Schweiz
Justiz

Frauen betäubt und missbraucht: Zweiter Fall erschüttert den Aargau

Close up of man hands holding a woman hands for rape and sexual abuse, anti trafficking and stopping violence against women, International Women's Day
Ein Mann soll mehrere Mädchen und Frauen betäubt, vergewaltigt und sich dabei gefilmt haben. (Symbolbild)Bild: imago-images

Frauen betäubt und missbraucht: Zweiter Fall erschüttert den Aargau

Der ehemalige Grossrat, der drei Frauen über 180-mal vergewaltigt haben soll, sitzt seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft. Nun zeigt ein aktuelles Urteil: Es gibt im Aargau einen ähnlichen Fall. Ein anderer Mann, der mehrere Frauen betäubt und missbraucht haben soll, wehrte sich gegen die Verlängerung seiner U-Haft.
06.08.2026, 16:3506.08.2026, 16:52
Fabian Hägler / ch media

Immer wieder wurde die Untersuchungshaft im Fall Untersiggenthal verlängert. Seit der Festnahme des ehemaligen Grossrats, der drei Frauen mehr als 180-mal sediert und missbraucht haben soll, sind inzwischen fast drei Jahre vergangen. Die Staatsanwaltschaft brauchte Zeit, um zahlreiche Videos auszuwerten – der Beschuldigte hatte seine Taten gefilmt.

Nun zeigt ein Urteil des Obergerichts, das am Donnerstag publiziert wurde: Es gibt im Aargau einen Fall, der Parallelen zu Untersiggenthal aufweist. Dabei geht es um einen Mann, der am 22. August 2025 festgenommen wurde und seither in Untersuchungshaft sitzt. Gegen die Verlängerung der U-Haft wehrte sich der Mann mit einer Beschwerde.

KEYPIX - Iwona L. umarmt ihre Tochter Paula, bei einer Mahnwache gegen sexualisierte Gewalt, am Montag, 27. Juli 2026 in Untersiggenthal. (KEYSTONE/Andreas Becker)
Iwona L. und ihre Tochter Paula wurden von einem ehemaligen Grossrat betäubt und missbraucht.Bild: keystone

Die kantonale Staatsanwaltschaft führt gegen ihn eine Strafuntersuchung «wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität, die Freiheit, Leib und Leben, die Ehre und den Geheim- und Privatbereich sowie das Betäubungsmittelgesetz», wie es im Urteil des Obergerichts heisst.

Ihm werden schwere Sexualdelikte, Betäubungen mit K.o.-Tropfen oder ähnlichen Substanzen, heimliche Aufnahmen sexueller Handlungen mit seinen Opfern und Drohungen vorgeworfen. Der Mann war bereits früher einschlägig verurteilt worden, im aktuellen Verfahren werden ihm mehrere gravierende Sexualdelikte zur Last gelegt.

  • Der Mann und ein heute 24-jähriges Opfer waren laut Urteil zwischen 2017 und 2022 ein Paar. Der Mann soll von der Frau, die damals noch minderjährig war, Bilder und Videos gemacht haben. Diese zeigen laut des Urteils, wie er sexuelle Handlungen am bewusstlosen Opfer vornimmt. Im Februar 2022 entdeckte die Frau in ihrem Zimmer eine sehr gut versteckte Videokamera. Der Mann soll die Frau gemäss Urteil mit GBL- oder K.o.-Tropfen betäubt haben. Zudem soll er sie mit einem Feuerzeug und einem heissen Bierdosendeckel im Intimbereich verbrannt haben.
  • Im Jahr 2019 soll der Mann einem damals 14-jährigen Mädchen Alkohol angeboten haben. Er habe darauf bestanden, diesen gemeinsam zu trinken, heisst es im Urteil. Das Opfer sei schnell völlig betrunken gewesen, der Mann habe sie und eine Freundin ausgezogen und auf den Hintern geschlagen. Nach einer Party sei sie in Ohnmacht gefallen und am nächsten Tag nackt im Bett aufgewacht, heisst es weiter. Es wurden Bilder und Videos sichergestellt, die sexuelle Handlungen des Mannes an der 14-Jährigen zeigen. Der Beschuldigte soll zudem versucht haben, sie mit diesen Bildern zu erpressen.
  • Im August 2023 traf sich gemäss dem Urteil eine 23-Jährige mit dem Mann. Dieser bot ihr etwas zu trinken an, danach sei die junge Frau «high» gewesen. Der Mann habe sie aufgefordert, sich auszuziehen, und habe sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Dies habe sie nur aufgrund der eingenommenen Flüssigkeit geschehen lassen, heisst es im Urteil. Die sexuellen Handlungen sind demnach auf sichergestellten Videoaufnahmen zu sehen. Zwei Jahre später drohte ihr der Mann, die Nacktaufnahmen von ihr zu veröffentlichen.
  • Ein weiteres Opfer hat laut Urteil einen Abend mit dem Beschuldigten und zwei weiteren Personen verbracht. Der Mann habe eine Flasche «Hugo» mit «Schmuggelware» mitgebracht, konkret MDMA – also die Droge Ecstasy. Die Frau habe sich «wie gezwungen gefühlt, zumindest etwas davon zu konsumieren», heisst es im Urteil. Der Mann nahm auch an ihr sexuelle Handlungen vor, hörte damit aber gemäss Urteil wieder auf. Das Opfer wisse jedoch nicht mehr, was danach passiert sei, sondern erinnere sich nur noch, irgendwann gegen Morgen nach Hause gegangen zu sein.
  • Der mutmassliche Täter behielt die Bilder und Videos der sexuellen Handlungen mit seinen Opfern nicht für sich. Gemäss dem Urteil hat der Mann das Material «auch auf Pornoplattformen hochgeladen». Dies tat er jahrelang, auch nach einer Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen im Jahr 2021. Damals hatte ihn das Bezirksgericht Brugg der sexuellen Nötigung, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen – alles mehrfach begangen.

Staatsanwaltschaft rechnet mit weiteren Missbrauchsopfern

Das Obergericht hat die Beschwerde des Mannes gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen. Es folgte weitgehend dem Argument der Staatsanwaltschaft, dass noch nicht alle Speichermedien und Videos ausgewertet seien. So gebe es Missbrauchsdarstellungen, die sich noch keiner geschädigten Person konkret zuordnen liessen. Zudem sei ernsthaft damit zu rechnen, dass im weiteren Verlauf der IT-Auswertung noch zusätzliche Missbrauchshandlungen entdeckt werden könnten.

ARCHIV - 02.12.2015, Bayern, Aufseß: ILLUSTRATION - Ein Mann füllt in der gestellten Szene mehrere «K.-O. Tropfen» in eine Bierflasche. (zu dpa: «Bundesgerichtshof: K.o-Tropfen kein "gefährliches ...
Der Mann soll eine Frau gemäss Urteil mit GBL- oder K.o.-Tropfen betäubt haben.Bild: DPA

Das Gericht sah eine Verdunkelungsgefahr gegeben, wenn der Mann aus der U-Haft entlassen werden sollte. Grund dafür: Der Beschuldigte kennt weitere Opfer, die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Deshalb könnte der Mann in Freiheit versuchen, diese Frauen zu «kontaktieren und zu seinen Gunsten zu beeinflussen». Zudem habe er im Verlauf des Verfahrens einen USB-Stick zerstört, was als Kollusionshandlung zu werten sei.

Weiter urteilte das Gericht, beim Beschuldigten bestehe die Gefahr, dass er seine Taten wiederhole. Ein Gutachter hatte als Arbeitsdiagnose eine «Störung der Sexualpräferenz» festgestellt, was angesichts der Vorwürfe offensichtlich plausibel sei. Die Staatsanwaltschaft argumentierte auch damit, angesichts der einschlägigen Vorstrafen handle es sich beim Beschuldigten praktisch um einen Serientäter.

Eine mögliche Fluchtgefahr sieht das Gericht hingegen nicht als gegeben an. Ein Opfer hatte bei einer Einvernahme gesagt, dass der Mann suizidal und fluchtgefährdet sei und beim ersten Prozess überlegt habe, die Schweiz zu verlassen.

Schliesslich kam das Obergericht zum Schluss, dass die Verlängerung der U-Haft für den Beschuldigten rechtens ist. Es wies die Beschwerde des Mannes ab und auferlegte ihm Kosten von gut 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

SBK.2026.95 – Entscheid Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen vom 31.03.2026 (schweizheute.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Die erfolgreiche Karriere von Lara Gut-Behrami
1 / 39
Die erfolgreiche Karriere von Lara Gut-Behrami

Am 28. Dezember 2007 tritt Lara Gut zum ersten Mal im Weltcup auf. Im Riesenslalom von Lienz verpasst sie den zweiten Lauf.

quelle: swissski / olivier maire
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Wer wird Infantinos Nachfolger?
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
35 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Winti2023
06.08.2026 16:58registriert Juli 2023
Ich hab's euch gesagt: es sollte spätestens jetzt jedem klar sein, dass es noch weitere solche Verbrecher gibt, die frei rumlaufen und ihr Unwesen treiben. Und die Schweiz beteiligt sich trotzdem nicht am Projekt Medusa. Wie viel braucht es noch? Geht endlich massiv und gezielt gegen solche Verbrecher vor!
1299
Melden
Zum Kommentar
avatar
Barlsi
06.08.2026 16:47registriert Oktober 2021
Ich sehe hier ein grosses öffentliches Interesse. Wie beim anderen Fall sollten Name und Wohnort genannt werden.

Wie geht es den Opfern? Werden die auch von den Behörden schikaniert?
9219
Melden
Zum Kommentar
avatar
Annouk Weber
06.08.2026 17:06registriert November 2022
Also, man dürfte sie Namen der Täter schon veröffentlichen und auch Bilder zeigen, statt die Opfer
583
Melden
Zum Kommentar
35
SVP-Bauer will Klimaprobleme mit Jeeps in den Alpen lösen
SVP-Nationalrat Ernst Wandfluh hofft wegen der Trockenheit auf bundesrätliche Hilfe für die Landwirtschaft. Klimaschutzmassnahmen hält der Bergbauer für den falschen Weg. Stattdessen brauche es neue Verkehrswege in den Alpen.
Herr Wandfluh, wie geht es Ihren Kühen?
Gut. Sie weiden auf rund 2000 Metern über Meer, wo die Temperaturen etwas tiefer sind. Dort ist das Gras auch noch grün. Und die Tiere haben genug zu trinken. Auf unserer Alp ist seit einigen Jahren eine Quelle mit einem System erschlossen, das Wasser in die Viehtröge leitet. Aber die Erträge sind momentan geringer. An heissen Tagen fressen Kühe weniger und geben auch weniger Milch. Das habe ich in früheren Hitzesommern schon oft erlebt.
Zur Story