Schweiz führt landesweite Betreibungsauskunft ein
Die Schweiz erhält ein zentrales Informationssystem mit den Daten für landesweite Betreibungsauskünfte. Der Nationalrat hat die letzte Differenz zum Ständerat bei der Vorlage ausgeräumt.
Oppositionslos erklärte sich die grosse Kammer am Donnerstag damit einverstanden, dass der Bund den Betrieb des Systems unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte delegieren darf. Dabei müsse es sich um eine Organisation handeln, an der der Bund beteiligt sei, nicht um einen beliebigen privaten Anbieter, sagte Justizminister Beat Jans im Rat. Der Vorschlag sei sinnvoll, denn auf diese Weise erhalte die Verwaltung mehr Spielraum.
Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Über die zentralen Punkte der Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs waren sich die beiden Räte schon zuvor einig geworden. Die Möglichkeit einer landesweiten Auskunft hatte die Rechtskommission der grossen Kammer (RK-N) vorgeschlagen. Das Parlament baute in der Folge den Entwurf des Bundesrates entsprechend aus.
Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, heute umfasse eine Betreibungsregisterauskunft nur die Betreibungen am aktuellen Wohnort. Mit einem Umzug in einen anderen Betreibungskreis könne man rasch wieder zu einem «sauberen» Auszug kommen.
Die ursprüngliche Vorlage der Landesregierung enthielt lediglich punktuelle Anpassungen. Auch diese werden nun umgesetzt. Dabei geht es zunächst um aussagekräftigere Betreibungsregisterauszüge und eine generelle Digitalisierung des Betreibungswesens. Weiter bringt die Reform eine Regelung von Online-Versteigerungen von beweglichen Vermögenswerten durch die Betreibungsämter. (sda)
