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Schweiz führt landesweite Betreibungsauskunft ein

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Schweiz führt landesweite Betreibungsauskunft ein

11.06.2026, 11:4911.06.2026, 11:49

Die Schweiz erhält ein zentrales Informationssystem mit den Daten für landesweite Betreibungsauskünfte. Der Nationalrat hat die letzte Differenz zum Ständerat bei der Vorlage ausgeräumt.

Oppositionslos erklärte sich die grosse Kammer am Donnerstag damit einverstanden, dass der Bund den Betrieb des Systems unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte delegieren darf. Dabei müsse es sich um eine Organisation handeln, an der der Bund beteiligt sei, nicht um einen beliebigen privaten Anbieter, sagte Justizminister Beat Jans im Rat. Der Vorschlag sei sinnvoll, denn auf diese Weise erhalte die Verwaltung mehr Spielraum.

Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Über die zentralen Punkte der Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs waren sich die beiden Räte schon zuvor einig geworden. Die Möglichkeit einer landesweiten Auskunft hatte die Rechtskommission der grossen Kammer (RK-N) vorgeschlagen. Das Parlament baute in der Folge den Entwurf des Bundesrates entsprechend aus.

Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, heute umfasse eine Betreibungsregisterauskunft nur die Betreibungen am aktuellen Wohnort. Mit einem Umzug in einen anderen Betreibungskreis könne man rasch wieder zu einem «sauberen» Auszug kommen.

Die ursprüngliche Vorlage der Landesregierung enthielt lediglich punktuelle Anpassungen. Auch diese werden nun umgesetzt. Dabei geht es zunächst um aussagekräftigere Betreibungsregisterauszüge und eine generelle Digitalisierung des Betreibungswesens. Weiter bringt die Reform eine Regelung von Online-Versteigerungen von beweglichen Vermögenswerten durch die Betreibungsämter. (sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Freiheit und Toleranz
11.06.2026 14:10registriert Oktober 2018
Dann wäre es nun auch an der Zeit, dass man ungerechtfertigte Einträge auch (kostenlos) löschen lassen kann. Solche falschen Einträge und bewiesene korrekte Zahlungsschuld schaden nämlich der Bonität im Zahlungsverkehr - ungerechtfertigerweise. Da nützt es nichts mit einem begründeten Rechtsvorschlag dagegen zu halten.
Inkassofirmen verursachen so etlichen Flurschaden ohne Korrekturmöglichkeit für den ungerechtfertigt Beschuldigten.
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bärn
11.06.2026 12:45registriert Juli 2016
kaum zu glauben dass es unsere verbots- und verwaltungsbehörde scheinbar tatsächlich noch fertig bringt, unter dem föderalistischen, oft hindernden argumentationsblödsinn, endlich auch mal einen sinnvollen entscheid zu fällen. abzuwarten bleibt wie stark dann irgendwelche bundesschreibtischtäter dann wieder hinderlich sind wenn sie unnötige und absolut sinnfreie "ideen" verwirklichen wollen, was die grundidee und einsparungen wieder zunichte macht... ich bin mal gespannt wie es rauskommt... auch die umsetzung. dauert wohl jahre.... 🙈
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Shelley
11.06.2026 13:17registriert März 2018
Spannend. Aber für ein nationales Straftäterregister besteht in der Schweiz kein Interesse. So kann der im Tessin bekannte Mafioso in Graubünden problemlos eine Niederlassung bekommen, weil man von seinen Taten nichts wusste.
Im Endeffekt bedeutet das, dass derjenige, der z.B. in Genf mal seine Krankenkasse nicht zahlen kann, im ganzen Land keine Wohnung mehr bekommt, ein verurteilter Mörder, Espresser etc. völlig aber unbehelligt überall Wohnsitz nehmen und seine Geschäfte tätigen kann, ohne dass die Behörden davon wissen. Seltsame Prioritäten.
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