Bundesgericht bestätigt Schuldspruch wegen Mordes an Ehefrau
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an seiner Ehefrau bestätigt. Es bleibt bei der vom Berner Obergericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Der angehende Rettungssanitäter verabreichte seiner Frau im Dezember 2022 ohne ihr Wissen ein Schlafmittel und erdrosselte sie mit Kabelbindern. Zu diesem Schluss gelangten die beiden Berner Vorinstanzen aufgrund von Indizien. Das Bundesgericht stützt diese Sicht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Es hat alle Rügen des Verurteilten abgewiesen. Er kritisierte unter anderem, dass Beweise zugelassen worden seien, die auf seiner ersten Einvernahme beruhten. Die Befragung wurde vom Berner Obergericht als unverwertbar eingestuft.
Hinweis eines Arbeitskollegen
Die zahlreichen Indizien und Beweismittel, die zur Verurteilung führten, hätten jedoch auch ohne die unverwertbare Erstbefragung erlangt werden können, bestätigt das Bundesgericht. So wies ein Arbeitskollege des in Kehrsatz BE wohnhaften Mannes die Polizei auf dessen seltsames Verhalten am Tattag hin.
Zudem zeigte sich, dass der Beschwerdeführer im Internet zu Schlafmitteln und zum Erwürgen eines Menschen recherchiert hatte. Dass er dies aus beruflichem Interesse getan habe, nahm ihm die Justiz nicht ab.
Der Verurteilte führte vor der Ermordung seiner Frau seit zwei Jahren eine aussereheliche Beziehung. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, dass er als Angehöriger einer Freikirche nicht das Gesicht habe verlieren wollen und beide Frauen angelogen und hingehalten habe. (sda)
