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Reformierte Kirche erarbeitet Notfallplan gegen Pfarrermangel

Die reformierte Kirche von Reinach AG ist das erste Gotteshaus, das im Berner Staatsgebiet nach der Reformation gebaut wird. Kirchenschiff 1529, Erhöhung des Turms 1664, Verlängerung des Schiffs 1776, ...
Die reformierte Kirche von Reinach AG ist das erste Gotteshaus, das im Berner Staatsgebiet nach der Reformation gebaut wird.Bild: Wikimedia / LuFiLa

Reformierte Kirche erarbeitet Notfallplan gegen Pfarrermangel

22.06.2026, 14:0222.06.2026, 14:02

Die 19 reformierten Kirchen der Deutschschweiz haben sich nach längerer Diskussion auf einen Notfallplan gegen den Pfarrmangel geeinigt. Künftig soll es bei einer akuten Mangellage möglich sein, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare nach einer Kurzausbildung anzustellen.

«Plan P»

Der sogenannte «Plan P» erlaubt es den 19 reformierten Kirchen, in einer von der Konkordatskonferenz erklärten Mangellage geeignete Personen ab 55 Jahren nach einer gezielten theologischen Ausbildung als «Pfarrvikarinnen» und «Pfarrvikare» anzustellen.

Diese übernehmen pfarramtliche Aufgaben, werden jedoch nicht ordiniert und nicht in eine Pfarrstelle gewählt, teilte die Konkordatskonferenz am Montag mit. Voraussetzung sind ein akademischer Abschluss, eine reformierte Verankerung sowie ein Aufnahmeverfahren mit Assessment.

Die ersten Meldungen dazu lösten grosses Interesse aus: Bereits 80 Personen stünden auf der Liste, schreibt die Konkordatskonferenz.

«Ein Notfallinstrument»

«Plan P» sei als Notfallinstrument konzipiert und an die Dauer der Mangellage gebunden. Er ersetze weder den ordentlichen Zugang zum Pfarramt noch konkurrenziere er strukturelle Konzepte zur Bewältigung des Pfarrmangels, heisst es weiter. Jede Konkordatskirche soll eigenständig entscheiden, ob und wie sie das Instrument nutzt.

Die Einführung von Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren sei in den vergangenen Monaten kontrovers diskutiert worden. Die Vernehmlassung bei den 19 Konkordatskirchen zeigte dann eine breite grundsätzliche Offenheit, zugleich aber Klärungsbedarf bezüglich der Ausgestaltung, geht aus der Medienmitteilung hervor.

Die verabschiedete Teilrevision des Konkordats gibt den Kirchen Spielraum, ob und in welcher Form sie das Angebot nutzen. Die Synoden der einzelnen Kirchen entscheiden im zweiten Halbjahr 2026 über die Genehmigung. Stimmt die Mehrheit zu, tritt die Revision Anfang 2027 in Kraft. (sda)

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