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Justiz

Als rassistisch eingestuft: Kein Schutz für Marke Bimbo QSR

Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die Fluchtgr
Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen.Bild: sda

Als rassistisch eingestuft: Kein Schutz für Marke Bimbo QSR

21.05.2024, 12:01
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Der mexikanische Lebensmittelkonzern Bimbo kann seine Marke «Bimbo QSR» in der Schweiz nicht eintragen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ablehnung aufgrund der rassistischen Konnotation des Begriffs bestätigt.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) begründete seine Ablehnung mit der «zutiefst abwertenden und rassistischen» Bedeutung des Begriffs «Bimbo» für dunkelhäutige Menschen.

In ihrer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht machte die Grupo Bimbo S.A.B. geltend, Bimbo sei gemäss seiner Bedeutung «Kleinkind» in der italienischen Sprache zu verstehen. Zudem stehe das Wort durch den Zusatz «QSR» für Quick Service Restaurant in einem Kontext, der jede rassistische Anspielung ausschliesse.

Diese Argumente lassen die Richter in St. Gallen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil nicht gelten. Sie halten fest, dass die Frage anhand des durchschnittlichen Verständnisses beurteilt werde. Nicht relevant sei die Absicht, mit der das strittige Wort verwendet werde. (sda)

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Madison Pierce
21.05.2024 13:46registriert September 2015
Sehr fragwürdig. Laut Wikipedia wurde der Namen von Bambi und Dumbo abgeleitet, weil die Tochter des Firmengründers diese mochte. Erst danach wurde erkannt, dass "Bambino" in Italien verkürzt "Bimbo" gesprochen wird. Und dass das chinesische Wort für Brot dem Namen ähnelt.

Das hat absolut nichts mit Rassismus zu tun.

Das Gericht sollte den Kontext prüfen. Wenn ein Schweizer eine neu gegründete Firma "Bimbo" nennen will, kann man an seinen Motiven zweifeln. Aber ein seit Jahrzehnten bestehendes Unternehmen sollte anders beurteilt werden.
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Haarspalter
21.05.2024 18:17registriert Oktober 2020
„zutiefst abwertende Bedeutung des Begriffs «Bimbo» für dunkelhäutige Menschen“

Aber ein Restaurant ist ja kein Mensch🤔

Für einen Menschen wäre „Ochsen“ ja auch abwertend, aber für ein Wirtshaus wohl kaum.
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