Das Burka-Verbot des Kantons St.Gallen ist seit der Einführung vor fünf Jahren noch nie zur Anwendung gekommen. Bei der Staatsanwaltschaft ging bisher keine Anzeige ein, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Für das Tragen einer Burka, eines Nikabs oder eines vergleichbaren Kleidungsstücks sei in den vergangenen fünf Jahren niemand gebüsst worden, hiess es von Seiten der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Am 23. September 2018 befürwortete das St.Galler Stimmvolk mit zwei Drittel Ja-Anteil das Burka-Verbot, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Demnach ist eine Gesichtsverhüllung strafbar, wenn sie «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden» gefährdet, wie es im Gesetz heisst.
Die Polizei erklärte vor Inkrafttreten, dass eine solche Gefährdung nicht sofort klar feststellbar sei. Deshalb würden Polizistinnen und Polizisten, die eine verhüllte Person in der Öffentlichkeit antreffen, deren Personalien aufnehmen, den Sachverhalt feststellen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Gemäss Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei St.Gallen, ist dies bisher jedoch noch nie geschehen.
Auf nationaler Ebene soll das sogenannte Burka-Verbot mit einem Bundesgesetz geregelt werden. Es gründet auf der im März 2021 von Volk und Ständen mit 51,2 Prozent angenommenen Volksinitiative «Für ein Verhüllungsverbot».
Eine Übertretung des Verbots zur Gesichtsverhüllung soll mit bis zu tausend Franken geahndet werden. Der Ständerat stimmte der Vorlage bereits zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden. (sda)
Ich würd mir auch wünschen junge Musliminnen in der Schweiz würden ihre Schwestern im Iran unterstützen, als hier noch freiwillig diesen Fetzen zu tragen.. hab ich null Verständnis für.
Ich warte aber noch auf das Bundesgesetz, um die wandelnden SVP-Sünneli anzeigen zu können. Dann kommt es hoffentlich zur Anwendung!