Fehler in den Unterlagen: Bundesgericht hebt Abstimmung in der Gemeinde Schwyz auf
Das Bundesgericht hat die Abstimmung zur Revision der Schutzzonenplanung in der Gemeinde Schwyz aufgehoben. In den zugestellten Unterlagen fehlte der Reglementstext, damit liegt eine schwere Stimmrechtsverletzung vor.
Der Text des Schutzreglements stellte den Kern der Unterlagen für die Abstimmung vom September 2025 dar. Dieser hätte gemäss dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts den Stimmberechtigten in Papierform zugestellt werden müssen.
Die Auflage bei der Gemeinde zusammen mit dem Plan und den einzelnen Objektblättern reiche nicht aus, befand das Gericht.
Die Gemeinde hatte den Stimmberechtigten für die ausserordentliche Gemeindeversammlung Anfang Juli lediglich die Botschaft des Gemeinderates schriftlich zukommen lassen.
Der Gemeinderat habe sich bewusst dagegen entschieden, weil er die Unterlagen als zu umfangreich erachtete, teilte er am Donnerstag auf Anfrage mit. Eine vollständige Beilage sämtlicher Unterlagen hätte die Abstimmungsbroschüre auf «mehrere hundert Seiten» erhöht. Das sei «unverhältnissmässig», teilte er mit.
In der Botschaft wurde auf wesentliche Punkte des Reglementstextes nicht eingegangen, schreibt das Bundesgericht. Da die Schutzzonenplanung von grosser Bedeutung und für jedermann verbindlich sei, wiege der Fehler umso mehr.
Abstimmung aufheben
Die Möglichkeit, dass die Abstimmung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre, erscheint dem Bundesgericht angesichts der schwerwiegenden Verletzung der Informationspflicht «nicht derart gering, dass sie nicht mehr ernsthaft in Betracht fallen würde».
Obwohl das Ergebnis mit 60,48 Prozent Ja-Stimmen klar ausgefallen sei, sei die vorangegangene Beeinträchtigung erheblich und die Abstimmung aufzuheben.
Damit hat das Bundesgericht die Beschwerde von zwei Einwohnern der Gemeinde gutgeheissen. Sie hatten die Stimmrechtsbeschwerde bereits vor der ausserordentlichen Gemeindeversammlung von Anfang Juli eingereicht. Die Versammlung ging der Abstimmung vom September 2025 als Vorbereitung voraus.
Die Reaktion der Gemeinde
Der Gemeinderat akzeptiere das Verdikt des Bundesgerichts, teilte Gemeindeschreiber Michael Schär weiter mit. Als Konsequenz werde die Gemeinde die Reglemente künftig in den Abstimmungsbotschaften abdrucken.
Das Geschäft soll voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember behandelt werden. Laut Schär dürfte die Vorlage den Stimmberechtigten am 28. Februar 2027 wieder unterbreitet werden.
Die Revision der Schutzzonenplanung der Gemeinde Schwyz umfasst einen angepassten Schutzzonenplan und ein neues Reglement mit 30 Artikeln. Die Bestimmungen des Reglements gehen jenen des Baureglements vor. Wird in der unmittelbaren Umgebung der vom Reglement erfassten Schutzobjekte und -zonen gebaut, dürfen diese in ihrer schutzwürdigen Substanz nicht beeinträchtigt werden.
Verschiedene Massnahmen, die die Schutzobjekte und -zonen betreffen, müssen bewilligt werden – so etwa das Fällen von geschützten Bäumen oder das Entfernen von Trockenmauern. (dab/sda)
