Der Richter anerkannte bei der Urteilsbegründung am Montag zwar, dass die gefährlichen Aktionen nicht Bajras Idee waren. Er habe aber auch nichts getan, um diese zu entschärfen. «Mitgegangen, mitgehangen», befand der Richter.
Er habe wohl nicht der «Schisshase» sein wollen und Druck von Dritten gehabt, habe aber auch beschleunigt und die Spur gewechselt, als er mit einer Hand das Lenkrad hielt und der anderen mit dem Handy filmte, sagte der Richter.
Somit bleibt es bei qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und einem Raserdelikt. Da die Strafen bedingt ausgesprochen wurden, bleiben Bajra die Zahlung und ein Gefängnisaufenthalt erspart.
Das Strassenverkehrsamt dürfte dem 28-Jährigen den Führerausweis für mindestens zwei Jahre entziehen, wenn das Urteil bestehen bleibt. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Vorgeworfen werden Bajra zwei gefährliche Aktionen, die beide im April 2016 stattfanden. Bei der ersten hatte der schweizerisch-albanische Doppelbürger auf der A1 vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen, allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy, um zu filmen. Der Lenker kletterte derweil auf die Rückbank.
Die Hauptverantwortung liege beim Lenker, hatte der Verteidiger des 28-Jährigen gesagt. Dieser habe unvermittelt seinen Platz verlassen. Dafür, dass Bajra das Auto nur mit einer Hand lenkte, habe er es gut im Griff gehabt. Der Vorfall sei als grobe Verletzung der Verkehrsregeln zu werten, nicht als qualifizierte. Nachts um 2 Uhr habe die Aktion bei wenig Verkehr 18 Sekunden gedauert. Unterwegs war das Auto mit Tempo 100 bis 110.
Beim zweiten Vorfall fuhr Bajra hinter einem Kollegen auf der Autobahn her. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken. Bajra stellte dabei absichtlich die Fernlichter ein, damit sein Sitznachbar gut filmen konnte und kommentierte die lebensgefährliche Aktion. Diesen Vorwurf anerkannte der Beschuldigte und sein Verteidiger.
(rbu/dab/sda)
Die Justiz schaffft es offenbar nicht, ihn in vernüftiger Zeit rechtmässig zu verurteilen.
Wieso braucht es für ein gefilmtes Delikt so lange bis zu einem rechtsgültigen Urteil?