Zweitgutachten

Im März 2025 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft bei der Beschwerdekammer des Obergerichts den Ausstand für die ganze Staatsanwaltschaft des Kantons. Es solle ein ausserordentlicher Staatsanwalt ernannt werden. Die Beschwerdekammer wies das Gesuch ab.

Eine Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm kündigte im vergangenen März an, ein beim Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Chur ein rechtsmedizinisches Zweitgutachten einzuholen.

Die Beschwerdekammer wies nun das von einer Person eingereichte Ausstandsgesuch gegen diese Staatsanwältin ab. Das Gesuch wurde laut Beschwerdekammer zu spät eingereicht. Die Gesuchsstellerin hielt ein Zweitgutachten für unnötig. Dieses erwecke den Anschein, die Staatsanwaltschaft bevorzuge die Beschuldigten.

Auch bei rechtzeitiger Einreichung wäre das Gesuch laut Beschwerdekammer inhaltlich unbegründet. Die Einholung eines Zweitgutachtens sei nachvollziehbar. Das erste IRM-Gutachten habe selbst eine Einschätzung durch ein anderes Institut empfohlen. (sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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Gatling
08.07.2026 05:49registriert Januar 2026
Die Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei ist ein generelles Problem und führt immer wieder zur Verschleppung von Fällen bis hin zur vollständigen Verweigerung ihrer Aufklärung. Dafür gibt es genügend Beispiele. Meines Erachtens wäre es nur logisch, wenn die Staatsanwaltschaft eines anderen Kantons die Untersuchung von Fällen übernehmen müsste, in denen ein mögliches Fehlverhalten der Polizei im Raum steht.
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