Ein 22-jähriger Schweizer hat gemäss Aargauer Staatsanwaltschaft gestanden, im April 2019 in einer Höhle bei Brugg AG einen Mann eingeschlossen zu haben. Das 24-jährige Opfer erfror. Der mutmassliche Täter war im März festgenommen worden.
Der Beschuldigte habe gestanden, das Opfer am 7. April 2019 in der Höhle am Bruggerberg eingeschlossen und diese zugeschüttet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Aargau am Freitag mit.
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene rechtsmedizinische Gutachten stellte Erfrieren als Todesursache fest. Die Beurteilbarkeit des Gutachtens sei jedoch wegen des Zustand des Leichnams eingeschränkt. Das aus dem Kanton Zürich stammende Opfer war am 5. April 2020 in der Höhe aufgefunden worden.
Zum weiteren Aussageverhalten des aus der Region Brugg stammenden Beschuldigten und den bisher getätigten Untersuchungshandlungen machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Hintergrund, Tatablauf und Motiv des Tötungsdelikts seien nach wie vor Gegenstand der laufenden Ermittlungen, hiess es.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führt gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Mord. Das Zwangsmassnahmengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete eine Untersuchungshaft für die Dauer von vorläufig drei Monaten an. Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Der Fundort des Toten ist eine alte, einst von Menschenhand geschaffene Sandsteinhöhle am Bruggerberg oberhalb von Brugg. Privatpersonen hatten den verschütteten Einstieg freigeschaufelt und stiessen am Sonntag, 5. April 2020, im Innern des Gewölbes auf die sterblichen Überreste eines Menschen.
Abklärungen ergaben, dass es sich beim Toten um einen Mann handelte, der seit 7. April 2019 im Kanton Zürich als vermisst gemeldet war. Wie der 24-Jährige ums Leben kam, war zunächst unklar. (sda)