Schweiz
Migration

Heimatreisen von Flüchtlingen nach langem Aufenthalt

Flüchtlinge, die schon länger in der Schweiz sind, reisen eher wieder in die Heimat

Ein grosser Teil jener Flüchtlinge, die in ihre Heimat reisen, lebt seit vielen Jahren in der Schweiz. Das hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (ZH) fest.
05.12.2016, 13:2905.12.2016, 13:39

Im Jahr 2015 ist in 189 Fällen das Asyl widerrufen worden, weil Flüchtlinge in ihre Heimat gereist sind und sich damit unter den Schutz ihres Herkunftsstaates gestellt haben. SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (ZH) erkundigte sich beim Bundesrat, wie viele von ihnen in der Folge die Aufenthaltsbewilligung verloren oder einen anderen Aufenthaltstitel erhalten hätten und wie viele ausgereist seien.

Barbara Steinemann (SVP/ZH) waehrend der Beratungen zum neuen Militaergesetz am Mittwoch, 2. Dezember 2015, im Nationalratssaal in Bern. (KEYSTONE/Lukas Lehmann)
SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann.Bild: KEYSTONE

Der Bundesrat schreibt in seiner am Montag veröffentlichten Antwort, die überwiegende Mehrheit der Fälle von Heimatreisen betreffe Personen, die sich seit vielen Jahren in der Schweiz aufgehalten hätten. Aus dem Umstand, dass sie in ihr Herkunftsland reisten, könne nicht leichthin geschlossen werden, es habe zum Zeitpunkt des Asylgesuchs keine Verfolgung bestanden.

Die meisten mit C-Ausweis

Zu beachten sei insbesondere, dass sich Sicherheitslage im Herkunftsland nach langjährigem Aufenthalt in der Schweiz stark verbessert haben könne, betont der Bundesrat. Der Widerruf des Asyls führe nicht automatisch zum Verlust einer Aufenthaltsbewilligung.

Von den 189 Personen besassen laut dem Bundesrat 16 Prozent das Schweizer Bürgerrecht, 58 Prozent eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) und 8 Prozent eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis). Zu den anderen Personen liegen dem Bund keine statistisch auswertbaren Angaben vor.

Neue Regeln geplant

Verschärfungen sind indes geplant. Der Bundesrat hat im Sommer neue Regeln vorgeschlagen, um besser gegen Missbräuche vorgehen zu können. Künftig soll die Vermutung gelten, dass sich Flüchtlinge, die in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat gereist sind, freiwillig unter den Schutz dieses Staates gestellt haben. Damit könnte umgehend ein Verfahren zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft eingeleitet werden.

Migration

Bereits heute ist es anerkannten Flüchtlingen nicht erlaubt, in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat zu reisen. Werden dennoch solche Reisen unternommen, führt dies zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, wenn sich die betroffene Person dadurch freiwillig wieder unter den Schutz des Herkunftsstaates gestellt hat.

Beweislast umkehren

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das jedoch nur gegeben, wenn ein Flüchtling mit der Absicht in das Land gereist ist, sich dessen Schutz zu unterstellen, und dieser ihm auch tatsächlich gewährt wurde. Mit den neuen Bestimmungen würde die Beweislast umgekehrt.

Bei begründetem Verdacht auf Missachtung des Heimatreiseverbots könnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit den neuen Regeln zudem auch für andere Staaten als das Herkunftsland ein Reiseverbot vorsehen, insbesondere für Nachbarsaaten des Herkunftsstaats oder Transitstaaten. (gin/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Kein Ausweg im Ausland: Bund rechnet UBS-Umzug durch
Ein Umzug ins Ausland würde die UBS wohl ähnlich viel kosten wie die neuen Schweizer Kapitalregeln. Zu diesem Schluss kommt eine interne Analyse des Finanzdepartements, die Reuters einsehen konnte.
Nach dem Fall der Credit Suisse will der Bund, dass die UBS ein grösseres Sicherheitspolster aus eigenem Geld hält: rund 18 Milliarden Dollar mehr. Die Bank wehrt sich und schliesst einen Wegzug nicht aus.
Zur Story