Wehrpflichtige aus der Ukraine erhalten keinen Schutzstatus S mehr
Der Bundesrat beschloss die Einschränkung anlässlich seiner Sitzung vom Mittwoch, wie er mitteilte. In der Europäischen Union gilt schon seit dem 31. Juli eine entsprechende Regelung.
Die Schweiz sei rechtlich nicht an den Beschluss des Rates der EU gebunden, hiess es. Der Bundesrat sei jedoch der Ansicht, dass es im Interesse der Schweiz liege, die Praxis an diejenige der EU anzupassen. Die neue Einschränkung betreffe insbesondere Personen im wehrdienstpflichtigen Alter, Personen auf der Reservistenliste und Personen, die sich freiwillig den Streitkräften angeschlossen haben.
Die neue Regelung gilt den Angaben zufolge für alle neuen Anträge, die ab Donnerstag gestellt werden. Sie hat keine Auswirkungen auf die Situation von Personen mit bestehendem Schutzstatus S.
Kein Frieden in Sicht
Auch in einem weiteren, grundsätzlicheren Punkt folgt die Landesregierung den EU-Mitgliedstaaten. Sie wird den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2028 aufheben. Es gebe keine kurz- oder mittelfristigen Aussichten auf einen dauerhaften Waffenstillstand in der Ukraine, schrieb der Bundesrat zur Begründung. Daher sei der Schutzstatus S derzeit die beste Lösung. Mit der Verlängerung erhielten die Schutzsuchenden selbst, sowie Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber Klarheit für die kommenden rund 18 Monate.
Der Entscheid des Bundesrats bedeutet laut Communiqué auch, dass der Bund seine Unterstützungsmassnahmen fortführt. Namentlich zahlt der Bund weiterhin 3000 Franken pro Person und Jahr an Integrationsmassnahmen der Kantone. Dabei geht es insbesondere um Sprachunterricht und den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt.
Der Bundesrat hatte den Zugang zum Schutzstatus S bereits im vergangenen Jahr eingeschränkt. Seit November 2025 erhalten nur noch Personen den Schutzstatus S, die aus einer von Russland besetzten oder umkämpften Region der Ukraine stammen. Die Landesregierung setze damit eine vom Parlament angenommene Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli um. (dab/sda)
