Nach Amoktat in Aarau: Linke wollen in der Vergangenheit bewilligte Waffen einziehen
Über 40 Mal schoss der Amoktäter von Aarau mit einer Kalaschnikow AK-74 auf Besucherinnen und Besucher des Aarauer Raves, wie die Kantonspolizei Aargau am Mittwoch informierte. Der 43-jährige Jurassier hatte die grosse halbautomatische Waffe – genauso wie die anderen zwei Waffen, die er beim Anschlag mit sich trug – vor rund 20 Jahren legal erworben.
Zumindest bei der Kalaschnikow wäre das heute schwieriger. Seit der Verschärfung des Waffenrechts 2019 sind halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen grundsätzlich verboten. Nur Waffensammler und Sportschützen dürfen sie erwerben – und auch sie nur mit einer Ausnahmebewilligung. Doch sind bewilligte Waffen wie die des mutmasslichen Aarau-Täters, die vor der Verschärfung gekauft wurden, weiter im Umlauf. Franziska Roth, Ständerätin der SP, findet das unhaltbar. Sie fordert gegenüber SRF eine Verschärfung.
«Das würde bedeuten, dass man Waffen, die früher gekauft wurden, einzieht», sagt Roth. Und der ehemalige SP-Ständerat (heute parteilos) Daniel Jositsch sagt:
Bürgerliche Politiker reagieren skeptisch auf diese Vorschläge von links. Rechtliche Verschärfungen bedeuteten viel Bürokratie und wenig Nutzen, findet Mitte-Nationalrat Reto Nause. Das sei zudem seines Wissens der erste Vorfall mit dieser Art von Waffe. Für ihn müsse man an einem anderen Punkt ansetzen: Der Täter habe wohl seit Längerem schon unter psychischen oder medizinischen Problemen gelitten. «Das ist ein Problem, das uns seit einiger Zeit in vielen Fällen beschäftigt.»
Beim Täter von Aarau gibt es zwar Anhaltspunkte für eine psychische Labilität, bestätigt sind sie jedoch nicht.
In eine ähnliche Richtung geht SVP-Sicherheitspolitiker Werner Salzmann: Im Fall Aarau hätte das Umfeld des mutmasslichen Täters dessen psychische Probleme erkennen und der Polizei melden müssen, dass er Waffen besitze», sagt er. Eine rechtliche Verschärfung sei nicht notwendig.
(her)
