Schweiz
Kinder

Nach sexuellen Handlungen mit einem Kind: Landesverweisung aufgehoben

Kind misshandelt – Prüfung einer Landesverweisung geht zurück ans Zürcher Obergericht

05.08.2024, 12:2605.08.2024, 16:02

Das Bundesgericht hat die Landesverweisung für einen in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Italiener aufgehoben und zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Der heute 52-jährige Mann wurde vom Zürcher Obergericht wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt.

Die Zürcher Justiz befand ihn zudem der mehrfachen Pornographie und der Sachbeschädigung für schuldig. Ausserdem konnte ihm der Besitz und der Verkauf von Marihuana nachgewiesen werden. Das Obergericht verurteilte den Mann im März 2023 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse. Zudem sprach es eine Landesverweisung für sieben Jahre aus.

Der Mann hatte sexuelle Handlungen an einem zur Tatzeit rund vierjährigen Kind vorgenommen. Er filmte die Tat mit seinem Handy und schickte die Aufnahme seiner damaligen Freundin, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Starke Bindung zur Schweiz

Das höchste Schweizer Gericht hat die Landesverweisung aufgehoben, weil ein so genannter Härtefall vorliegt. Der Verurteilte hat eine erwachsene Tochter und eine Enkeltochter in der Schweiz. Nach seiner Ausbildung arbeitete er, wurde aus psychischen Gründen jedoch arbeitsunfähig und bezieht deshalb seit gut acht Jahren eine Invaliden-Rente.

Der Fall geht nun aber zurück ans Zürcher Obergericht. Dieses muss prüfen, ob das private Interesse des Italieners am Verbleib in der Schweiz höher zu gewichten ist, als das öffentliche Interesse an einem Landesverweis. Zudem muss die Vorinstanz die Verurteilung wegen Sachbeschädigung rechtsgenügend begründen.

Der Mann hatte 2018 zusammen mit einem Kollegen eine S-Bahn-Komposition besprüht. Bei der Aufklärung dieser Tat wurde das Handy des Mannes ausgewertet. Dabei entdeckte die Polizei nicht nur die Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs, sondern noch weiteres pornographisches Material.

(Urteil 6B_855/2023 vom 15.7.2024) (sda)

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