Schweiz
Gleichstellung

Firmen müssen ab 2032 keine Lohngleichheitsanalysen machen

Compare Wage Gap And Tax Differences. Equal Pay
Vorerst wird die Sunset-Klausel nicht aus dem Gleichstellungsgesetz gestrichen, weshalb die Lohngleichheitsanalysen 2032 nicht mehr Pflicht sind.Bild: Shutterstock

Firmen sollen ab 2032 Löhne nicht mehr auf Gleichstellung prüfen müssen

16.06.2026, 16:2416.06.2026, 16:24

Unternehmen in der Schweiz mit mehr als hundert Mitarbeitenden sollen ab Juli 2032 keine Lohngleichheitsanalysen mehr durchführen müssen. Das hat der Ständerat entschieden. Die entsprechende «Sunset-Klausel» zur Beschränkung der Bestimmung im Gleichstellungsgesetz wird vorerst beibehalten.

Eine entsprechende parlamentarische Initiative von Maya Graf (Grüne/BL) lehnte der Ständerat am Dienstag mit 23 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Damit ist das Geschäft erledigt.

Mit dem Entscheid folgte der Rat der knappen Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Diese beantragte dem Rat im Vorfeld mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Matthias Michel (FDP/ZG), der Initiative zur Weiterführung der Lohngleichheitsanalysen keine Folge zu geben.

Fortschritte nachhaltig sichern

Eine Auswertung des Arbeitnehmenden-Dachverbands Travail Suisse habe laut der Initiantin Graf aufgezeigt, dass es erhebliche Lücken und Probleme bei der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes gebe, was eine weitere Revision erforderlich mache.

Auch verringere sich der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern nur zögerlich. «Die Schweiz gehört zu den Schlusslichtern in Europa, nach wie vor», sagte Graf im Rat. Daher müsse die sogenannte «Sunset-Klausel» im Gesetz über die Gleichstellung gestrichen werden. Diese sieht vor, dass grosse Unternehmen nur bis 2032 dazu verpflichtet sind, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.

Staenderaetin Maya Graf, GP-BL, spricht waehrend der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 18. September 2025 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Wollte die Lohngleichheitsanalysen-Pflicht fix ins Gesetz schreiben – Grünen-Ständerätin Maya Graf.Bild: keystone

Eine «Sunset-Klausel» ist eine Bestimmung in einem Gesetz, die festlegt, dass die Bestimmung nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch ausser Kraft tritt, sofern das Parlament sie nicht vorab ausdrücklich verlängert. Die Hälfte der Unternehmen missachte sogar das Gesetz, sagte Graf. «Welchen Sinn hat ein Gesetz mit Verfallsdatum?»

Eine Mitte-Links-Minderheit im Rat beantragte, der Initiative von Graf Folge zu leisten. «Wollen wir die Fortschritte bei der Lohngleichheit nachhaltig sichern, oder ziehen wir die Leiter weg, bevor wir das Dach nachhaltig erklimmt haben», sagte Minderheitssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).

Eine Streichung der «Sunset-Klausel» bedeute zudem nicht, dass neue Bürokratie aufgebaut würde. Die Bundesverfassung verpflichte zur Lohngleichheit. Daher sollte die Kontrollpflicht für grosse Unternehmen über 2032 hinaus bestehen bleiben.

Schwächung des Vertrauens in die Gesetzgebung

Die Mehrheit im Rat wiederum erachtete es als verfrüht, die Klausel abzuschaffen. «Soll das Parlament die Spielregeln bereits während des Spiels wieder ändern?», fragte Berichterstatter Jakob Stark (SVP/TG). Dies sei eine parlamentarische Grundsatzfrage. Eine Abschaffung der Klausel weit vor dem Ende der Frist würde das Vertrauen in die Gesetzgebung schwächen.

Staenderat Jakob Stark, SVP-TG, spricht an der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 9. Maerz 2026, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Möchte mindestens den Bericht des Bundesrats abwarten – SVP-Ständerat Jakob Stark. Bild: keystone

Der Bundesrat sei zudem gesetzlich dazu verpflichtet, die Wirkung der Lohngleichheitsanalyse zu evaluieren. Auch habe der Bundesrat bereits beschlossen, den Bericht bereits 2027 anstatt erst 2029 vorzulegen. Erst mit diesem Bericht bestehe eine Grundlage für weitere Bewertungen, so Stark. Dann hätten Landesregierung und Parlament noch lange Zeit, denn die Klausel greife erst Ende Juni 2032. Die Klausel jetzt abzuschaffen, würde heissen, «dem Bundesrat das Heft aus der Hand zu nehmen», sagte der Thurgauer Ständerat weiter. (nil/sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ELMatador
16.06.2026 18:37registriert Februar 2020
Die allgemeinen Lohnunterschiede innerhalb derselben Funktion oder Verantwortung sind oft frappant. Dies ist meiner Meinung nach unabhängig von Geschlecht und Ausbildung der Fall und stellt ein viel gravierenderes Problem dar.
Um solche Unterschiede zu minimieren, sollten Löhne transparent sein. Warum muss der Arbeitnehmer, der am kürzeren Hebel ist, begründen, was er wert ist, anstatt dass der Arbeitgeber erklären muss, warum einzelne Personen oder Gruppen deutlich mehr verdienen als andere, obwohl sie eine vergleichbare Tätigkeit ausüben?
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001300.812e0dba@apple
16.06.2026 18:27registriert Januar 2023
Gleicher Lohn für gleiche Leistung wäre die richtige Formulierung. Und nicht gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
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