Frauen betäubt und missbraucht: Zweiter Fall erschüttert den Aargau
Immer wieder wurde die Untersuchungshaft im Fall Untersiggenthal verlängert. Seit der Festnahme des ehemaligen Grossrats, der drei Frauen mehr als 180-mal sediert und missbraucht haben soll, sind inzwischen fast drei Jahre vergangen. Die Staatsanwaltschaft brauchte Zeit, um zahlreiche Videos auszuwerten – der Beschuldigte hatte seine Taten gefilmt.
Nun zeigt ein Urteil des Obergerichts, das am Donnerstag publiziert wurde: Es gibt im Aargau einen Fall, der Parallelen zu Untersiggenthal aufweist. Dabei geht es um einen Mann, der am 22. August 2025 festgenommen wurde und seither in Untersuchungshaft sitzt. Gegen die Verlängerung der U-Haft wehrte sich der Mann mit einer Beschwerde.
Die kantonale Staatsanwaltschaft führt gegen ihn eine Strafuntersuchung «wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität, die Freiheit, Leib und Leben, die Ehre und den Geheim- und Privatbereich sowie das Betäubungsmittelgesetz», wie es im Urteil des Obergerichts heisst.
Ihm werden schwere Sexualdelikte, Betäubungen mit K.o.-Tropfen oder ähnlichen Substanzen, heimliche Aufnahmen sexueller Handlungen mit seinen Opfern und Drohungen vorgeworfen. Der Mann war bereits früher einschlägig verurteilt worden, im aktuellen Verfahren werden ihm mehrere gravierende Sexualdelikte zur Last gelegt.
- Der Mann und ein heute 24-jähriges Opfer waren laut Urteil zwischen 2017 und 2022 ein Paar. Der Mann soll von der Frau, die damals noch minderjährig war, Bilder und Videos gemacht haben. Diese zeigen laut des Urteils, wie er sexuelle Handlungen am bewusstlosen Opfer vornimmt. Im Februar 2022 entdeckte die Frau in ihrem Zimmer eine sehr gut versteckte Videokamera. Der Mann soll die Frau gemäss Urteil mit GBL- oder K.o.-Tropfen betäubt haben. Zudem soll er sie mit einem Feuerzeug und einem heissen Bierdosendeckel im Intimbereich verbrannt haben.
- Im Jahr 2019 soll der Mann einem damals 14-jährigen Mädchen Alkohol angeboten haben. Er habe darauf bestanden, diesen gemeinsam zu trinken, heisst es im Urteil. Das Opfer sei schnell völlig betrunken gewesen, der Mann habe sie und eine Freundin ausgezogen und auf den Hintern geschlagen. Nach einer Party sei sie in Ohnmacht gefallen und am nächsten Tag nackt im Bett aufgewacht, heisst es weiter. Es wurden Bilder und Videos sichergestellt, die sexuelle Handlungen des Mannes an der 14-Jährigen zeigen. Der Beschuldigte soll zudem versucht haben, sie mit diesen Bildern zu erpressen.
- Im August 2023 traf sich gemäss dem Urteil eine 23-Jährige mit dem Mann. Dieser bot ihr etwas zu trinken an, danach sei die junge Frau «high» gewesen. Der Mann habe sie aufgefordert, sich auszuziehen, und habe sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Dies habe sie nur aufgrund der eingenommenen Flüssigkeit geschehen lassen, heisst es im Urteil. Die sexuellen Handlungen sind demnach auf sichergestellten Videoaufnahmen zu sehen. Zwei Jahre später drohte ihr der Mann, die Nacktaufnahmen von ihr zu veröffentlichen.
- Ein weiteres Opfer hat laut Urteil einen Abend mit dem Beschuldigten und zwei weiteren Personen verbracht. Der Mann habe eine Flasche «Hugo» mit «Schmuggelware» mitgebracht, konkret MDMA – also die Droge Ecstasy. Die Frau habe sich «wie gezwungen gefühlt, zumindest etwas davon zu konsumieren», heisst es im Urteil. Der Mann nahm auch an ihr sexuelle Handlungen vor, hörte damit aber gemäss Urteil wieder auf. Das Opfer wisse jedoch nicht mehr, was danach passiert sei, sondern erinnere sich nur noch, irgendwann gegen Morgen nach Hause gegangen zu sein.
- Der mutmassliche Täter behielt die Bilder und Videos der sexuellen Handlungen mit seinen Opfern nicht für sich. Gemäss dem Urteil hat der Mann das Material «auch auf Pornoplattformen hochgeladen». Dies tat er jahrelang, auch nach einer Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen im Jahr 2021. Damals hatte ihn das Bezirksgericht Brugg der sexuellen Nötigung, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen – alles mehrfach begangen.
Staatsanwaltschaft rechnet mit weiteren Missbrauchsopfern
Das Obergericht hat die Beschwerde des Mannes gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen. Es folgte weitgehend dem Argument der Staatsanwaltschaft, dass noch nicht alle Speichermedien und Videos ausgewertet seien. So gebe es Missbrauchsdarstellungen, die sich noch keiner geschädigten Person konkret zuordnen liessen. Zudem sei ernsthaft damit zu rechnen, dass im weiteren Verlauf der IT-Auswertung noch zusätzliche Missbrauchshandlungen entdeckt werden könnten.
Das Gericht sah eine Verdunkelungsgefahr gegeben, wenn der Mann aus der U-Haft entlassen werden sollte. Grund dafür: Der Beschuldigte kennt weitere Opfer, die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Deshalb könnte der Mann in Freiheit versuchen, diese Frauen zu «kontaktieren und zu seinen Gunsten zu beeinflussen». Zudem habe er im Verlauf des Verfahrens einen USB-Stick zerstört, was als Kollusionshandlung zu werten sei.
Weiter urteilte das Gericht, beim Beschuldigten bestehe die Gefahr, dass er seine Taten wiederhole. Ein Gutachter hatte als Arbeitsdiagnose eine «Störung der Sexualpräferenz» festgestellt, was angesichts der Vorwürfe offensichtlich plausibel sei. Die Staatsanwaltschaft argumentierte auch damit, angesichts der einschlägigen Vorstrafen handle es sich beim Beschuldigten praktisch um einen Serientäter.
Eine mögliche Fluchtgefahr sieht das Gericht hingegen nicht als gegeben an. Ein Opfer hatte bei einer Einvernahme gesagt, dass der Mann suizidal und fluchtgefährdet sei und beim ersten Prozess überlegt habe, die Schweiz zu verlassen.
Schliesslich kam das Obergericht zum Schluss, dass die Verlängerung der U-Haft für den Beschuldigten rechtens ist. Es wies die Beschwerde des Mannes ab und auferlegte ihm Kosten von gut 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
SBK.2026.95 – Entscheid Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen vom 31.03.2026 (schweizheute.ch)
