Schweiz
Rassismus

Kein «Racial Profiling»: Bundesgericht stützt Zürcher Polizisten

Kein «Racial Profiling»: Bundesgericht stützt Zürcher Polizisten

21.03.2018, 14:2021.03.2018, 14:27

Keine Schikane, keine Diskriminierung: Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Schweizer mit kenianischen Wurzeln zu Recht von der Zürcher Stadtpolizei kontrolliert wurde. Der Dunkelhäutige ist der Ansicht, dass er Opfer von «Racial Profiling» wurde.

Die strittige Aktion fand im Februar 2015 im Hauptbahnhof statt. Stadtpolizisten wollten den ETH-Bibliothekar kontrollieren, weil er ihnen verdächtig vorkam. Der Mann habe den Blick abgewandt und ihnen ausweichen wollen, heisst es dazu im Polizeirapport.

Er selber sieht das anders. Er sei bloss kontrolliert worden, weil er schwarz sei, sagt der 43-Jährige, der in Kenia geboren wurde und seit zehn Jahren Schweizer ist. Er habe sich aus diesem Grund geweigert, sich auszuweisen. Schliesslich wurde er wegen «Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung» gebüsst.

Busse von 100 Franken

Die Busse von 100 Franken wollte er aber nicht bezahlen – aus Prinzip. Er sei es leid, ständig ins Visier der Polizei zu geraten und dies unabhängig davon, wie er sich verhalte, sagte er beim erstinstanzlichen Prozess.

Seine Beschwerden nützten jedoch nichts. Er zog durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht – erfolglos. Nachdem bereits das Zürcher Bezirksgericht und das Zürcher Obergericht seinen Rekurs abgelehnt hatten, entschied nun auch das Bundesgericht entsprechend.

Die Personenkontrolle sei zumutbar und verhältnismässig gewesen, schreibt das oberste Gericht in seinem Urteil. Es wies seine Beschwerde deshalb ab. Der Mann muss nun – neben der Busse – auch noch die Gerichtskosten von 1200 Franken zahlen.

Damit ist die Sache für den ETH-Bibliothekar aber nicht erledigt: Er wehrte sich nicht nur auf strafrechtlicher Ebene gegen die verhängte Busse, sondern löste auch ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen die Stadtpolizei aus. Dieses Verfahren wurde jedoch sistiert, bis das Strafverfahren definitiv abgeschlossen ist – was hiermit der Fall ist. Die Ermittlungen können somit wieder aufgenommen werden. (sda)

So leer ist ein Regal ohne Ausländer

Video: srf
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