«Bräteln» im Wald ist nun in der ganzen Zentralschweiz verboten
Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit, die zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen führt, wie die Kantone Nid- und Obwalden auf ihren Webseiten schreiben. Bis auf den Widerruf durch die Behörden ist es verboten, im Wald und näher als 50 Meter am Waldrand Feuer zu entfachen, Höhenfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen.
Somit sind das Grillieren und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Auch Heissluftballone und «Himmelslaternen», die durch offenes Feuer angetrieben werden, müssen am Boden bleiben. Polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See können unter Auflagen stattfinden.
Verstösse gegen das Verbot würden polizeilich geahndet, hiess es weiter. Kurze Gewitter würden die Situation nicht entschärfen. Die Lage entspanne sich frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen. Erst dann könne ein Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.
Waldbrandgefahr in der ganzen Schweiz
Ebenfalls seit Freitag gilt auch in Schwyz und Zug ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Kantone Luzern und Uri hatten dieses bereits früher in Kraft gesetzt.
Gemäss aktuellen Daten des Bundesamts für Umwelt Bafu herrscht in der Schweiz nördlich der Alpen fast überall «Grosse Gefahr» eines Waldbrands, darunter auch in der Zentralschweiz. In Gebieten im Wallis, Graubünden und im Fürstentum Liechtenstein gilt die Gefahr gar als «sehr gross». (dab/sda)
