Schweiz
Polizeirapport

Einbruch in Sitten: Tür von Waffenladen aufgesprengt

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Sitten VS: Einbrecher sprengen Tür von Waffenladen auf – 5 Festnahmen

18.06.2026, 15:3018.06.2026, 15:30

Nach einem Einbruch in ein Waffengeschäft in Sitten VS am frühen Donnerstagmorgen hat die Kantonspolizei fünf Verdächtige festgenommen. Auch das Deliktsgut konnte sichergestellt werden.

Am Donnerstagmorgen, kurz nach 5.30 Uhr, wurde die Kantonspolizei Wallis über einen Einbruch in ein Waffengeschäft in Sitten informiert. Die Täter brachen laut einer Mitteilung der Kantonspolizei die Haupteingangstür mutmasslich mittels Sprengstoff auf, entwendeten Deliktsgut und verliessen den Tatort anschliessend in einem in Frankreich immatrikulierten Fahrzeug.

Einbruch Waffengeschäft Sprengstoff Sitten Wallis 18.6.26
Die Tür wurde aufgesprengt.Bild: Kantonspolizei Wallis

Die Kantonspolizei leitete den Angaben zufolge umgehend eine gross angelegte Fahndung ein, dies in Zusammenarbeit mit den Regionalpolizeien des Mittelwallis, dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie der Stadtpolizei Martigny VS. Die mutmasslichen Täter setzten ihre Flucht in Richtung Unterwallis fort, wo sie eine Polizeisperre durchbrachen.

Das Fluchtfahrzeug wurde schliesslich in der Region Martigny gestoppt, und zwei Insassen wurden umgehend festgenommen. Drei weitere Personen flüchteten zu Fuss und nahmen einen Teil des Deliktguts mit. Sie wurden kurz darauf ebenfalls festgenommen.

Zusammenhang mit ähnlichen Fällen möglich

Bei den mutmasslichen Tätern handelt es sich um vier Männer französischer Staatsangehörigkeit sowie einen Mann portugiesischer Staatsangehörigkeit im Alter von 17 bis 24 Jahren. Sie wurden in Untersuchungshaft gesetzt.

Die Bundesanwaltschaft sowie das Jugendgericht des Kantons Wallis leiteten eine Untersuchung ein. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) koordiniert die Ermittlungen fortan in Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen Ermittlungs-Task-Force, bestehend aus dem Fedpol und den Kantonspolizeien, um allfällige Zusammenhänge mit ähnlichen Fällen zu klären. Für die festgenommenen Personen gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Weitere Informationen zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen würden weder durch das Jugendgericht noch durch die zuständige Staatsanwaltschaft bekanntgegeben. (sda)

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