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SBB müssen am Zürcher HB Blindenmarkierungen entfernen

Bahnhof Löwenstrasse in Zürich: Die weissen Blindenmarkierungen dienen zugleich als Sicherheitslinie, die den Gefahrenbereich anzeigt. 
Bahnhof Löwenstrasse in Zürich: Die weissen Blindenmarkierungen dienen zugleich als Sicherheitslinie, die den Gefahrenbereich anzeigt.
Bild: KEYSTONE

Sicherheitsrisiko: SBB müssen am Zürcher HB Blindenmarkierungen entfernen

17.01.2016, 12:1317.01.2016, 14:38

Im neuen Zürcher Durchgangsbahnhof sind zu viele Markierungen für die Blinden angebracht worden. Der Bund weist die SBB an, einige davon wieder zu entfernen, weil sie ein Sicherheitsrisiko für Reisende darstellten. Die Blindenverbände haben nun Beschwerde eingereicht.

«Die aktuellen Linien entsprechen nicht den Vorgaben.»
Olivia Ebinger, Bundesamt für Verkehr

Beim Bau des neuen Bahnhofs habe die SBB eine frühere Version der Vorschriften für die Markierungen von taktilen Linien verwendet, sagte Olivia Ebinger, Sprecherin des Bundesamts für Verkehr (BAV), am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. «Die aktuellen Linien entsprechen nicht den Vorgaben», bestätigte sie eine Meldung der «SonntagsZeitung».

Das BAV hatte aufgrund einer Studie die Markierungsvorschriften angepasst. «Hat es zu viele taktile Linien, nehmen die Reisenden die wichtigen Sicherheitslinien – jene, welche die Perronkante abgrenzen – nicht mehr genügend wahr», sagte Ebinger. Dies hätten wahrnehmungspsychologische Untersuchungen gezeigt.

Die taktil-visuellen weissen Markierungen auf den Perrons der Bahnhöfe haben eine Doppelfunktion. Sie sind einerseits für Sehbehinderte ertast- und wahrnehmbar. Andererseits markieren sie aber auch für die Allgemeinheit den Sicherheitsabstand zur Perronkante. 

Grössere Bahnhöfe verfügen über ein Wegleitungssystem für Reisende mit Sehbehinderung: Ladenpassage im Bahnhof Löwenstrasse am Hauptbahnhof Zürich.
Grössere Bahnhöfe verfügen über ein Wegleitungssystem für Reisende mit Sehbehinderung: Ladenpassage im Bahnhof Löwenstrasse am Hauptbahnhof Zürich.
Bild: KEYSTONE

Der grösste Teil ist korrekt angebracht

Bei den beanstandeten Markierungen im Bahnhof Löwenstrasse gehe es nur um einen kleinen Teil. «90 Prozent der angebrachten taktilen Linien entsprechen den Vorschriften», sagte Ebinger. Diese seien für Menschen mit eingeschränkten Sehfähigkeiten wichtig und richtig und keinesfalls bestritten.

Blindenmarkierungen und Wegleitsystem
Anfang und Ende der Treppenläufe an Bahnhöfen sind mit weisser Farbe gekennzeichnet. Auf den Perrons zeigen weisse Sicherheitslinien, in welchem Bereich man sich sicher aufhalten kann. Vielerorts sind die Linien auch taktil markiert.

Grössere Bahnhöfe verfügen über ein Wegleitungssystem für Reisende mit Sehbehinderung. Auskunft über die Sehbehindertengerechtigkeit einzelner Bahnhöfe gibt es beim SBB Call Center Handicap (Tel. 0800 007 102) oder unter www.sbb.ch/handicap.

Die Blindenverbände haben Anfang Januar Beschwerde eingereicht. Sie monieren beim Bundesverwaltungsgericht einen Verstoss gegen das Diskriminierungsgesetz. Beim BAV zeigte man sich erstaunt darüber. «Wir haben den Blindenverbänden im Dezember eine Begehung und Gespräche vorgeschlagen, um die Situation vor Ort zu besprechen», sagte Ebinger.

Nun hätten sich die Verbände aber noch bevor es dazu kam ans Gericht gewendet. «Für uns war klar, dass wir die falsch angebrachten Markierungen mindestens so lange belassen, bis dieses Treffen stattgefunden hätte», sagte die BAV-Sprecherin. Das BAV hatte die SBB im November angewiesen, die neusten Vorschriften anzuwenden. (sda)

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