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Bisher kein einziger Verstoss gegen Burka-Verbot im Kanton St.Gallen

Bisher kein einziger Verstoss gegen Burka-Verbot im Kanton St.Gallen

17.09.2023, 14:4317.09.2023, 14:57
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Das Burka-Verbot des Kantons St.Gallen ist seit der Einführung vor fünf Jahren noch nie zur Anwendung gekommen. Bei der Staatsanwaltschaft ging bisher keine Anzeige ein, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.

Für das Tragen einer Burka, eines Nikabs oder eines vergleichbaren Kleidungsstücks sei in den vergangenen fünf Jahren niemand gebüsst worden, hiess es von Seiten der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Am 23. September 2018 befürwortete das St.Galler Stimmvolk mit zwei Drittel Ja-Anteil das Burka-Verbot, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Demnach ist eine Gesichtsverhüllung strafbar, wenn sie «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden» gefährdet, wie es im Gesetz heisst.

In this Thursday, April 11, 2013 photo, an Afghan woman waits to get in line to try on a new burqa at a shop in the old town of Kabul, Afghanistan. Despite advances in women’s rights, Afghanistan rema ...
Die Burka ist vornehmlich in Afghanistan verbreitet; in unseren Breitengraden sieht man sie beinahe nie. Bild: AP

Die Polizei erklärte vor Inkrafttreten, dass eine solche Gefährdung nicht sofort klar feststellbar sei. Deshalb würden Polizistinnen und Polizisten, die eine verhüllte Person in der Öffentlichkeit antreffen, deren Personalien aufnehmen, den Sachverhalt feststellen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Gemäss Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei St.Gallen, ist dies bisher jedoch noch nie geschehen.

Bundesgesetz ausgearbeitet

Auf nationaler Ebene soll das sogenannte Burka-Verbot mit einem Bundesgesetz geregelt werden. Es gründet auf der im März 2021 von Volk und Ständen mit 51,2 Prozent angenommenen Volksinitiative «Für ein Verhüllungsverbot».

Eine Übertretung des Verbots zur Gesichtsverhüllung soll mit bis zu tausend Franken geahndet werden. Der Ständerat stimmte der Vorlage bereits zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden. (sda)

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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
Hidschab: Wird vor allem als Bezeichnung für ein Kopftuch verwendet, das Haar und Ohren vollständig bedeckt, das Gesicht indes frei lässt. Meist werden zusätzlich die Halsregion, der Ausschnitt und eventuell die Schultern bedeckt.
quelle: shutterstock
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79 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Zürischnurre
17.09.2023 16:35registriert Februar 2016
Egal wie sinnlos das Gesetz war, es soll ein Zeichen setzen. Um die Frauenrechte wird ein grosses Tohuwabohu gemacht aber wenn eine Frau offensichtlich unterdrückt wird soll das wohlwollend behandelt werden? Wer hier Ferien machen will, soll seiner Frau diese Freiheit geben oder zuhause bleiben.

Ich würd mir auch wünschen junge Musliminnen in der Schweiz würden ihre Schwestern im Iran unterstützen, als hier noch freiwillig diesen Fetzen zu tragen.. hab ich null Verständnis für.
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Maurmer
17.09.2023 15:29registriert Juni 2021
Das war schon vorher klar, dass es sich hier um ein Scheinproblem handelt. Hauptsache man konnte damit kräftig Stimmung machen…
Ich warte aber noch auf das Bundesgesetz, um die wandelnden SVP-Sünneli anzeigen zu können. Dann kommt es hoffentlich zur Anwendung!
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Simplicissimus
17.09.2023 16:17registriert Januar 2015
St. Gallen wurde dadurch zum Vorzeigekanton. Keine Verbrechen mehr, Wirtschaft floriert uns die Kühe Muhen. Wir können uns freuen, wenn bald ein griffiges Gesetz verabschiedet wird und die ganze Schweiz St. Gallen folgt.
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