Schweiz
Migration

Gericht: SEM darf Aufenthaltsgesuch eines Oligarchen nicht ablehnen

SEM wollte russischen Oligarchen aus der Schweiz haben – Gericht sagt nein

23.07.2026, 12:00
Die Idylle trügt: Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen hat entschieden: Das SEM muss bezüglich des Oligarchen erneut über die Bücher. (Archivbild)Bild: Peter Ruggle/ch media

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss das Gesuch eines russisch-israelischen Oligarchen und dessen Familie für die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung erneut prüfen. Das entsprechende Dossier ist lückenhaft und muss laut Bundesverwaltungsgericht ergänzt werden.

Der Beschwerdeführer, seine Ehefrau und ihre Kinder leben bereits seit mehreren Jahren in der Schweiz. Bei ihrem damaligen Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung informierte das Staatssekretariat für Migration die Familie im Oktober 2020 zunächst, dass es beabsichtige das Begehren abzulehnen.

Nachdem die Betroffenen zum Ansinnen Stellung genommen hatten, wurde ihnen die Aufenthaltsbewilligung im selben Jahr doch noch gewährt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Nun hatte das SEM das Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu beurteilen. Und wieder lehnte es ab. Es begründete seinen Entscheid damit, dass der Gesuchsteller gemäss mehreren öffentlichen Quellen in Machenschaften der organisierten russischen Kriminalität und in Geldwäscherei-Delikte involviert sei. Damit stelle er eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz und deren Reputation dar.

Mehr Informationen nötig

Die Akten, auf denen dieser Entscheid basiert, sind laut den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts viel zu vage. Ein Dossier des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) konnten zudem weder die Familie, noch das Gericht konsultieren. In diese Akten müssen die Gesuchsteller zumindest in anonymisierter Form Einsicht erhalten.

Das Staatssekretariat für Migration hat vom Bundesverwaltungsgericht zudem die explizite Anweisung erhalten, das Aussendepartement (EDA), die Bundesanwaltschaft und den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) um weitere Informationen zum Familienvater anzufragen. Der Mann steht lediglich auf einer ukrainischen Sanktionsliste, nicht aber auf jener der Schweiz, der EU oder der USA.

Auf der Basis des vervollständigten Dossiers muss das Staatssekretariat einen neuen Entscheid fällen. (Urteil F-6984/2024 vom 10.7.2026) (sda)

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18 Kommentare
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Flexon
23.07.2026 12:22registriert Februar 2014
Nicht nur das SEM. Ich will ebenfalls keine russischen Oligarchen in der Schweiz haben. Diese Leute sollen im schönen Moskau wohnen, oder in Sotchi. Dass das überhaupt noch Gerichtskosten verursacht, nicht zu glauben.
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So oder so
23.07.2026 12:55registriert Januar 2020
Sie haben Geld.

Etwas was die Polin nicht hat die mit ihrer Tochter Vergewaltigt wurde.
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DerAlteBenisun2
23.07.2026 13:30registriert März 2024
Nein.

Wir brauchen keine russischen Oligarchen.

Wo sind die 24-Stunden Verfahren, die man uns versprochen hatte?
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