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St. Galler Kantonsrat beschliesst Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Lehrerin mit Kopftuch in einer deutschen Schule gestelltes Foto. Im sogenannten Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. September 2003 gaben die obersten Richter vor zehn Jahren der musl ...
Eine Lehrerin mit Kopftuch schreibt einen Satz an die Wandtafel.Bild: www.imago-images.de

St. Galler Kantonsrat beschliesst Kopftuchverbot für Lehrerinnen

10.06.2026, 11:1210.06.2026, 11:14

Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat am Mittwoch eine parteiübergreifend eingereichte Motion gutgeheissen, die ein kantonsweites Kopftuchverbot für Lehrerinnen zur Folge haben wird. Auslöser war ein Fall in Eschenbach SG.

Im Sommer 2025 hatten sich in Eschenbach Eltern gegen die Anstellung einer jungen Lehrerin gewehrt, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Schliesslich entschied die Schule, das Anstellungsverhältnis doch nicht einzugehen.

Kurz darauf reichten im Kantonsrat einzelne Mitglieder aus allen vier Fraktionen eine Motion ein. Darin wurde eine Klärung verlangt. Im Volksschulgesetz solle das Tragen «von religiös motivierten Kleidungsstücken oder Symbolen durch Lehrpersonen» an öffentlichen Schulen untersagt werden.

Die Regierung unterstützte die Forderung, wollte das Verbot aber auf die Volksschule beschränken. Am Mittwochvormittag stimmte der Rat nach einer differenzierten Debatte mit 70 gegen 46 Stimmen der Motion zu. Nun muss die Regierung eine Gesetzesanpassung ausarbeiten. (sda)

«Rassistisches Anliegen» – SP-Politikerin Vera Celik über das Kopftuch-Verbot an Schulen:

Video: watson/emanuella kälin
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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Der Schein kann trügen
10.06.2026 11:20registriert März 2025
Absolut richtig so, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und kein Gesetz benötigen.
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H.P. Liebling
10.06.2026 11:18registriert September 2018
Ich finde, in der Schule hat KEIN religiöses Symbol etwas verloren. Auch kein Kreuz. Wir leben in einem säkularen Staat und Religion sollte (meiner Meinung nach) einzig und allein in den eigenen vier Wänden stattfinden.
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