Bar vor Eröffnung nicht geprüft: Das sagt der Sicherheitsbeauftragte von Crans-Montana
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana sorgte der Umstand, dass die Bar «Le Constellation» 2015 vor ihrer Eröffnung nicht auf ihre Sicherheit überprüft worden war, für Unverständnis. Im Frühling wurde der damalige Sicherheitsbeauftragte ein erstes Mal befragt. Er schwieg jedoch, weil er keine Dossiereinsicht erhalten hatte. Das wurde in der Zwischenzeit nachgeholt und der Mann wurde im Juli erneut befragt.
Nun gab er zu, dass die Bar vor der Eröffnung 2015 nicht kontrolliert worden war, berichtet der Westschweizer Sender RTS. Beim Umbau des Innenbereiches hatten die Behörden entschieden, dass keine öffentliche Planauflage nötig ist.
Lediglich für die Terrasse im Aussenbereich der Bar wurde im September 2015 ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt. In diesem Rahmen musste nun auch der Sicherheitsbeauftragte ein Dokument ausfüllen, das zwei Seiten umfasste.
Später Besuch und Erinnerungslücken
Dafür machte er sich allerdings nicht vor Ort ein Bild, wie nun bei der Anhörung herauskam. Er stützte sein Gutachten auf die Pläne und Fotomontagen, die für die Baubewilligung eingereicht worden waren. In dem Dokument definierte der Mann die Seitentür im Erdgeschoss als Notausgang und Evakuierungsweg. Das heisst auch, dass die Tür in Fluchtrichtung, also nach aussen hin, geöffnet werden können muss.
Erst nach der Eröffnung des «Le Constellation» begutachtete der Sicherheitsbeauftragte die Umbauten persönlich. Im Februar 2016 kontrollierte er demnach, ob seine Vorgaben auch eingehalten wurden.
Da inzwischen über zehn Jahre vergangen sind, kann er sich allerdings nicht mehr genau erinnern, ob alles den Vorgaben entsprochen hatte, berichtet RTS. Normalerweise würde ein Verstoss jedoch vermerkt und bei einer späteren Kontrolle erneut überprüft.
Tür entsprach nicht den Vorgaben
Hier besteht ein Widerspruch: Denn die Tür entsprach nicht den Vorschriften, was nicht im Bericht vermerkt war. Laut RTS diente sie damit auch nie als Notausgang. In der Unglücksnacht war sie verschlossen, mehrere Menschen hatten versucht, durch sie ins Freie zu fliehen. Einige kamen dabei ums Leben. Zudem liess sich die Tür nur nach innen öffnen, nicht in die Fluchtrichtung. Auch das war nicht vermerkt.
Auf den Vorwurf, wie er das habe zulassen können, sagte der Sicherheitsbeauftragte, er könne sich nicht erinnern, die Tür bei der Überprüfung gesehen zu haben und ob sie überhaupt da gewesen sei.
Den Keller hat er nicht betreten
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft ebenfalls die Brandschutzmassnahmen. Diese besagen, dass zwischen dem Fluchtweg – in diesem Fall dem Notausgang – und dem am weitesten entfernten Punkt nur 35 Meter liegen dürfen. Das Problem: Der Sicherheitsbeauftragte war zur Abnahme der Veranda da, nicht zur Abnahme der ganzen Umbauten im Innern der Bar. Folglich betrat er auch nie den Keller, wo das Feuer in der Neujahrsnacht ausbrach, weil die Schallschutzmatten an der Decke in Brand geraten waren.
Er sei schliesslich nur wegen der Veranda da gewesen, sagte der Mann im Verhör. Folglich habe er auch nur das Erdgeschoss überprüft. Die im Keller ausgeführten Arbeiten seien «weder von mir, noch von der Bauaufsicht» kontrolliert worden, zitiert RTS aus dem Protokoll.
Zwei Posten neben Vollzeitjob
Ein weiterer Faktor, der ebenfalls eine Rolle spielen dürfte: Schon im Vorfeld kamen Vorwürfe auf, dass die Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten der Gemeinde komplett überlastet seien, weshalb auch die Kontrollen nicht ordentlich hätten durchgeführt werden können.
Tatsächlich erklärte der Befragte nun, dass er gleichzeitig zum Feuerschutz- und Sicherheitsbeauftragten ernannt worden war, da auch schon sein Vorgänger beide Positionen innehatte. Nebenbei war er zudem Vollzeit bei einem Unternehmen im Gesundheitsbereich angestellt. Für die Arbeit als Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragter erhielt er pro Jahr 5000 Franken.
Die Versäumnisse während und nach den Umbauten bleiben aber nicht die einzigen Streitpunkte. Auch in den Jahren danach deckten periodische Kontrollen die fehlenden Brandschutzkonzepte oder die verbauten, leicht entzündlichen Matten an der Decke des Kellers nicht auf. (vro)
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