Schweiz
Kinder

Viele Täter kommen bei Missbrauch von kleinen Kindern nicht vor Gericht

Warum die meisten Täter bei Missbrauch von kleinen Kindern nie vor Gericht kommen

04.08.2026, 15:4104.08.2026, 15:41

Die meisten Strafanzeigen wegen Missbrauchs werden bei Vorschulkindern eingestellt. Das zeigt ein Beispiel einer Familie aus dem Kanton Zürich. Ein 4-jähriges Kind erzählt seiner Mutter, dass der Vater, der von der Familie getrennt lebt, es regelmässig zwischen den Beinen kraule. Das berichtet der Tages-Anzeiger unter Berufung auf vorliegende Verfahrensakten. Die Mutter habe Anzeige erstattet, doch Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft hätten das Verfahren zügig wieder eingestellt. Der Vater bestreite, sein Kind je in sexueller Absicht berührt zu haben. Zudem sei das Kind nicht in der Lage gewesen, die Vorfälle zeitlich einzuordnen.

Solche Fälle sind laut der Anwältin Viviane Lüdi, die auf Kindesmissbrauch spezialisiert ist, keine Seltenheit. «Meine Erfahrung bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe ist: Bei Vorschul- und Kindergartenkindern wird das Strafverfahren in neun von zehn angezeigten Fällen eingestellt», sagt sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Weitere Expertinnen und Experten halten die Einschätzung für realistisch, schreibt die Zeitung.

Bei kleineren Kindern werden laut einer Anwältin neun von zehn Strafanzeigen wegen Missbrauchs eingestellt.
Bei kleineren Kindern werden laut einer Anwältin neun von zehn Strafanzeigen wegen Missbrauchs eingestellt.Bild: Shutterstock

Die Kriminalstatistik registriert jährlich zwischen 400 und 800 mutmassliche sexuelle Übergriffe auf Minderjährige, davon etwa 250 im Kanton Zürich. Dabei wird jedoch nicht erhoben, wie viele Tatverdächtige vor Gericht kommen und verurteilt werden.

Strafprozessordnung erschwert Untersuchungen

Das Problem gründe in der Strafprozessordnung. Denn diese verlangt, dass die beschuldigte Person im Detail wissen muss, was ihr vorgeworfen wird. Das ist bei Kleinkindern selten der Fall. «Kleinere Kinder können einen Übergriff meist nicht klar und stringent beschreiben», erklärt Lüdi laut dem «Tages-Anzeiger».

Ein weiteres Problem liege darin, dass jüngere Kinder oft von Menschen missbraucht werden, denen sie sehr nahestehen oder von denen sie abhängig sind. Die beschuldigte Person müsse gemäss der Strafprozessordnung bei mindestens einer Befragung des Opfers anwesend sein und dürfe Fragen stellen. Die meisten Kinder würden dann schweigen, sagt die Anwältin gegenüber der Zeitung.

Die Strafprozessordnung muss an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden, finden alle vom «Tages-Anzeiger» befragten Fachpersonen. Denn aktuell seien die Rechte der beschuldigten Personen teils besser geschützt als jene der betroffenen Kinder. (hkl)

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12 Kommentare
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ABWESEND
04.08.2026 16:20registriert September 2024
es ist natürlich sehr fördernd einen mutmasslichen Täter bei einer Befragung von einem Kind beizuziehen.

es macht es natürlich noch viel einfacher, dass es klar belegt ist, dass die meisten Täter im näheren Umfeld agieren. also sind Kinder betroffen, die eine starke Abhängigkeit zum Täter haben.

da ist jedes Kind gewillt, jemanden zu belasten, wenn dieser bei einer Aussage anwesend ist und danach zu Hause auf einen wartet.

ein Glück achten wir in der Schweiz so gut auf den Täterschutz. man sollte diesen noch viel mehr ausweiten.
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olmabrotwurschtmitbürli #wurstkäseszenario
04.08.2026 15:55registriert Juni 2017
Ich bin da ambivalent. Tatsächliche Täter sollten natürlich ermittelt und sanktioniert werden.

Zugleich sollte man nicht auf jede Beweislage verzichten. Mir fällt schon auf, dass diese Vorwürfe oft nach einer Trennung kommen.
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