Wer sein Haus abreisst, bekommt bald Geld vom Kanton
2025 hat das Parlament eine Abbruchprämie beschlossen. Diese erhalten Grundstücksbesitzer für den freiwilligen Abriss von Gebäuden, die nicht in einer Bauzone liegen. Grund für die Abrissprämie ist die Ausweitung des Entwicklungsspielraums. Die Prämie schafft so einen Anreiz für den Abriss.
Betroffen sind in der Schweiz etwa 40'000 bis 100'000 Gebäude, welche nicht mehr oder nur noch mässig genutzt werden, meinte der Thurgauer Ständerat Jakob Stark in der Parlamentsdebatte. Der Bundesrat geht von Kosten von rund 20 bis 65 Millionen Franken pro Jahr aus, welche diese Prämie kosten wird. Den Hauptteil werden die Kantone mittels der Erträge der Mehrwertabgabe stemmen. Doch nicht überall erhalten die Hausbesitzer die gleiche Prämie.
Kantonale Unterschiede
Viele Kantone nutzen Pauschalbeträge für die Prämienvergabe, schreibt der Blick. Im Kanton Zürich gibt es für ein freistehendes Haus aus Holz 30 bis 33 Franken pro Quadratmeter, je nach Grösse. Für einen Tierstall berechnet der Kanton 25 bis 24 Franken pro Quadratmeter. Im Kanton St.Gallen erhalten Hausbesitzer zwischen 32 und 40 Franken pro Quadratmeter. 15 bis 35 Franken pro Quadratmeter gibt es für Ställe.
Im Kanton Aargau gibt es für Wohnhäuser 35 Franken pro Quadratmeter und für Ställe 20 Franken. In Luzern erhalten Besitzer von freistehenden oder angebauten Häusern 40 Franken, berichtet die Bauernzeitung.
Anders handhabt es der Kanton Schaffhausen: «Die Höhe der Abbruchprämie wird auf Grundlage der eingereichten Offerten beziehungsweise Kostenschätzungen sowie allfälliger Vergleichsofferten bemessen», heisst es vom Kanton.
Während viele Kantone die Abbruchprämien erst im Jahr 2027 vergeben, gibt es beispielsweise im Kanton Bern schon dieses Jahr Geld. Beachtet werden sollte aber, dass das Gebäude wirklich ausserhalb der Bauzone liegt. Ansonsten gibt es kein Geld. Und um an dieses zu kommen, müssen Hausbesitzer ein kompliziertes Verfahren durchlaufen. Vorsicht also vor einem Schnellschuss. Mehrere Kantone wie Luzern, Aargau und Zug haben auf ihren Websites entsprechende Merkblätter und Gesuchsformulare aufgeschaltet sowie Tabellen zur Berechnung der Prämie.
(kek)
