Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat den ehemaligen Social-Media-Star Bendrit Bajra am Mittwoch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 130 Franken.
Das Gericht verurteilte den 27-Jährigen wegen qualifizierter, grober Verkehrsregelverletzung sowie Gehilfenschaft zur qualifizierten, groben Verkehrsregelverletzung. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Weil das Urteil unter den Raser-Tatbestand fällt, muss Bajra bald zu Fuss gehen: Sobald es rechtskräftig ist, wird ihm das Strassenverkehrsamt den Fahrausweis für zwei Jahre entziehen. Einen Fahrausweisentzug wollte der Auto-Fan unbedingt verhindern. «Ich brauche mein Auto täglich», sagte er während der Befragung. Ob er den Fall ans Obergericht weiterzieht, ist noch offen.
Der Richter bezeichnete Bajra als «der Alptraum aller Verkehrsteilnehmenden, die sich anständig verhalten». Leute wie Bajra gehörten aus dem Verkehr gezogen. «Das war ja nicht nur simples Gasgeben. Das waren vergleichsweise komplexe Aktionen.»
Als Grund, weshalb er bei den Aktionen mitmachte, gab Bajra in einer Einvernahme an, dass er nicht habe «als Pussy dastehen» wollen.
Bajra hatte bei der Befragung die Hauptschuld auf seinen Kollegen geschoben. Den Kontakt zu diesem habe er abgebrochen, dieser habe ihm nicht gutgetan, beteuerte er. «Ich werde deshalb nie wieder in solche Situation geraten.»
Für die Staatsanwältin war jedoch klar, dass Bajra selber treibende Kraft war. «Er stellt sich hier als Unschuldslamm hin. Aber sein Verhalten war leichtsinnig und verantwortungslos.» Ihm sei nur wichtig gewesen, dass es ein gutes Video gegeben habe.
Die Staatsanwältin hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert, also doppelt so lange, sowie eine Geldstrafe. Ob sie den Fall weiterzieht, ist offen.
Bajras Anwalt hatte in seinem Plädoyer die «unverständlich lange» Verfahrensdauer von sieben Jahren und das «aufgeblasene Verfahren» kritisiert. Mehrmals habe die Staatsanwaltschaft etwa die Fahrten auf dem Flugplatz Dübendorf nachstellen lassen.
Einen Schuldspruch gab es für den ehemaligen Comedian am Mittwoch auch, weil er einen Termin beim Zivildienst versäumte. Diesen wolle er nun nachholen, versprach er. Einen Freispruch erhielt er hingegen wegen eines Laser-Pointers, den er auf Wish bestellt hatte. Es sei nicht erwiesen, dass das Gerät illegal gewesen sei, so das Gericht.
Die beiden gefährlichen Aktionen fanden beide im April 2016 statt. Beim ersten hatte der schweizerisch-albanische Doppelbürger auf der A1 vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen, allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy, um zu filmen. Der Lenker kletterte derweil auf die Rückbank.
Beim zweiten Vorfall fuhr Bajra hinter einem Kollegen auf der Autobahn her. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken. Bajra stellte dabei absichtlich die Fernlichter ein, damit sein Sitznachbar gut filmen konnte und kommentierte die lebensgefährliche Aktion.
Bekannt wurde Bajra aus Schwamendingen vor rund 10 Jahren mit seinen Videoclips über Unterschiede zwischen Ausländern und Schweizern. Vor einigen Jahren gründete er einen Brunch-Lieferdienst, mittlerweile ist er auch Teilhaber einer Bar. In den Ausgang gehe er aber nicht mehr häufig. «Früher war ich ein Kindskopf.» Heute sei er reifer. (sda)
Ab jetzt darf er nur noch Hyundai und Dacia fahren 🙈